Rechtsprechung
BGH, 16.09.1997 - 1 StR 472/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gebrauchsbereitschaft beim Mitführen einer Waffe - Fernmündliche Weisung an einen Mittäter per Mobiltelefon
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1997, 638
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96
Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine …
Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 1 StR 472/97
Die Bewaffnung kann ihm dabei nicht über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden (BGH NStZ 1997, 244 [BGH 14.01.1997 - 1 StR 580/96]).Feststellungen in diese Richtung sind auch nicht zu erwarten ... Es kommt daher nur eine Anstiftung zum bewaffneten Betäubungsmittelhandel in Betracht (BGH NStZ 1997, 244 [BGH 14.01.1997 - 1 StR 580/96]).
- BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 1 StR 472/97
Die Annahme von bewaffnetem Betäubungsmittelhandel in diesem Stadium scheidet jedoch aus, weil der Angeklagte noch nicht im Besitz des Betäubungsmittels war (BGH NStZ 1997, 344).
- BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02
Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für …
An dieser Entscheidung sieht sich der 3. Strafsenat jedoch durch die Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGHSt 42, 368; bestätigt u. a. durch BGH StV 1997, 638) gehindert. - BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13
Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von …
Eine solche auf den gewinnorientierten Umsatz von Betäubungsmitteln ausgerichtete Tätigkeit liegt auch darin, dass sich der Zwischenhändler zu der Örtlichkeit begibt, an welcher er von seinem Lieferanten eine zuvor abgesprochene, zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmte Betäubungsmittellieferung vereinbarungsgemäß übernehmen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1997 - 1 StR 472/97;… Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28;… Weber, aaO, § 29 Rn. 442). - BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Eine solche auf den gewinnorientierten Umsatz von Betäubungsmitteln ausgerichtete Tätigkeit liegt auch darin, dass sich der Zwischenhändler zu der Örtlichkeit begibt, an welcher er von seinem Lieferanten eine zuvor abgesprochene, zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmte Betäubungsmittellieferung vereinbarungsgemäß übernehmen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1997 - 1 StR 472/97;… Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28;… Weber, aaO, § 29 Rn. 442).
- BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01
Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter …
Diese Rechtsprechung - bestätigt in den Beschlüssen vom 21. Januar 1997 (1 StR 763/96) und 16. September 1997 (StV 1997, 638) hat in der Literatur - teilweise ohne nähere Begründung - Zustimmung gefunden (…vgl. Körner, BtMG 5. Aufl. § 30 a Rdn. 64 f.), ist aber auch auf Kritik gestoßen: Weber (…BtMG § 30 a Rdn. 95) hält es für eine nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheidende Tatfrage, ob der Tatbestand des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfüllt ist, wenn die Waffe nicht von einem Täter, sondern von einem Tatbeteiligten getragen wird. - BGH, 05.01.1999 - 3 StR 372/98
Mitsichführen einer Schußwaffe beim bewaffneten Betäubungsmittelhandel
Der Senat fragt daher beim 1. Strafsenat an, ob an dem Beschluß vom 16. September 1997 - 1 StR 472197 - (StV 1997, 638) festgehalten wird.Er sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des 1. Strafsenats vom 16. September 1997 (StV 1997, 638) gehindert.
Der Senat sieht sich durch die Entscheidung des 1. Strafsenats (Beschl. vom 16. September 1997 - 1 StR 472197 = StV 1997, 638) gehindert, die Revision insoweit zu verwerfen.
- BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …
Eine solche auf den gewinnorientierten Umsatz von Betäubungsmitteln ausgerichtete Tätigkeit liegt auch darin, dass sich der Zwischenhändler zu der Örtlichkeit begibt, an welcher er von seinem Lieferanten eine zuvor abgesprochene, zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmte Betäubungsmittellieferung vereinbarungsgemäß übernehmen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1997 - 1 StR 472/97, StV 1997, 638;… Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28;… Weber aaO § 29 Rn. 420). - BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98
Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes
Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 16. September 1997 - 1 StR 427/98 (StV 1997, 638) steht der Verwerfung der Revision nicht entgegen. - BGH, 13.04.1999 - 1 ARs 3/99
Bewaffneter Betäubungsmittelhandel; Besitz; Teleologische Reduktion
Daran sieht er sich gehindert durch den Beschluß des 1, Strafsenats vom 16. September 1997 - 1 StR 472197 (StV 1997, 638), in dem bewaffneter Betäubungsmittelhandel verneint wurde, "weil der Angeklagte noch nicht im Besitz des Betäubungsmittels war".