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   BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75   

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https://dejure.org/1975,6945
BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75 (https://dejure.org/1975,6945)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1975 - 1 StR 473/75 (https://dejure.org/1975,6945)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75 (https://dejure.org/1975,6945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gaspistolen als Schußwaffen - Beispiele zur Unbeachtlichkeit der Entfernung zur Waffe - Maßgeblicher Zeitpunkt des Beisichführens einer Waffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75
    Die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 alter und neuer Fassung scheitert auch nicht daran, daß - wie hier ausdrücklich festgestellt (UA S. 30) - mit den Waffen nicht geschossen werden sollte und auch nicht geschossen wurde (BGH a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64; so schon RGSt 29, 228).

    Der Bundesgerichtshof hat es als ausreichend angesehen, wenn die Pistole in einer zwei Meter vom Tatort entfernten Aktentasche abgelegt worden war (Urteil vom 18. Februar 1954 - 3 StR 793/53) oder wenn sie sich in einer Tasche der im Kraftfahrzeug aufbewahrten Jacke befand (Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64).

  • BGH, 18.02.1954 - 3 StR 793/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75
    Der Bundesgerichtshof hat es als ausreichend angesehen, wenn die Pistole in einer zwei Meter vom Tatort entfernten Aktentasche abgelegt worden war (Urteil vom 18. Februar 1954 - 3 StR 793/53) oder wenn sie sich in einer Tasche der im Kraftfahrzeug aufbewahrten Jacke befand (Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75
    Für die Qualifikationsmerkmale des Raubes und der räuberischen Erpressung hat der Bundesgerichtshof daraus die Folgerung gezogen, daß es genügt, wenn diese Merkmale vorliegen bei der Wegnahme oder erst bei der mit ihr in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang stehenden weiteren Verwirklichung der Zueignungsabsicht (so für das Beisichführen einer Waffe BGHSt 20, 194, 197 = NJW 1965, 1235 Nr. 13; für die Tatbegehung auf einem öffentlichen Weg BGHSt 22, 227).
  • BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68

    Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75
    Für die Qualifikationsmerkmale des Raubes und der räuberischen Erpressung hat der Bundesgerichtshof daraus die Folgerung gezogen, daß es genügt, wenn diese Merkmale vorliegen bei der Wegnahme oder erst bei der mit ihr in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang stehenden weiteren Verwirklichung der Zueignungsabsicht (so für das Beisichführen einer Waffe BGHSt 20, 194, 197 = NJW 1965, 1235 Nr. 13; für die Tatbegehung auf einem öffentlichen Weg BGHSt 22, 227).
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75
    Diese Grundsätze werden auch in weiteren Entscheidungen angewendet, wobei außerdem darauf abgehoben wird, daß der Täter schon bei der Fahrt zum Tatort die Waffen bei sich führte (BGH GA 1971, 82; Beschluß vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70).
  • BGH, 06.05.1971 - 4 StR 114/71

    Gaspistole - § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, bundeseinheitl. Definition, besondere

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75
    Der Senat sieht keine Veranlassung, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 24, 136) abzugehen.
  • RG, 07.12.1896 - 3664/96

    Verlangt § 243 Ziff. 5 St.G.B.'s zum Beisichführen von Waffen außer dem bewußten

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75
    Die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 alter und neuer Fassung scheitert auch nicht daran, daß - wie hier ausdrücklich festgestellt (UA S. 30) - mit den Waffen nicht geschossen werden sollte und auch nicht geschossen wurde (BGH a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64; so schon RGSt 29, 228).
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Soweit der Bundesgerichtshof vereinzelt ausgesprochen hat, die Entfernung zur Waffe spiele für das Beisichführen keine entscheidende Rolle (GA 1971, 82;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um eine in dieser Allgemeinheit mißverständliche, durch die zu entscheidenden Fälle nicht gebotene Formulierung: Den genannten Urteilen liegen Sachverhalte zugrunde, in denen sich die Waffe "nur wenige Meter" entfernt oder "in der Nähe" des Tatorts befand.

    Soweit wiederholt die Meinung vertreten worden ist, es reiche für das Beisichführen aus, wenn ein Teilnehmer die Waffe bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute in unmittelbarem Anschluß an die Tat bei sich hat (BGH, Urteil vom 24, Juni 1964 - 2 StR 202/64;Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 = GA 1971, 82;Beschluß vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70;Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 573/70;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um durch den jeweils zu entscheidenden Fall nicht gebotene, zu allgemein formulierte Aussagen, die der Präzisierung in dem oben niedergelegten Sinne bedürfen und deshalb im Schrifttum auch mit Recht auf Ablehnung gestoßen sind (vgl. Geilen Jura 1979, 222; Kühl JuS 1982, 191; Lackner a.a.O.; Samson a.a.O.; Eser a.a.O. § 250 Rdn. 7; Schünemann JA 1980, 394).

  • BGH, 09.11.1976 - 1 StR 649/76

    Keine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei

    Der Wille, die Schußwaffe auch zu verwenden, ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75).
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