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BGH, 18.11.2011 - 1 StR 475/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 404 StPO; § 406 StPO
Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten (wirksamer Adhäsionsantrag) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung des Verletzten bzw. Nebenklägers vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 406
Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung des Verletzten bzw. Nebenklägers vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 170
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88
Anspruch der Verletzten auf Entschädigung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - …
Auszug aus BGH, 18.11.2011 - 1 StR 475/11
Zutreffend führt er aus, dass eine bloße Ankündigung eines Adhäsionsantrages zur wirksamen Antragstellung i.S.v. § 404 Abs. 1 StPO nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1). - BGH, 08.07.2009 - 2 StR 239/09
Auslegung eines Adhäsionsantrags hinsichtlich des Zinslaufs
Auszug aus BGH, 18.11.2011 - 1 StR 475/11
Kann das Revisionsgericht über den strafrechtlichen Teil eines Urteils durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO entscheiden, so kann es hierbei auch über das Rechtsmittel gegen die Zubilligung einer Entschädigung des Verletzten ohne Bindung an den Antrag des Generalbundesanwalts mitbefinden (vgl. BGH, Beschluss 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09 mwN, NStZ-RR 2009, 382).
- BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13
Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Stellung des Adhäsionsantrags; Begründung des …
Kann das Revisionsgericht über den strafrechtlichen Teil des Urteils im Beschlussverfahren entscheiden, so kann es hierbei auch über das Rechtsmittel gegen die Zubilligung einer Entschädigung des Verletzten ohne Bindung an den Antrag des Generalbundesanwalts mitbefinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, NStZ-RR 2009, 382, und 18. November 2011 - 1 StR 475/11).