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   BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79   

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https://dejure.org/1980,9926
BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79 (https://dejure.org/1980,9926)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1980 - 1 StR 476/79 (https://dejure.org/1980,9926)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 (https://dejure.org/1980,9926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ärztlicher Kunstfehler als Bewertungsmaßstab der Schuld eines Gewaltverbrechens - Vertretbare Entscheidung eines Jugendgerichts auf Grundlage eines Gesamteindrucks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79
    Der sich auf der Grundlage einer solchen Abwägung ergebende Gesamteindruck ist entscheidend dafür, ob der außerordentliche Strafrahmen anwendbar ist (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; BGH NJV 1966, 894; BGH GA 1976, 303).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79
    Ist aber das Beruhen des angefochtenen Urteils auf der von der Staatsanwaltschaft beanstandeten Urteilsstelle zu verneinen, dann kann auch die im Zusammenhang mit der Aufklärungsrüge stehende Frage offen bleiben, ob dem Tatgericht ein (als Verstoß gegen das materielle Recht einzustufender) Darstellungsmangel vorzuwerfen ist, weil es die Feststellung, daß der Tod Helmut V. vermeidbar war, nicht näher begründet hat (vgl. BGHSt 8, 113, 118; 12, 18, 20; BGH NJW 1959, 2315 Nr. 16; BGH GA 1977, 275).
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79
    Der sich auf der Grundlage einer solchen Abwägung ergebende Gesamteindruck ist entscheidend dafür, ob der außerordentliche Strafrahmen anwendbar ist (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; BGH NJV 1966, 894; BGH GA 1976, 303).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79
    Ist aber das Beruhen des angefochtenen Urteils auf der von der Staatsanwaltschaft beanstandeten Urteilsstelle zu verneinen, dann kann auch die im Zusammenhang mit der Aufklärungsrüge stehende Frage offen bleiben, ob dem Tatgericht ein (als Verstoß gegen das materielle Recht einzustufender) Darstellungsmangel vorzuwerfen ist, weil es die Feststellung, daß der Tod Helmut V. vermeidbar war, nicht näher begründet hat (vgl. BGHSt 8, 113, 118; 12, 18, 20; BGH NJW 1959, 2315 Nr. 16; BGH GA 1977, 275).
  • BGH, 10.11.1959 - 1 StR 488/59
    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79
    Das Urteil der Jugendkammer legt nicht die Deutung nahe, daß die im Eventualbeweisantrag aufgestellte Behauptung zugunsten der Angeklagten als wahr unterstellt worden ist, obgleich die Möglichkeit bestand, daß die Beweiserhebung zur Widerlegung der Behauptung führt, also eine prozessuale Sachlage gegeben war, bei welcher die Sachaufklärung Vorrang beanspruchte (vgl. BGHSt 13, 326, 327/328; BGH NJW 1959, 393 Nr. 18; 1961, 2069 Nr. 12; BGH MDR 1978, 66).
  • BGH, 14.07.1961 - 4 StR 191/61
    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79
    Das Urteil der Jugendkammer legt nicht die Deutung nahe, daß die im Eventualbeweisantrag aufgestellte Behauptung zugunsten der Angeklagten als wahr unterstellt worden ist, obgleich die Möglichkeit bestand, daß die Beweiserhebung zur Widerlegung der Behauptung führt, also eine prozessuale Sachlage gegeben war, bei welcher die Sachaufklärung Vorrang beanspruchte (vgl. BGHSt 13, 326, 327/328; BGH NJW 1959, 393 Nr. 18; 1961, 2069 Nr. 12; BGH MDR 1978, 66).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79
    Der sich auf der Grundlage einer solchen Abwägung ergebende Gesamteindruck ist entscheidend dafür, ob der außerordentliche Strafrahmen anwendbar ist (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; BGH NJV 1966, 894; BGH GA 1976, 303).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79
    Wenn die Abwägung der für und gegen die Angeklagten sprechenden Umstände auch knapp ausgefallen ist und nur im Zusammenhang aller Strafzumessungserwägungen erkennbar wird, kann doch nicht in Abrede gestellt werden, daß die Jugendkammer auf der Grundlage des Gesamteindrucks eine vertretbare Entscheidung getroffen hat, die im Zweifelsfalle respektiert werden muß (vgl. BGH NJW 1977, 639).
  • OLG München, 20.08.1958 - 3 W 1116/58
    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79
    Das Urteil der Jugendkammer legt nicht die Deutung nahe, daß die im Eventualbeweisantrag aufgestellte Behauptung zugunsten der Angeklagten als wahr unterstellt worden ist, obgleich die Möglichkeit bestand, daß die Beweiserhebung zur Widerlegung der Behauptung führt, also eine prozessuale Sachlage gegeben war, bei welcher die Sachaufklärung Vorrang beanspruchte (vgl. BGHSt 13, 326, 327/328; BGH NJW 1959, 393 Nr. 18; 1961, 2069 Nr. 12; BGH MDR 1978, 66).
  • BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77

    Werner Weinhold

    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79
    Das Urteil der Jugendkammer legt nicht die Deutung nahe, daß die im Eventualbeweisantrag aufgestellte Behauptung zugunsten der Angeklagten als wahr unterstellt worden ist, obgleich die Möglichkeit bestand, daß die Beweiserhebung zur Widerlegung der Behauptung führt, also eine prozessuale Sachlage gegeben war, bei welcher die Sachaufklärung Vorrang beanspruchte (vgl. BGHSt 13, 326, 327/328; BGH NJW 1959, 393 Nr. 18; 1961, 2069 Nr. 12; BGH MDR 1978, 66).
  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 116/80

    Auswirkungen der Herausnahme der von der Strafverfolgung ausgenmommenen

    Die Entscheidung ist auch vertretbar und deshalb hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.03.1980 - 4 StR 109/80

    Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falles

    Die Entscheidung ist deshalb zu respektieren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79).
  • BGH, 06.05.1980 - 4 StR 174/80

    Strafausspruch bei Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen versuchter

    Da die Strafkammer somit auf der Grundlage des Gesamteindrucks von Tat und Täter eine vertretbare Entscheidung getroffen hat, ist diese, wenngleich die Begründung knapp ausgefallen ist und nur im Zusammenhang aller Strafzumessungserwägungen erkennbar wird, hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79).
  • BGH, 24.04.1980 - 4 StR 170/80
    Das Revisionsgericht kann sie nur darauf überprüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413 [BGH 29.04.1976 - 4 StR 137/76]; 1977, 639; BGH DRiZ 1979, 187, 188 [BGH 18.01.1979 - 4 StR 712/78]; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 688/78 - und vom 8. Mai 1979 - 1 StR 476/79 ).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 261/84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles des Totschlags -

    Da die Strafkammer somit auf der Grundlage des Gesamteindrucks von Tat und Täter eine vertretbare Entscheidung getroffen hat, ist diese aus Rechtsgründen nicht angreifbar (BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80).
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