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   BGH, 14.05.2002 - 1 StR 48/02   

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https://dejure.org/2002,3912
BGH, 14.05.2002 - 1 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3912)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2002 - 1 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3912)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 1 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3912)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG; § 56 StGB
    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafaussetzung zur Bewährung (Gesamtwürdigung; besondere Umstände; Erörterungspflicht: Verteidigung der Rechtsordnung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Verstoß gegen das BtMG - Bewährung

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StPO § 301; ; StPO § 56 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 3
    Nowendigkeit der Erörterung von § 56 Abs. 3 StGB im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 81
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 1 StR 48/02
    Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die Anwendung dieser Vorschrift nahelegen (BGH, Urt. vom 14. März 1995 1 StR 856/94 - BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 1 StR 48/02
    Deren Auslegung läßt einen auf den Rechtsfolgenausspruch bezogenen Beschränkungswillen der Beschwerdeführerin erkennen (vgl. zur Auslegung in solchen Fällen BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; Kuckein in KK-StPO 4. Aufl. § 344 Rdn. 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.03.1995 - 1 StR 856/94

    Gesamtstrafe - Strafzumessung - Strafrahmen - Urteilsgründe - Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 1 StR 48/02
    Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die Anwendung dieser Vorschrift nahelegen (BGH, Urt. vom 14. März 1995 1 StR 856/94 - BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89

    Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 1 StR 48/02
    Die von der Strafkammer getroffene Entscheidung liegt innerhalb des ihr eingeräumten Ermessensspielraums und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; Umstände, besondere 3).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11

    Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder

    Den dort allein geführten Angriffen gegen den Rechtsfolgenausspruch ist - auch soweit die Unvollständigkeit der Feststellungen geltend gemacht wird - ein auf diesen bezogener Beschränkungswille der Beschwerde1 2 3 führerin zu entnehmen (vgl. Nr. 156 Abs. 2 RiStBV; zur Auslegung in solchen Fällen BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 StR 48/02 mwN).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche dies nahelegen können (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9; BGH, Urt. vom 14. Mai 2002 - 1 StR 48/02).
  • BGH, 25.06.2002 - 1 StR 157/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; gewerbsmäßiges Handeln;

    Deren Auslegung läßt einen auf den Rechtsfolgenausspruch bezogenen Beschränkungswillen der Beschwerdeführerin erkennen (vgl. zur Auslegung in solchen Fällen Senatsurteil vom 14. Mai 2002 - 1 StR 48/02; Kuckein in KK-StPO 4. Aufl. § 344 Rdn. 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 17/12

    Grenzen der revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer tatrichterlichen

    Diese Entscheidung, die auf den derzeitigen Lebensumständen des Angeklagten und maßgeblich auf dem von ihm in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruht, hat das Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 2002 - 1 StR 48/02, insoweit in StV 2003, 81 nicht abgedruckt; 10. Juni 2010 - 4 StR 474/09, Rn. 34; 22. Juli 2010 - 5 StR 204/10, NStZ-RR 2010, 306, 307; 10. November 2010 - 5 StR 424/10).
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