Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1939
BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97 (https://dejure.org/1997,1939)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1997 - 1 StR 481/97 (https://dejure.org/1997,1939)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97 (https://dejure.org/1997,1939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung der Inbrandsetzung - Tatmehrheit zwischen Diebstahl und Brandstiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 308, § 52, § 243; StPO § 28, § 338 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 68
  • StV 1998, 204
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96

    Einlegung eines Rechtsmittels zur Änderung eines Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
    Erforderlich ist also, daß diese Teile nach Entfernen des Zündstoffs selbständig weitergebrannt haben, bloße "Verbrennungen" an diesen Teilen genügen nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 201; Beschluß vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96).

    Ein festverklebter Teppichfußboden ist ein wesentlicher Bestandteil (vgl. BGHR aaO Inbrandsetzen 4, 7; BGH, Beschluß vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96).

    Hinsichtlich dieses Diebstahls und der Brandstiftung erscheint allerdings die Annahme von natürlicher Handlungseinheit wesentlich näherliegend (vgl. BGH, Beschluß vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96; BGH NStZ 1997, 276 [BGH 20.02.1997 - 4 StR 642/96]).

  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
    Zur Tateinheit kommt es, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze (oder dasselbe Strafgesetz mehrmals) verletzenden Ausführungshandlungen in einem für selbständige Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 22, 206, 208 sowie die Nachw. b. Tröndle aaO vor § 52 Rdn. 3).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
    Hinsichtlich dieses Diebstahls und der Brandstiftung erscheint allerdings die Annahme von natürlicher Handlungseinheit wesentlich näherliegend (vgl. BGH, Beschluß vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96; BGH NStZ 1997, 276 [BGH 20.02.1997 - 4 StR 642/96]).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
    Eine natürliche Handlungseinheit setzt vielmehr nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß ein Geschehen durch einen solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen gekennzeichnet ist, daß sich das gesamte Tätigwerden auch für einen "objektiven" Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellt (grundlegend BGHSt 4, 219; w. Nachw. bei Tröndle aaO Rdn. 2).
  • BGH, 31.07.1986 - 4 StR 397/86

    Definition des Begriffs "Inbrandsetzen"

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
    Danach ist es erforderlich, daß Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4).
  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 329/87

    Voraussetzung der Vollendung einer Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
    Danach ist es erforderlich, daß Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
    Auch wenn der Ablehnungsantrag zu Unrecht als verspätet zurückgewiesen worden sein sollte, könnte eine auf die Ablehnung dieses Antrags gestützte Verfahrensrüge nur Erfolg haben, wenn der Antrag auch in der Sache nach Auffassung des Revisionsgerichts begründet war (BGHSt 23, 265, 266 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.07.1986 - 2 StR 352/86

    Definition eines "falschen Schlüssels"

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
    Daß der Berechtigte nicht wollte, daß die Schlüssel einem Unbefugten überlassen und von diesem verwendet wurden, ändert an dieser Bestimmung ebensowenig wie die unbefugte Benutzung selbst (BGH, Beschluß vom 11. Juli 1986 - 2 StR 352/86 m.w.Nachw., Leitsatz in StV 1987, 20 f.).
  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
    Danach ist es erforderlich, daß Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4).
  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90

    Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere

    Auszug aus BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
    Danach ist es erforderlich, daß Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4).
  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
  • BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81

    Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines

  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Hierbei steht dem Tatrichter - wie generell bei der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse - ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (BGH, Urteil vom 19. April 2007 - 4 StR 572/06, NStZ-RR 2007, 235; Urteil vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97, NStZ-RR 1998, 68, 69).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Diese Voraussetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung mit Blick auf die strafrechtlichen Folgen eines Wohnungseinbruch- bzw. eines Nachschlüsseldiebstahls nicht bereits dann erfüllt, wenn der Täter sich eines zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Schlüssels lediglich unbefugt bedient und diesen zur Begehung eines (Wohnungseinbruch-) Diebstahls missbraucht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1967 - 4 StR 467/66, BGHSt 21, 189; Beschluss vom 11. Juli 1986 - 2 StR 352/86; Urteil vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Eine solche setzt voraus, dass zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen, die von einem einheitlichen Willen getragen werden, ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen "objektiven' Dritten als ein einheitliches Tun erscheint (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteile vom 28. Februar 2012 - 1 StR 427/11, NStZ-RR 2012, 241, 242 f.; vom 30. Januar 1991 - 2 StR 321/90, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 4 und vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97, NStZ-RR 1998, 68, 69).

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12 und vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97, NStZ-RR 1998, 68) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, NStZ 2005, 329; vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02, NStZ 2002, 532 und vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02, NStZ-RR 2003, 71; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252 Rn. 22; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690 und vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NJW 1998, 3427).

  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23

    Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

    Sollte das zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufene Tatgericht in konkurrenzrechtlicher Hinsicht unter Ablehnung natürlicher Handlungseinheit erneut zu der von Seiten des Revisionsgerichts eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97 Rn. 25) vorliegend grundsätzlich hinzunehmenden Würdigung des Tatgeschehens als einer Vielzahl tatmehrheitlich verwirklichter Angriffe gelangen, wird es auf der Grundlage dieser Bewertung Folgendes zu beachten haben: Im Hinblick auf Fall II. C. 1. (    R.  ) und Fall II. C. 2. (     Th.   ) der Urteilsgründe ist auf Grundlage der aktuellen Feststellungen, wonach beide Geschädigte im Rahmen eines (einheitlichen) Abbiegevorgangs fast zeitgleich im Abstand von fünf Meter erfasst wurden, mangels gesonderter Lenkbewegung keine abgrenzbare, nur der Geschädigten R.   geltende Tathandlung ersichtlich.
  • BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98

    Rechtsbeugung durch Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG nur dann, wenn diese aus

    Ein Zusammentreffen nur in subjektiven Tatbestandsteilen ist zur Annahme von Tateinheit nicht ausreichend (vgl. BGH StV 1998, 204; Tröndle, StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 3).
  • BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von

    Unter diesen Umständen hält die Annahme von Tatmehrheit unter revisionsrechtlichen Gesichtspunkten rechtlicher Nachprüfung stand (zum Maßstab revisionsrechtlicher Überprüfung bei der vergleichbaren Abgrenzung zwischen natürlicher Handlungseinheit und Tatmehrheit vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97, NStZ-RR 1998, 68).
  • BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10

    Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte (Tatmehrheit zur

    Auch führt allein die Verfolgung eines einheitlichen Ziels nicht dazu, dass derartige Delikte, die aus anderem Grunde nicht tateinheitlich verbunden sind, im Blick auf eine Bewertungseinheit doch tateinheitlich verbunden wären (zur (nicht identischen, aber vergleichbaren) Verneinung einer natürlichen Handlungseinheit trotz eines mit verschiedenen Taten verfolgten einheitlichen Ziels vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97, NStZ-RR 1998, 68; vgl. auch Eschelbach in SSW StGB § 52 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Deshalb hat es der Bundesgerichtshof der Beurteilung des Tatrichters überlassen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit im dargelegten Sinne endgültig - also nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts zu bejahen sind (BGH NStZ-RR 1998, 68, 69).
  • OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13

    Festes Würgen am Hals als eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne einer

    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als einen im Ergebnis der Tateinheit gleichzusetzenden Ablauf erscheinen lässt, setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes voraus, dass ein Geschehen durch einen solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen gekennzeichnet ist, dass sich das gesamte Tätigwerden auch für einen "objektiven" Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt (grundlegend: BGHSt 4, 219; vgl. auch: BGH, Urteil vom 25. September 1997 zu 1 StR 481/97, zitiert nach juris Rn. 24).

    Auch wenn die genannten Grundsätze nicht zwingend dazu führen, dass für jede denkbare Fallgestaltung aus Rechtsgründen stets nur eine einzige Entscheidung der Frage, ob natürliche Handlungseinheit oder Tatmehrheit vorliegt, in Betracht kommt und die Entscheidung dieser Frage daher grundsätzlich der Beurteilung des Tatrichters überlassen bleiben muss (BGHSt 4, 219; BGH, Urteil vom 25. September 1997, 1 StR 481/97, zitiert nach juris Rn. 24), ist die - nicht näher begründete - Annahme von Tatmehrheit durch das Amtsgericht nicht nachvollziehbar.

  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

    Das erfordert u.a. die genaue Wiedergabe der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters (BGH, Urt. vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97, insoweit nicht abgedruckt in StV 1998, 204).
  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

  • BGH, 16.12.2010 - 4 StR 492/10

    Untreue (Missbrauchsalternative;

  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99

    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage

  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

  • BGH, 08.02.2012 - 1 StR 427/11

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der stundenlangen Peinigung eines

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

  • BGH, 08.02.2018 - 1 StR 228/17

    Strafzumessung (Kategorisierung nach der Schadenshöhe bei einer Vielzahl

  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 306/20

    Tateinheit (Zusammenfassung mehrerer Handlungen im natürlichen Sinne zu einer

  • BGH, 14.01.1998 - 1 StR 658/97
  • BGH, 08.09.1998 - 1 StR 352/98

    Begründung eines Ablehnungsgesuches

  • KG, 12.01.2009 - 1 Ss 409/08

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Natürliche Handlungseinheit bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht