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   BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97   

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BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,1997)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1997 - 1 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,1997)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1997 - 1 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,1997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 51
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97

    Sinn und Zweck der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97
    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96).
  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 769/96

    Inhaltliche Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97
    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10

    Strafbefreiender Rücktritt (Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs);

    Urteilsgründe, die sich demgegenüber mit vielen sonstigen Erkenntnissen befassen, können den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 357/09; Beschluss vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2009, 701; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51 mwN).
  • BGH, 21.06.2019 - KRB 10/18

    Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das

    Solche Angaben müssen - im Prozessverhältnis zu den Beschwerdeführern, von denen sie nicht stammen - zwar im Urteil nicht stets wiedergegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 63; jeweils zu Zeugen).

    Sie müssen in den schriftlichen Urteilsgründen aber jedenfalls gewürdigt werden, wenn die Angaben für die Entscheidung Wesentliches beinhalten (vgl. BGH, NStZ 1998, 51; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Auflage, § 267 StPO Rn. 13).

  • BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01

    Abtretung (Prioritätsgrundsatz; Abtretungsverbot); Beweiswürdigung; Beweisantrag

    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen oder zahlreiche umfangreiche Urkunden in das Urteil hineinzukopieren (vgl. BGH NStZ 1998, 51).
  • OLG Bamberg, 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16

    Voraussetzungen wirksamer Lichtbildbezugnahme

    bb) Nach diesem Maßstab dürfen die keinem Selbstzweck dienenden Anforderungen an die Abfassung der tatrichterlichen Urteilsgründe, die nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise (womöglich lückenlos) zu dokumentieren, sondern lediglich das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen sollen (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Beschl. v. 04.09.1997 - 1 StR 487/97 = NStZ 1998, 51 u. a. BGH, Beschl. v. 11.04.2012 - 3 StR 108/12 = StV 2012, 706 = NStZ-RR 2012, 212; vgl. auch OLG Bamberg, Beschl. v. 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15 = StraFo 2016, 116 m. w. N.; KK-OWiG/Senge § 71 Rn. 107), nicht grundlos überspannt werden.
  • OLG Bamberg, 06.02.2017 - 3 Ss OWi 156/17

    Bezugnahme auf Lichtbilder im Urteil durch Angabe der Aktenfundstelle

    bb) Nach diesem Maßstab dürfen die keinem Selbstzweck dienenden Anforderungen an die Abfassung der tatrichterlichen Urteilsgründe, die nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise (womöglich lückenlos) zu dokumentieren, sondern lediglich das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen sollen (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Beschluss vom 04.09.1997 - 1 StR 487/97 = NStZ 1998, 51 u. a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012 - 3 StR 108/12 = StV 2012, 706 = NStZ-RR 2012, 212; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15 = StraFo 2016, 116 m. w. N.; KK-OWiG/Senge § 71 Rn. 107), nicht grundlos überspannt werden.
  • BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12

    Unzulässige Verlesung der Niederschrift einer richterlichen Vernehmung bei

    Sie sollen (lediglich) das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 167/01

    Besondere Schwere der Schuld (Revisonsrichterlicher Kontrollumfang;

    Eine bloße detaillierte Wiedergabe sämtlicher Aussageinhalte - hier unter anderem von zehn Vernehmungen des Mitangeklagten C. - ist regelmäßig nicht veranlaßt; sie kann die dem Tatrichter obliegende Darstellung der wesentlichen Entscheidungsgründe nicht ersetzen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; 1997, 377; 1998, 51; NStZ-RR 2000, 293; vgl. auch Meyer-Goßner NStZ 1988, 532) und den Bestand des Urteils gefährden.
  • BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03

    Beweisantrag auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen

    Es ist regelmäßig untunlich, den gesamten Inhalt von Protokollen der Telefonüberwachung sowie die Zeugenaussagen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (vgl. nur BGH NStZ 1998, 51 m.N.).
  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99

    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

    Sie dienen aber auch dazu, die revisionsrechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGHR StPO § 267 Darstellung 1;BGH NStZ 1998, 51) Der Tatrichter ist verpflichtet, sich mit festgestellten Umständen auseinanderzusetzen, wenn sie für die Anwendung des materiellen Rechts erheblich sind.
  • BGH, 26.02.2003 - 1 StR 7/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (positive Feststellung des Hanges;

    Es ist aber regelmäßig untunlich, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (vgl. nur BGH NStZ 1998, 51 m.N.).
  • BGH, 11.07.2006 - 1 StR 223/06

    Darstellung der Beweiswürdigung (keine Dokumentationspflicht)

  • BGH, 18.07.2006 - 3 StR 230/06

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung; Mitteilung von Einzelheiten der Beweisaufnahme)

  • BGH, 17.02.2005 - 5 StR 555/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung

  • BGH, 23.01.2002 - 1 StR 528/01

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Inhalt der Urteilsgründe; keine

  • BGH, 05.08.2009 - 1 StR 346/09

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • BGH, 11.01.2005 - 3 StR 456/04

    Urteilsgründe (Wiedergabe von Zeugenaussagen)

  • BGH, 11.01.2005 - 3 StR 482/04

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung; Wiedergabe von Zeugenaussagen)

  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98

    Rechtsfehler bei Beweiswürdigung - Aneinanderreihung erhobener Beweise -

  • BGH, 18.10.2000 - 1 StR 370/00

    Inhalt der schriftlichen Urteilsgründe; Beweismittel

  • BGH, 16.08.2011 - 3 StR 261/11

    Urteilsgründe (keine Dokumentation der Beweisaufnahme)

  • BGH, 27.07.2010 - 1 StR 353/10

    Schriftliche Urteilsgründe

  • BGH, 19.08.2009 - 1 StR 357/09

    Rechtsfehler zum Nachteil eines Angeklagten i.R.e. Revision bei einem

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 81/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils durch den Richter

  • BGH, 13.09.2001 - 1 StR 352/01
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