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   BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16   

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https://dejure.org/2016,55058
BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16 (https://dejure.org/2016,55058)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2016 - 1 StR 492/16 (https://dejure.org/2016,55058)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 1 StR 492/16 (https://dejure.org/2016,55058)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 54 StGB; § 353 Abs. 1 StPO; § 52 StGB
    Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine Strafobergrenze aus dem Alter des Angeklagten); Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 StBerG, § 46 StGB, § 266 StGB
    Untreue: Strafzumessung bei drohender berufsgerichtlicher Maßnahme gegenüber einem Steuerberater

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 90 StBerG, § 114 BRAO, § 111i Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 StPO, § 111i Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 StPO, § 73c Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfunung des Strafausspruchs betreffend die Annahme tatmehrheitlicher Vergehen der Untreue; Berücksichtigung der drohenden berufsgerichtlichen Maßnahmen gem. § 90 Steuerberatungsgesetz (StBerG) bei der Festsetzung der Einzelstrafen und der ...

  • rewis.io

    Untreue: Strafzumessung bei drohender berufsgerichtlicher Maßnahme gegenüber einem Steuerberater

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfunung des Strafausspruchs betreffend die Annahme tatmehrheitlicher Vergehen der Untreue; Berücksichtigung der drohenden berufsgerichtlichen Maßnahmen gem. § 90 Steuerberatungsgesetz ( StBerG ) bei der Festsetzung der Einzelstrafen und der ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfunung des Strafausspruchs betreffend die Annahme tatmehrheitlicher Vergehen der Untreue; Berücksichtigung der drohenden berufsgerichtlichen Maßnahmen gem. § 90 Steuerberatungsgesetz ( StBerG ) bei der Festsetzung der Einzelstrafen und der ...

  • datenbank.nwb.de

    Untreue: Strafzumessung bei drohender berufsgerichtlicher Maßnahme gegenüber einem Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die zu erwartenden berufsrechtlichen Sanktionen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einzelstrafe, Gesamtstrafe - und das Verschlechterungsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und das fortgeschrittene Lebensalter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfallsanordnung - und die Wiedergutmachung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung drohender berufsgerichtlicher Maßnahmen bei der Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 22
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05

    Verurteilung der "Opa-Bande" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16
    Eine Fallgestaltung, in der das Alter des Angeklagten die Erörterung seiner Chance, zu Lebzeiten "wieder der Freiheit teilhaftig zu werden' (BGH, Urteil vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05, NStZ 2006, 500 f. mwN) erfordert hätte, lag hier nicht vor.

    Insbesondere kann sich aus dem Lebensalter eines Angeklagten, etwa unter Berücksichtigung statistischer Erkenntnisse zur Lebenserwartung, keine Strafobergrenze ergeben (BGH, Urteil vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05, NStZ 2006, 500 f. mwN zur sog. "Opa-Bande': Gesamtfreiheitsstrafen von zehn Jahren bei einem 74, von neun Jahren bei einem 75 und von 12 Jahren bei einem 65 Jahre alten Angeklagten).

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16
    Dabei ist zu beachten, dass § 73c Abs. 1 StGB auch im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 4 StR 56/11, BGHR StPO § 111i Feststellung 2 (Gründe) und Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, NJW 2011, 624 Rn. 15 mwN).

    Der Senat kann aufgrund der nicht nachvollziehbaren Ausführungen zur Schadenswiedergutmachung die erforderlichen Feststellungen zum Umfang der Befriedigung den Urteilsgründen nicht mit der für eine eigene Sachentscheidung gebotenen Sicherheit entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 109/11, NStZ 2012, 400 f.; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39).

  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16
    Zu beachten ist lediglich, dass die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neuen Einzelstrafen nicht überschritten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12) und die neu zu bildende Gesamtstrafe nicht höher ist als die bisherige (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 7. März 1989 - 5 StR 575/88, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3; Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7 und vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 17.09.2019 - 1 StR 334/19

    Strafzumessung (zwingende Berücksichtigung möglicher berufsrechtlicher

    Die berufsrechtlichen Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung für das Leben des Angeklagten sind aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Strafzumessung ausdrücklich einzubeziehen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2018 - 3 StR 595/17 Rn. 14; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 492/16 Rn. 9 und vom 20. Januar 2016 - 1 StR 557/15 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 511/21

    Untreue (Strafzumessung: Gewerbsmäßigkeit, Entkräftung der Indizwirkung des

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind standesrechtliche Konsequenzen, die den Verlust der beruflichen und wirtschaftlichen Basis nach sich ziehen, strafmildernd zu berücksichtigen (so für Rechtsanwälte der Ausschluss nach § 114 Abs. 1 BRAO BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 ? 2 StR 221/14, NStZ 2015, 277, 278 mwN; für Steuerberater Maßnahmen nach § 90 StBerG BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 492/16 mwN; für den drohenden Verlust der Approbation nach § 5 Abs. 2 Bundesärzteordnung BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 5 StR 377/03).
  • BayObLG, 11.10.2021 - 202 StRR 117/21

    Tatvollendung und Strafzumessungsgründe bei Umsatzsteuerhinterziehung

    Die berufsrechtlichen Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung für das Leben des Angeklagten sind aber jedenfalls dann bei der Strafzumessung ausdrücklich zu berücksichtigen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (BGH, Beschluss vom 17.09.2019 - 1 StR 334/19 = wistra 2020, 66; 12.07.2018 - 3 StR 595/17 = StraFo 2018, 485; 08.12.2016 - 1 StR 492/16 = wistra 2017, 267; 27.07.2016 - 1 StR 256/16 = ZWH 2016, 398 = StV 2017, 83 = NZWiSt 2017, 39 = BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 27; 20.01.2016 - 1 StR 557/15 = wistra 2016, 190 - jew. m.w.N.).
  • LG Hagen, 21.03.2018 - 71 KLs 6/17

    Verurteilung wegen Untreue in 313 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6

    Die Kammer ist zugunsten des Angeklagten davon ausgegangen, dass jeweils am selben Tag unterzeichnete Schecks in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang auf Grundlage eines einheitlichen Tatentschlusses unterzeichnet wurden, so dass jeweils nur eine Tat in Form einer natürlichen Handlungseinheit vorliegt, da das Handeln des Angeklagten insoweit jeweils als einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2016, Az.: 1 StR 492/16 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 14.09.2010, Az.: 4 StR 422/10).
  • LG Schweinfurt, 23.08.2021 - 1 KLs 3 Js 5671/19

    Gewerbsmäßiger Betrug und Computerbetrug in der Telekommunikationsbranche

    Soweit in den Fällen unter Ziffer II.C.12. nicht auszuschließen war, dass beide Vertragseingaben in engem zeitlichem und räumlichen Zusammenhang zueinander auf der Grundlage eines einheitlichen Tatentschlusses erfolgten, war zugunsten des Angeklagten von natürlicher Handlungseinheit, also von Tateinheit im Sinne von § 52 StGB auszugehen (vgl. BGH, StV 2018, 22 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.2022 - 1 StR 154/22

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei Überschneidung

    Die für die tateinheitlich begangenen Fälle II. 3. und II. 5. der Urteilsgründe zu verhängende Einzelstrafe darf die Summe der beiden bisherigen Einzelfreiheitsstrafen von fünf Jahren sechs Monaten und sechs Jahren sechs Monaten nicht überschreiten (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 492/16 Rn. 7 mwN).
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