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   BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00   

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https://dejure.org/2000,2632
BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00 (https://dejure.org/2000,2632)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2000 - 1 StR 50/00 (https://dejure.org/2000,2632)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2000 - 1 StR 50/00 (https://dejure.org/2000,2632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 265
  • StV 2000, 556
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1969 - 4 StR 526/68

    Mitverschulden eines Beteiligten - Anrechnung beim Täter - Mitschuld - Minderung

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Soweit eine solche Mitverursachung in Betracht kommt, gilt - wie allgemein bei Strafmilderungsgründen - der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" (Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 56, 126; vgl. BGH VRS 19, 126, 127; 36, 362).

    Ob und mit welchem Gewicht ein etwaiges Mitverschulden eines Dritten sich auf die Strafe auswirkt, ist eine Frage, die grundsätzlich vom Tatrichter zu beurteilen ist (vgl. BGH VRS 36, 362, 363).

  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Die Prüfung dieser Frage hätte bei Bemessung der Strafe Bedeutung gewinnen können, weil eine in nicht unerheblichem Umfang gegebene Mitverursachung des tödlichen Ausgangs durch Dritte das Gewicht der dem Täter zuzurechnenden Tatfolgen vermindert und deshalb strafmildernd wirkt (BGH, Beschl. vom 23. August 1979 - 4 StR 417/79 - bei Holtz MDR 1979, 986-, G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 237).
  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 120/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Das Vorbringen der Revision, die Behandlung der Geschädigten im Krankenhaus sei fehlerhaft gewesen, stellt diesen Schuldspruch nicht in Frage (BGH, Urt. vom 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16 sowie Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 9; vgl. BGHSt 31, 96 sowie BGH NStZ 1994, 394).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Das Vorbringen der Revision, die Behandlung der Geschädigten im Krankenhaus sei fehlerhaft gewesen, stellt diesen Schuldspruch nicht in Frage (BGH, Urt. vom 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16 sowie Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 9; vgl. BGHSt 31, 96 sowie BGH NStZ 1994, 394).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 417/79

    Revisionsrechtlicher Bestand der unterlassenen Berücksichtigung des möglichen

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Die Prüfung dieser Frage hätte bei Bemessung der Strafe Bedeutung gewinnen können, weil eine in nicht unerheblichem Umfang gegebene Mitverursachung des tödlichen Ausgangs durch Dritte das Gewicht der dem Täter zuzurechnenden Tatfolgen vermindert und deshalb strafmildernd wirkt (BGH, Beschl. vom 23. August 1979 - 4 StR 417/79 - bei Holtz MDR 1979, 986-, G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 237).
  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93

    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Das Vorbringen der Revision, die Behandlung der Geschädigten im Krankenhaus sei fehlerhaft gewesen, stellt diesen Schuldspruch nicht in Frage (BGH, Urt. vom 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16 sowie Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 9; vgl. BGHSt 31, 96 sowie BGH NStZ 1994, 394).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 583/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht bloß unerheblichem

    Wird ein Taterfolg auch durch das nicht bloß unerhebliche Mitverschulden einer oder mehrerer dritter Personen herbeigeführt, vermindert dies das Gewicht der dem Täter zuzurechnenden Tatfolgen und stellt daher regelmäßig einen bestimmenden Strafmilderungsgesichtspunkt dar (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2000 - 1 StR 50/00, NStZ-RR 2000, 265, 266; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rn. 60; MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 263 und 267; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 591).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Bei der Strafzumessung ist vielmehr auch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte für die bei der Zeugin eingetretenen seelischen und somatischen Beeinträchtigungen nicht die alleinige Ursache gesetzt hat, sondern diese maßgeblich auf eine durch das Verhalten eines Dritten hervorgerufene Vorschädigung (Vergewaltigung) oder körperliche Vorerkrankungen (Multiple Sklerose) zurückgehen (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 265 f.; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1263, 1265; Stree/Kinzig, in Schönke/Schröder, a. a. O., § 45 Rdn. 26 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Auch wenn der Angeklagte für die Auswirkungen seiner Straftat dem Grunde nach einstehen muss, kann bei der Strafzumessung nicht unberücksichtigt bleiben, dass er für die bei der Zeugin F eingetretenen körperlichen und seelischen Störungen nicht die alleinige Ursache gesetzt hat, sondern diese maßgeblich von einer durch das Verhalten eines Dritten hervorgerufenen Vorschädigung herrühren (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 265 f.; Schönke-Schröder-Stree, a.a.O, § 46 Rn. 24 a.E.).
  • OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00

    Fahrlässige Körperverletzung ; Fahrlässige Tötung ; Eigenverantwortliche

    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass im Rahmen der Strafzumessung auch ein für den Todeseintritt möglicherweise mitursächliches Verhalten des Geschädigten oder Dritter strafmildernd zu berücksichtigen ist (BGH StV 2000, 556).
  • LG Hamburg, 18.09.2012 - 628 KLs 3/12

    Die Feuerwehr und die rote Ampel

    Zu Gunsten des Angeklagten ist weiterhin erheblich strafmildernd zu berücksichtigen, dass ausgehend von der Abspieldauer des Martinshorns von 2, 3 bis 3 Tonfolgen nach dem Grundsatz in dubio pro reo von einem Mitverursachungsbeitrag des Busfahrers A. T. ausgegangen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2000 - 1 StR 50/00 - zitiert nach juris; BGH Urteil vom 24.01.1969 - 4 StR 526/68, VRS 36, 362).
  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

    Die Mitverursachung des tödlichen Ausgangs durch Dritte kann damit nur in der Strafzumessung berücksichtigt werden (BGH VRS 98, 434; StV 2000, 556 für den Fall eines ärztlichen Behandlungsfehlers).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
    Auch wenn der Angeklagte für die Auswirkungen seiner Straftat dem Grunde nach einstehen muss, kann bei der Strafzumessung nicht unberücksichtigt bleiben, dass er für die bei der Zeugin B. eingetretenen körperlichen und seelischen Störungen nicht die alleinige Ursache gesetzt hat, sondern diese maßgeblich von einer durch das Verhalten eines Dritten hervorgerufenen Vorschädigung herrühren (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 265 f.; Schönke-Schröder-Stree, a.a.O, § 46 Rn. 24 a.E.).
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