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   BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93   

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https://dejure.org/1993,2351
BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93 (https://dejure.org/1993,2351)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1993 - 1 StR 500/93 (https://dejure.org/1993,2351)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93 (https://dejure.org/1993,2351)
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Wütender Hausierer

§§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen vorwerfbaren Alkoholmißbrauchs ist auch bei Mord möglich

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld - Voraussetzungen für das Gutachten eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 183
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 06.05.1993 - 1 StR 136/93

    Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkohols

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Der Täter kann aber auch mit solchen nach Ausmaß und Intensität noch nicht begangenen Taten rechnen, wenn sich die Bedeutung seiner Straftaten steigert, seine Delinquenz mithin gleichsam progressiv fortschreitet und damit deutlich wird, daß auch schwerere Ausgestaltungen bisher begangener Delikte nicht fernliegen (BGH MDR 1993, 886 = NJW 1993, 2544 f.).
  • BGH, 04.08.1983 - 1 StR 341/83

    Anforderungen an einen Ablehnungsbeschluss bezüglich der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Selbst wenn man davon ausgeht, die Verteidigung habe den Beweisantrag aufrechterhalten (so verhielt es sich im Falle der in NStZ 1983, 568 abgedruckten Senatsentscheidung), läßt sich ausschließen, das Urteil beruhe darauf, daß die Strafkammer den erwähnten Hilfsbeweisantrag nicht ausdrücklich abgelehnt hat: Was die Frage angeht, ob die Tat nur ein reaktives Verhalten des Angeklagten gewesen sein kann, ergeben die Urteilsgründe, daß sich die Anhörung eines weiteren Sachverständigen erübrigte, weil das Gericht durch die bereits erstatteten Gutachten die erforderliche Sachkunde gewonnen hatte (S 244 Abs. 4 Satz 1 StPO).
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Dabei ist jedoch "nicht erforderlich, daß der Täter zuvor bereits eine gleiche oder ähnliche Tat begangen hat" (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 6).
  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen ohne Anhörung des Angeklagten und

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Darin, daß hierzu keine Erklärungen abgegeben wurden und der Verteidiger im Rahmen des erneuten Schlußvortrags lediglich "seinen Antrag" wiederholte, könnte eine schlüssige Zurücknahme des Beweisantrags gesehen werden (vgl. dazu BGH, Urt. vom 18. Februar 1981 - 2 StR 574/80 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212 sowie Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 403).
  • BGH, 14.01.1987 - 3 StR 546/86

    Verwerfung eines Ablehnungsantrags der Staatsanwaltschaft - Annahme einer

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Handelt es sich - wie hier - um die Wahl zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und einer zeitigen, müssen allerdings besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 7, 8, 12, 18).
  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Handelt es sich - wie hier - um die Wahl zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und einer zeitigen, müssen allerdings besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 7, 8, 12, 18).
  • LG Aurich, 16.03.1984 - 6 O 58/84
    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
    Hat der Täter unter Alkoholeinwirkung gehandelt, so kann eine Milderung des Strafrahmens versagt werden, wenn er die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder hätte bewußt sein können (st. Rspr., vgl. BGH MDR 1985, 947 = NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] sowie NStZ 1986, 114, 115).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 485/86

    Vorraussetzungen für die Minderung einer Schuldfähigkeit

  • BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, wenn dasTatopfer verstorben ist

  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 369/90

    Gesamtwürdigung der Schuld des Einzelfalls durch Vergleich mit denkbaren

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 20/84

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus Mordlust - Rüge der Ablehnung von

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 359/87

    Angemessene Verhängung der gesetzlichen Höchststrafe auf Grund unterlassener

  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03

    Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes

    Hat der Tatrichter in einem derartigen Fall die Wahl zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe, müssen besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGH NStZ-RR 2003, 136; BGH NStZ 1994, 183 ; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 28).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98

    Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe;

    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5, 10 ff.; BGH NStZ 1985, 357 f.; 1994, 183, 184).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Namentlich im Bereich des Beweisantragsrechts wird es von den Revisionsgerichten nicht hingenommen, wenn der Verteidiger ein durch den Ablauf der Hauptverhandlung, insbesondere aus der Begründung von Beschlüssen erkanntes Mißverständnis des Gerichts über einen Antrag nicht in der Hauptverhandlung zu beseitigen sucht, sondern es zunächst unbeanstandet läßt, um es dann zur Grundlage einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge zu nehmen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3, Entscheidung 2; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212; BGH, Urteile vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93 - und vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93 - Maatz NStZ 1992, 513, 516 f.).
  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05

    Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung

    Hat der Tatrichter die Wahl zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe, müssen besonders gravierende Erschwerungsgründe vorliegen, um die Schuldminderung so auszugleichen, dass von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGH NStZ 1994, 183; 2004, 619; NStZ-RR 2003, 136; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 28).
  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98

    Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGH NStZ 1994, 183, 184; vgl. hier das frühere Verhalten gegenüber dem Tatopfer - UA S. 7-10 - und die Ankündigung der Tötung - UA S. 10/11).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03
    Hat der Tatrichter in einem derartigen Fall die Wahl zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe, müssen besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGH NStZ-RR 2003, 136; BGH NStZ 1994, 183; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 28).
  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

    Hat der Tatrichter in einem derartigen Fall die Wahl zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe, dann müssen besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 18; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93).
  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 315/99

    Darlegungsvoraussetzungen; Tötungsvorsatz; Tatentschluß; Versuch; Schluß vom

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, kann die Strafrahmenverschiebung versagt werden, wenn der Täter bereits früher unter Alkoholeinwirkung Straftaten oder sonstige Rechtsbrüche begangen hatte und daher wußte oder hätte wissen können, daß er nach Genuß von Alkohol zu Ausschreitungen neigt (st. Rspr.; BGHSt 43, 66, 78; BGH NStZ 1994, 183, 184).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 710/95

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer versagten Strafrahmenverschiebung aufgrund

    Strafrahmenverschiebung 7, 8, 12, 18, 25; BGH NStZ 1994, 183; BGH StV 1993, 355, 356).
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