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   BGH, 16.12.2015 - 1 StR 503/15   

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https://dejure.org/2015,45049
BGH, 16.12.2015 - 1 StR 503/15 (https://dejure.org/2015,45049)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2015 - 1 StR 503/15 (https://dejure.org/2015,45049)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 503/15 (https://dejure.org/2015,45049)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussage gegen Aussage - und die Unwahrheit eines Aussageteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 417
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Bewertung widersprüchlicher Aussagen:

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 StR 503/15
    Das gilt besonders, wenn sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils des Belastungszeugen herausstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13).

    a) Vorliegend handelt es sich um einen Fall, in dem zu der entscheidenden Frage, ob der Geschlechtsverkehr mit der Zeugin S. einvernehmlich erfolgte (wie der Angeklagte behauptet) oder mit Gewalt vom Angeklagten erzwungen wurde (wie die Zeugin behauptet), letztlich Aussage gegen Aussage steht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13).

  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 StR 503/15
    c) Soweit das Landgericht unter diejenigen Erwägungen, die nach seiner Ansicht die Aussage der Zeugin bestätigen, auch fasst, dass die Angaben des Angeklagten in den maßgeblichen Punkten widerlegt worden sind (vgl. UA S. 38), gilt, dass die bloße Widerlegung von Angaben des Angeklagten grundsätzlich kein Schuldindiz ist, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1998 - 5 StR 469/97, NStZ-RR 1998, 303 mwN).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 StR 503/15
    Will der Tatrichter eine erlogene Entlastungsbehauptung als zusätzliches Belastungsanzeichen werten, so muss er sich bewusst sein, dass eine wissentlich falsche Einlassung hierzu ihren Grund nicht darin haben muss, dass der Angeklagte die Tat begangen hat (vgl. Senat, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, NStZ 2004, 392, 394 f.).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 StR 503/15
    Erforderlich ist hierbei zudem in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 2 StR 140/97, NStZ-RR 1998, 16).
  • BGH, 12.03.2024 - 5 StR 628/23
    Soweit damit gemeint sein sollte, die widerlegte Falschangabe des Angeklagten in seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung stelle ohne weiteres ein Schuldindiz dar, wäre dies zwar fehlerhaft, denn auch derjenige, der unschuldig mit einem schweren Tatvorwurf konfrontiert wird, kann Zuflucht zur Lüge nehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. März 2023 - 4 StR 318/22 Rn. 17; Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 503/15 Rn. 8; Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03 Rn. 17; vom 21. Januar 1998 - 5 StR 469/97, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30 mwN; vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 154 f.).
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 308/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen; Umgang

    Vorliegend handelt es sich um einen Fall, in dem zu der entscheidenden Frage, ob ein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat oder nicht (Tat am 12./13. Dezember 2013) und ob dieser in beiden Fällen einvernehmlich erfolgte oder aber mit Gewalt vom Angeklagten erzwungen wurde, letztlich Aussage gegen Aussage steht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 503/15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Jedenfalls muss im Rahmen einer Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" die Aussage des mutmaßlichen Opfers einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung unterzogen werden, zumal - im strafgerichtlichen Verfahren - der Angeklagte in solchen Fällen weniger Verteidigungsmöglichkeiten besitzt (BGH 25.04.2018 - 2 StR 194/17, NStZ 2019, 42; 16.12.2015 - 1 StR 503/15, BeckRS 2016, 3125).
  • BGH, 30.03.2023 - 4 StR 318/22

    Untersuchungsgrundsatz (Umstände, die begründete Zweifel an der Richtigkeit der

    Das neue Tatgericht wird bei der Bewertung des Einlassungsverhaltens der Angeklagten T. H. zu beachten haben, dass die bloße Widerlegung von Entlastungsbehauptungen eines Angeklagten für sich allein kein Schuldindiz ist, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 503/15 Rn. 8; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03 Rn. 17; Urteil vom 21. Januar 1998 - 5 StR 469/97 Rn. 5, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30 mwN; Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153 Rn. 13).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20

    Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist -

    Jedenfalls muss im Rahmen einer Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" die Aussage des mutmaßlichen Opfers einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung unterzogen werden, zumal - im strafgerichtlichen Verfahren - der Angeklagte in solchen Fällen weniger Verteidigungsmöglichkeiten besitzt (BGH 25.04.2018 - 2 StR 194/17, NStZ 2019, 42; 16.12.2015 - 1 StR 503/15, BeckRS 2016, 3125).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18

    Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche

    Jedenfalls muss im Rahmen einer Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" die Aussage des mutmaßlichen Opfers einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung unterzogen werden, zumal - im strafgerichtlichen Verfahren - der Angeklagte in solchen Fällen weniger Verteidigungsmöglichkeiten besitzt (BGH 25.04.2018 - 2 StR 194/17, NStZ 2019, 42; 16.12.2015 - 1 StR 503/15, BeckRS 2016, 3125).
  • BGH, 28.04.2022 - 5 StR 511/21

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil;

    Auch wenn gegen diesen Ansatz revisionsrechtlich grundsätzlich nichts zu erinnern ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 503/15 Rn. 8; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10 Rn. 3; Urteil vom 31. März 1999 - 5 StR 689/98), hat das Landgericht die hier gegebenen Besonderheiten des Falles aus dem Blick verloren, namentlich die Koinzidenz, dass der Angeklagte für zwei im Hinblick auf den Fall wesentliche Zeiträume kein Alibi hat: Insoweit hat es nicht ersichtlich bedacht, dass der Angeklagte gerade für die Zeit, in der die Leiche am Fundort in der B. abgelegt wurde, wissentlich falsche Angaben zu seinem Aufenthaltsort gemacht hat.
  • BGH, 08.02.2022 - 1 StR 401/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz des

    b) Mitnichten hat das Landgericht damit rechtsfehlerhaft den Tatvorsatz allein auf eine widerlegte Einlassung gestützt; es hat jedenfalls im Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht verkannt, dass einem solchen Widerlegen nur ein begrenzter Beweiswert zukommt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. Dezember 2019 - 1 StR 364/18 Rn. 10 und vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95 Rn. 15, BGHSt 41, 153, 155 f.; Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 2 StR 473/16 Rn. 10 und vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 503/15 Rn. 8; je mwN).
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