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   BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12   

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https://dejure.org/2012,39178
BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12 (https://dejure.org/2012,39178)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2012 - 1 StR 504/12 (https://dejure.org/2012,39178)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12 (https://dejure.org/2012,39178)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Fehlen der Einsicht bei Begehen der Tat); Schlechterstellungsverbot (Aufhebung des Freispruchs bei gleichzeitiger Aufhebung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 63 StGB, § 113 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Einsicht in das Unrecht der Tat trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB als Grundlage für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Einsicht in das Unrecht der Tat trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 63
    Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB als Grundlage für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 246
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 mwN).

    Dieses gesetzgeberische Ziel kann nur erreicht werden, wenn das Revisionsgericht in diesen Fällen nicht nur die auf rechtsfehlerhaften Feststellungen zur Schuldfähigkeit beruhende Maßregelanordnung, sondern auch den hierauf gestützten Freispruch aufhebt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 mwN).

  • BGH, 10.02.2005 - 3 StR 3/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zweifelssatz; sichere

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12
    Allein auf die Feststellung einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit kann eine Unterbringung nach § 63 StGB deshalb nicht gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 3 StR 3/05 mwN).
  • BGH, 25.07.2012 - 1 StR 332/12

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (tatsächlich

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 StR 332/12 mwN).
  • Drs-Bund, 26.04.2006 - BT-Drs 16/1344
    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12
    Dadurch soll vermieden werden, dass die erfolgreiche Revision eines Angeklagten gegen die alleinige Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dazu führt, dass eine Tat, die wegen angenommener Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB nicht zu einer Bestrafung geführt hat, ohne strafrechtliche Sanktion bleibt, wenn sich in der neuen Hauptverhandlung herausstellt, dass der Angeklagte bei Begehung der Tat schuldfähig war (BT-Drucks. 16/1344, S. 17).
  • BGH, 21.11.2017 - 2 StR 375/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung in Bezug auf die konkrete

    Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Aufhebung des Freispruchs gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, NStZ 2013, 424; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247, und vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1), weil die Unterbringung nach § 63 StGB und der auf § 20 StGB gestützte Freispruch gleichermaßen von der Bewertung der Schuldfähigkeit abhängen und deshalb zwischen beiden Entscheidungen aus sachlichrechtlichen Gründen ein untrennbarer Zusammenhang besteht.
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das ist im Einzelnen darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246 mwN).
  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 449/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Ein Täter, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig, womit auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28; Beschlüsse vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247, und vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17 mwN).
  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf lediglich angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung der Taten auf diesem Zustand beruht (BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246; vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12, NStZ-RR 2013, 303, 304).
  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 78/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Ein Täter, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig, womit auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28, und vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26 f.; Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246, 247 mwN).

    Der Umstand, dass allein die Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Aufhebung des Freispruchs gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, NStZ 2013, 424; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, aaO, und vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1), weil die Unterbringung nach § 63 StGB und der auf § 20 StGB gestützte Freispruch gleichermaßen von der Bewertung der Schuldfähigkeit abhängen und deshalb zwischen beiden Entscheidungen aus sachlich-rechtlichen Gründen ein untrennbarer Zusammenhang besteht.

  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 215/16

    Schuldunfähigkeit (fehlende Einsichtsfähigkeit: Fehlen der Unrechtseinsicht)

    Sieht der Täter dagegen trotz seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns tatsächlich ein, handelt er in vollem Umfange schuldhaft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.; vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 4; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 5; Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28).
  • BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Dies ist im Einzelnen darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246 mwN).
  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Denn diese darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Beschuldigte bei Begehung der Anlasstaten schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 StR 37/15 mwN; zur - nicht festgestellten - verminderten Einsichtsfähigkeit und § 63 StGB: BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246; siehe ferner - auch zum Verhältnis Einsichts-/Steuerungsvermögen - Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12; sowie Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, BGHR StGB § 20 Steuerungsfähigkeit 2).
  • BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21

    Zuständigkeitsänderung nach Aussetzung der Hauptverhandlung (Übernahmebeschluss,

    Wird die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB auf eine Revision des Angeklagten hin aufgehoben, hindert das Schlechterstellungsverbot den neuen Tatrichter nicht daran, an Stelle einer Unterbringung nunmehr eine Strafe zu verhängen, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12 Rn. 20).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf lediglich angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung der Anlasstat bzw. der Anlasstaten auf diesem Zustand beruht (BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 und vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246).
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 535/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Fehlen der Unrechtseinsicht

  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 325/19

    Keine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus allein

  • BGH, 17.07.2018 - 4 StR 145/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Entscheidung durch das

  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 17/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose: umfassende

  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 424/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei erheblich

  • BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

  • BGH, 22.05.2013 - 1 StR 71/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründung und

  • BGH, 07.05.2019 - 5 StR 120/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 11.01.2017 - 1 StR 520/16

    Schuldunfähigkeit (strafrechtliche Berücksichtigung verminderter

  • OLG Koblenz, 07.04.2014 - 2 Ss 2/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eigene Sachkunde des Tatrichters bei der Beurteilung

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