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   BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01   

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BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01 (https://dejure.org/2002,2935)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2002 - 1 StR 506/01 (https://dejure.org/2002,2935)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 1 StR 506/01 (https://dejure.org/2002,2935)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 177 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 184c StGB
    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung (Aussagekonstanz; Grenzen der Revision; Umstoßen einer als bereits gesichert erscheinenden Überzeugung); Aufklärungsrüge (Nichtausschöpfung von Beweismitteln); Hilfsbeweisantrag ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Formalrügen - Verletzung der Aufklärungspflicht - Fehlerhafte Ablehnung von Anträgen - Bedeutungslosigkeit einer Beweistatsache - Glaubwürdigkeit von Zeugen - Ausschöpfung von Beweismitteln - Gleichbleibendes Aussageverhalten - Bestimmung des Strafrahmens

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1 § 184 c Nr. 1
    Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs; sexuelle Handlung bei ambivalenten Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 431
  • StV 2002, 350
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Es hätte daher der vollständigen Würdigung der Entstehungsgeschichte ihrer Beschuldigungen bedurft (BGHSt 44, 153, 158 ff.).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Insoweit wurden diese Beweismittel nicht ausgeschöpft (vgl. BGH NStZ 1997, 450).
  • BGH, 22.05.1996 - 5 StR 153/96

    Sitzen auf liegender Frau - § 178 StGB aF (=§ 177 StGB nF), § 184c StGB aF (= §

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Zu diesen Umständen gehören auch Äußerungen des Angeklagten in diesem Zusammenhang (BGH, Urteil vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Daraus kann aber nicht gefolgert werden, daß sich die Sachrüge auf sämtliche Urteilsteile erstreckt (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Damit hat die Strafkammer zwar nicht verkannt, daß das gefährliche Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB nicht Nötigungsmittel sein, muß, es vielmehr genügt, daß es bei der Vornahme der sexuellen Handlung eingesetzt wird (BGHSt 46, 225, 228).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Die Strafkammer hat zwar - zunächst rechtsfehlerfrei - bei der Prüfung der Bedeutungslosigkeit - hier aus tatsächlichen Gründen - die Beweistatsache so, als sei sie erwiesen, in den Beweisstoff eingefügt - weshalb auch kein Verstoß gegen das Verbot der Beweisantizipation vorliegt - und dann erörtert, ob die bisherige Beweiswürdigung durch die Einfügung in einer für die Sachverhaltsannahmen und den Urteilsspruch relevanten Weise beeinflußt wird (vgl. BGH NStZ 1997, 503; KK-Herdegen StPO, 4. Aufl. § 244 Rdn. 74; LR-Gollwitzer StPO, 25. Aufl. § 244 Rdn. 222).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    Hierbei können insbesondere sexuelle Absichten des Täters (etwa gezieltes Herandrängen an eine andere Person in öffentlichen Verkehrsmitteln, um sich hieran zu erregen - vgl. hierzu Fischer, aaO, § 184i Rn. 5) oder flankierende Äußerungen (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96, StV 1997, 524 - jeweils zu § 184c Nr. 1 aF) von Bedeutung sein.

    Insofern gilt im Rahmen von § 184i Abs. 1 StGB nichts anderes als bei der Bestimmung des Sexualbezugs einer Handlung gemäß § 184h Nr. 1 StGB (vgl. hierzu die st. Rspr.; BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 7; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ 2017, 528; vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, BGHSt 61, 173, 176; vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 452/16, StV 2018, 231; vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471).

  • BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung:

    Daneben können auch sog. ambivalente Tätigkeiten, die für sich betrachtet nicht ohne Weiteres einen sexuellen Charakter aufweisen, tatbestandsmäßig sein; insoweit ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15

    Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare

    Daneben können auch sog. ambivalente Tätigkeiten, die für sich betrachtet nicht ohne Weiteres einen sexuellen Charakter aufweisen, tatbestandsmäßig sein; insoweit ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt (BGH, Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5; Urteil vom 6. Februar 2002 -1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ-RR 2005, 361, 367 bei Pfister).
  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 389/16

    Besonders schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Begriff der sexuellen

    Bei äußerlich ambivalenten Handlungen, die - wie hier - für sich betrachtet nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweisen, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls, also auch die Zielrichtung des Täters, kennt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Das gilt auch für sadistische Handlungen in Form körperlicher Züchtigungen, die der sexuellen Erregung des Züchtigenden dienen (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in: Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 6, 12. Aufl., § 184 g Rn. 6), wobei es auf das Urteil eines gedachten objektiven Betrachters, der alle Umstände des Einzelfalls kennt, ankommt (vgl. BGH, NStZ 2002, 431, 432; StV 1997, 524; NJW 1992, 325 f.).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

    Es kann dahinstehen, ob das Rechtsmittel daher trotz des umfassend gestellten Aufhebungsantrages dahin auszulegen ist, daß es sich auf den Schuldspruch wegen räuberischen Diebstahls nicht erstrecken soll (vgl. BGH NJW 1989, 2760, 2762 - insoweit in BGHSt 36, 167 nicht abgedruckt; BGH, Urt. vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01).
  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Bei äußerlich ambivalenten Handlungen, die - wie hier - für sich betrachtet nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweisen, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls, also auch die Zielrichtung des Täters, kennt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5).
  • BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der

    aa) Dies gilt insbesondere für den Begriff der sexuellen Handlung, der in § 184h StGB definiert wird und von der Rechtsprechung näher konkretisiert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96 -, StV 1997, S. 524 ; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01 -, NStZ 2002, S. 431 ).
  • BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21

    Sexueller Übergriff (Anwendung von Gewalt: Finalzusammenhang; gefährliches

    Dafür genügt es, wenn sich das Geschehen als einheitlicher Vorgang mit Sexualbezug darstellt und die Verwendung des gefährlichen Gegenstandes deshalb ihrerseits sexualbezogen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 ? 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431 unter IV; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 StR 545/13 mwN (jeweils zu § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB aF)).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 239/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen

    Dafür genügt es auch, wenn ein "einheitlicher Vorgang mit Sexualbezug' vorliegt (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

  • LG Kaiserslautern, 22.08.2008 - 1 KLs 6039 Js 17547/07

    Sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen: Abgrenzung zwischen

  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.06.2022 - 1 KLs 14 Js 2407/21

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung; besonders

  • BGH, 15.04.2014 - 2 StR 545/13

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei der sexuellen Nötigung

  • BGH, 22.06.2017 - 4 StR 151/17

    Rechtsmittelbegründung (Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft);

  • LG Dortmund, 12.11.2020 - 36 KLs 22/20
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 1 Ws 126/21

    Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils durch Staatsanwaltschaft bei

  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 561/18

    Strangulieren des Opfers als sexuelle Handlung hinsichtlich Verurteilung wegen

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