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   BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91   

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https://dejure.org/1991,1846
BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91 (https://dejure.org/1991,1846)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1991 - 1 StR 509/91 (https://dejure.org/1991,1846)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1991 - 1 StR 509/91 (https://dejure.org/1991,1846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung - Ehrverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185, § 239, § 237

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 33
  • JR 1992, 244
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Nach wie vor kann das Ansinnen eines unsittlichen Verhaltens eine Ehrverletzung darstellen, wenn der Täter zu erkennen gibt, daß er die Betroffene als eine Person einschätzt, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 185 Rdn. 4; vgl. auch BGH NStZ 1987, 21 f. sowie BGHSt 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]).
  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • BGH, 26.03.1980 - 3 StR 54/80

    Erfordernis des Vorliegens der Absicht des Ausnutzens einer hilflosen Lage zum

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Es ist auch im Gegensatz zur früheren Regelung in § 236 StGB a.F. nicht erforderlich, daß der Täter bereits beim Entfalten der Zwangswirkung die Absicht verfolgt, die für die Betroffene entstehende hilflose Lage zu sexuellen Handlungen auszunutzen (BGHSt 29, 233).
  • BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73

    Auf Bewußtlosigkeit beruhende Unfähigkeit eines Opfers zur Äußerung seines

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Zu Unrecht meint die Strafkammer, ein "durch Gewalt" begangenes Entführen liege nicht in dem festgestellten Verbringen der Geschädigten im Pkw zum Parkplatz (vgl. dazu RG HRR 1936 Nr. 443; 1939 Nr. 59; BGHSt 25, 237, 238 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 362/73]; Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/4094 S. 35).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 384/54

    Behandlung eines zehnjährigen Mädchens an den Genitalien gegen den Willen der

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Nach wie vor kann das Ansinnen eines unsittlichen Verhaltens eine Ehrverletzung darstellen, wenn der Täter zu erkennen gibt, daß er die Betroffene als eine Person einschätzt, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 185 Rdn. 4; vgl. auch BGH NStZ 1987, 21 f. sowie BGHSt 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Es ist nicht veranlaßt, zur näheren Klärung der erörterten Frage die Sache an den Tatrichter zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 37, 5, 9).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Es bedarf deshalb keines Eingehens auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die hervorhebt, ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfülle nur unter besonderen Umständen den Tatbestand der Beleidigung (vgl. insbesondere BGHSt 36, 145).
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 515/83

    Modell-Hostess Jutta - § 187 StGB, 'Drittbezug', § 185 StGB

    Auszug aus BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • RG, 23.02.1894 - 106/94

    1. Können die Vergehen der §§ 239. 240 St.G.B.'s in Idealkonkurrenz begangen

  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21

    Potenzieller Fortbewegungswille als Schutzgut der Freiheitsberaubung (potenzielle

    (1) Die Wertung des Landgerichts, die Geschädigte habe sich "jedenfalls" nicht entfernen können, solange das Auto in Bewegung war, und sei daher ihrer Bewegungsfreiheit beraubt gewesen, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 366/04, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 9; vom 19. September 1991 - 1 StR 509/91, NStZ 1992, 33, 34).
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04

    Fahrlässige Tötung; Freiheitsberaubung mit Todesfolge auf andere Weise

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Freiheitsberaubung "auf andere Weise" auch durch schnelles Fahren mit einem Fahrzeug begangen werden kann, um hierdurch einen Fahrzeuginsassen am Verlassen des Wagens zu hindern (vgl. BGH NStZ 1992, 33, 34; RGSt 25, 147, 148; OLG Koblenz VRS 49, 347, 350).
  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

    Zwar stellt eine Behauptung, durch die eine Person sinngemäß einer Prostituierten gleichgestellt oder deren sexuelle Verfügbarkeit aus rein finanzieller Motivation unterstellt wird, eine Missachtung der Ehre der solcherart bezeichneten Person und damit eine tatbestandsmäßige Beleidigung dar (BGH NStZ 1992, 33; NJW 1989, 3089; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 108).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • VG Düsseldorf, 12.02.2014 - 31 K 3347/13

    Disziplinarverfahren; Ermittlungsergebnis; Gewaltphantasien;

    vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1991 - 1 StR 509/91 -, NStZ 1992, 33; zusammenfassend auch LG Freiburg, Beschluss vom 3. September 2002 - 5 Qs 69/02 -, NJW 2002, 3645; ferner Hilgendorf, in: LK, 11. Aufl. (Stand: März 2005), § 185 Rdnrn. 28 ff.; Lenckner/Eisele, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 185 Rdnr. 4.
  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Abgrenzung von einem gefährlichen

    b) Das Landgericht hat in diesem Verhalten des Angeklagten rechtlich zutreffend eine Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1 StGB (vgl. BGH NStZ 1992, 33, 34) und, soweit er das Tatopfer mit seinem Auto angefahren hat, eine mit bedingtem Vorsatz begangene gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB gesehen.
  • LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02

    Strafbarkeit wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an Jugendliche, die den

    Urteil vom 19.09.1991, NStZ 92, 33 f.: In diesem Falle hatte der Angeklagte u.a. eine 16jährige Anhalterin, mit der er geschlechtlich verkehren wollte, gefragt, "ob sie nicht ihr Taschengeld aufbessern möchte".

    Jedenfalls das Ansinnen, mit dem Beschuldigten unter Übergabe dessen Telefonnummer "Telefonsex" zu machen, stellt auch unter Berücksichtigung der geänderten und liberaleren sittlichen Maßstäbe eine Äußerung und ein Verlangen dar, die den sozialen Anspruch des Mädchens völlig missachtet und kundtut und deutlich impliziert, der Beschuldigte schätze das Mädchen als eine Person ein, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (BGH, NStZ 92, 33, 34).

  • LG Berlin, 16.02.2007 - 5 JuJs 2984/05

    Strafbarkeit sexualbezogener Äußerungen gegenüber einem Kind

    Zwar kann auch das bloße Ansinnen eines unsittlichen Verhaltens eine Ehrverletzung darstellen; dies jedoch nur dann, wenn der Täter dabei zugleich zu erkennen gibt, dass er den Betroffenen als eine Person einschätzt, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (BGH NStZ 1992, 33; in dem dort entschiedenen Fall ging es darum, dass der Täter der Geschädigten sexuelle Handlungen gegen Entgelt angesonnen hat, ohne Anlass zu haben, sie für käuflich zu erachten).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • LG Karlsruhe, 23.11.2018 - 6 O 71/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schonungslose Kritik an der Präsentation eines

    Damit ist eine Missachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1991 - 1 StR 509/91, NStZ 1992, 33).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
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