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   BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97   

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BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97 (https://dejure.org/1997,2269)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1997 - 1 StR 520/97 (https://dejure.org/1997,2269)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1997 - 1 StR 520/97 (https://dejure.org/1997,2269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes

Papierfundstellen

  • StV 1998, 583
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
    Da es sich hierbei um eine Förmlichkeit des Verfahrens i. S. v. § 274 Satz 1 StPO handelt, hat die dienstliche Äußerung des Vorsitzenden außer Betracht zu bleiben, in der dieser darlegt, er habe "ergänzend" ausgeführt, "daß und warum das Mordmerkmal 'heimtückisch' gegeben sein könnte" (vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141 f. [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 23, 95, 96; BGH, Urt. vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - bei Dallinger MDR 1975, 545).

    Anders als in der Sache, die mit Urteil vom 11. März 1975 aaO entschieden worden ist, ging es im vorliegenden Fall nicht allein um die Frage, ob der Täter sich der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewußt war.

  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Auszug aus BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
    Sie verneinte es aber - unter Hinweis auf BGH NStZ 1992, 34 f. - aus subjektiven Gründen.

    Angesichts der besonderen Schwere des ihr gemachten Vorwurfs wäre eine entsprechende Verteidigung möglich gewesen, auch wenn man berücksichtigt, daß in Fällen der vorliegenden Art eine die Heimtücke prägende feindselige Willensrichtung des Täters nur dann entfällt, wenn seine Motivation sich aus einer objektiv nachvollziebaren Wertung ableitet, die der Beendigung schwersten Leidens den Vorrang gibt gegenüber dem grundsätzlich gebotenen Lebensschutz (BGH NStZ-RR 1997, 42, 43 sowie NStZ 1992, 34, 35).

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
    Da es sich hierbei um eine Förmlichkeit des Verfahrens i. S. v. § 274 Satz 1 StPO handelt, hat die dienstliche Äußerung des Vorsitzenden außer Betracht zu bleiben, in der dieser darlegt, er habe "ergänzend" ausgeführt, "daß und warum das Mordmerkmal 'heimtückisch' gegeben sein könnte" (vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141 f. [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 23, 95, 96; BGH, Urt. vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - bei Dallinger MDR 1975, 545).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
    Da es sich hierbei um eine Förmlichkeit des Verfahrens i. S. v. § 274 Satz 1 StPO handelt, hat die dienstliche Äußerung des Vorsitzenden außer Betracht zu bleiben, in der dieser darlegt, er habe "ergänzend" ausgeführt, "daß und warum das Mordmerkmal 'heimtückisch' gegeben sein könnte" (vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141 f. [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 23, 95, 96; BGH, Urt. vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - bei Dallinger MDR 1975, 545).
  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Auszug aus BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
    Da es sich hierbei um eine Förmlichkeit des Verfahrens i. S. v. § 274 Satz 1 StPO handelt, hat die dienstliche Äußerung des Vorsitzenden außer Betracht zu bleiben, in der dieser darlegt, er habe "ergänzend" ausgeführt, "daß und warum das Mordmerkmal 'heimtückisch' gegeben sein könnte" (vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141 f. [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 23, 95, 96; BGH, Urt. vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - bei Dallinger MDR 1975, 545).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
    Deshalb muß das Gericht, wenn das Strafgesetz - wie es bei § 211 Abs. 2 StGB der Fall ist - mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen aufführt, angeben, welche Begehungsform nach seiner Auffassung im gegebenen Fall in Betracht kommt (für den Übergang von Totschlag zu Mord vgl. BGH StV 1982, 408 = NStZ 1983, 34, 35 sowie StV 1991, 501 f.).
  • BGH, 08.04.1986 - 5 StR 11/86

    Verurteilung als Alleintäter ohne Hinweis auf die Veränderung eines rechtlichen

    Auszug aus BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
    Es läßt sich aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß die Angeklagte sich zur Sache eingelassen und die Motivation für ihr Handeln dargelegt hätte, wenn das Landgericht ihr das in Betracht kommende Mordmerkmal eröffnet hätte (vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. April 1986 - 5 StR 11/86).
  • BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91

    Nichtnennung der konkreten Begehungsform bei einem allgemeinen Hinweis des

    Auszug aus BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
    Deshalb muß das Gericht, wenn das Strafgesetz - wie es bei § 211 Abs. 2 StGB der Fall ist - mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen aufführt, angeben, welche Begehungsform nach seiner Auffassung im gegebenen Fall in Betracht kommt (für den Übergang von Totschlag zu Mord vgl. BGH StV 1982, 408 = NStZ 1983, 34, 35 sowie StV 1991, 501 f.).
  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96

    Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben

    Auszug aus BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
    Angesichts der besonderen Schwere des ihr gemachten Vorwurfs wäre eine entsprechende Verteidigung möglich gewesen, auch wenn man berücksichtigt, daß in Fällen der vorliegenden Art eine die Heimtücke prägende feindselige Willensrichtung des Täters nur dann entfällt, wenn seine Motivation sich aus einer objektiv nachvollziebaren Wertung ableitet, die der Beendigung schwersten Leidens den Vorrang gibt gegenüber dem grundsätzlich gebotenen Lebensschutz (BGH NStZ-RR 1997, 42, 43 sowie NStZ 1992, 34, 35).
  • BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97

    Epilan - § 211 StGB, Tötung eines Schwerkranken im Krankenhaus, keine

    Auszug aus BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
    Ein Fall, in dem ein schwerkranker Mensch auf Grund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht mehr in der Lage ist, die lebensbedrohliche Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH NStZ 1997, 490 f.), liegt nach den hier getroffenen Feststellungen nicht vor.
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    Wie die zuvor getroffene verbindliche Absprache war dieser - entsprechend § 265 Abs. 1, 2 StPO - protokollierungspflichtig (BGHSt 43, 195, 206, 210; zur Protokollierungspflicht bei § 265 Abs. 1, 2 StPO vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141, 143; 23, 95, 96; BGH StV 1994, 232, 233; 1998, 583).
  • BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99

    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere

    Grundsätzlich muß das Gericht, wenn das Strafgesetz mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen aufführt, angeben, weiche Begehungsform nach seiner Auffassung im gegebenen Fall in Betracht kommt (vgl. BGHR StPO § 265 I Hinweispflicht 14).
  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 335/06

    Heimtückemord (konkrete Hinweispflicht; faires Verfahren)

    Am ersten Hauptverhandlungstag erteilte der Vorsitzende des Schwurgerichts daraufhin dem Angeklagten "höchst vorsorglich" den - durch das Protokoll erwiesenen (BGH StV 1998, 583) - rechtlichen Hinweis, "dass unter Umständen auch eine Verurteilung gemäß § 211 StGB in Betracht kommen (könne)".

    Das gilt - nach ständiger Rechtsprechung - sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95) als auch in dem Fall, dass - wie hier - die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt (vgl. BGH StV 1982, 408; 1998, 583; NStZ 1998, 529, 530; 2005, 111, 112).

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Wenn die Vorschrift - wie dies bei § 211 Abs. 2 StGB der Fall ist - mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen unter Strafe stellt, erfordert der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Angabe, welche Variante im konkreten Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 25, 287, 288; BGH NStZ 1983, 34 f.; StV 1984, 367; 1991, 501; zuletzt Urteil vom 18. November 1997 - 1 StR 520/97).

    Daher können die auf dem Verstoß gegen § 265 Abs. 1 StPO nicht beruhenden und auch im übrigen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen, soweit sie nicht Mordmerkmale betreffen, gemäß § 353 Abs. 2 StPO bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1997 - 1 StR 520/97).

  • BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03

    Mord (niedrige Beweggründe; grundloses Abreagieren von frustrationsbedingten

    Erfolgt der Hinweis, es komme in Abweichung zur zugelassenen Anklage Mord in Betracht, muß für den Angeklagten auch erkennbar sein, welches Mordmerkmal gemeint ist (BGH StV 1998, 583).
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