Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8397
BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08 (https://dejure.org/2008,8397)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2008 - 1 StR 526/08 (https://dejure.org/2008,8397)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08 (https://dejure.org/2008,8397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 3 GG; § 264 StPO; § 261 StPO
    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines zwischenzeitlich ergehenden Urteils; Bewertungseinheit); Anwendung des Zweifelsgrundsatzes in der Revision (Freibeweisverfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Eine solche Zäsurwirkung ist für Dauerdelikte wie etwa den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln oder Waffen anerkannt (vgl. BGH, Urt. vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80; Rissing-van Saan in Leipziger Kommentar 12. Aufl. Vor § 52 Rdn. 50, 56).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    b) Durch seit dem selben Tag rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München ist gegen den Angeklagten M. am 5. Februar 2007 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eine - nicht gesamtstrafenfähige (vgl. BGHSt 36, 270) - Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden.
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Die Anwendung des Zweifelssatzes gebietet es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Tatgericht nicht, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.w.N.; NStZ 2004, 35, 36; 2008, 508, 509).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Nichts anderes kann aber für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gelten, bei dem im Wege der Bewertungseinheit mehrere auf den selben Güterumsatz gerichtete, zeitlich aber gestaffelte Teilakte zusammen gefasst werden (vgl. BGHSt 30, 28).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Die Anwendung des Zweifelssatzes gebietet es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Tatgericht nicht, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.w.N.; NStZ 2004, 35, 36; 2008, 508, 509).
  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Die Anwendung des Zweifelssatzes gebietet es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Tatgericht nicht, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.w.N.; NStZ 2004, 35, 36; 2008, 508, 509).
  • BGH, 23.05.2007 - 2 StR 569/06

    Bestimmen eines Minderjährigen, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Dann wäre unter Anwendung des Zweifelssatzes das Verfahren einzustellen, sofern eine weitere Sachaufklärung nicht zu erwarten wäre, oder anderenfalls die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH NStZ 1998, 360, 361; 2008, 42, 43).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 376/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    c) Nach alledem kann der Senat die Frage offen lassen, ob er unter Berücksichtigung der hiergegen vom 3. Strafsenat (StraFo 2008, 397) und 4. Strafsenat (NStZ 1999, 411) erhobenen gewichtigen Bedenken weiterhin der (ständigen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07) folgen würde, nach der an sich selbständige Betäubungsmittelgeschäfte durch bloße gemeinsame Bezahlung der Lieferungen tateinheitlich verbunden werden können.
  • BGH, 13.03.1996 - 2 StR 514/95

    Strafzumessung außerhalb des tatrichterlichen Spielraums

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    c) Nach alledem kann der Senat die Frage offen lassen, ob er unter Berücksichtigung der hiergegen vom 3. Strafsenat (StraFo 2008, 397) und 4. Strafsenat (NStZ 1999, 411) erhobenen gewichtigen Bedenken weiterhin der (ständigen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07) folgen würde, nach der an sich selbständige Betäubungsmittelgeschäfte durch bloße gemeinsame Bezahlung der Lieferungen tateinheitlich verbunden werden können.
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Denn diese waren - wenn nicht schon durch die dem Angeklagten M. bekannte Sicherstellung des verbliebenen Marihuanas am 4. August 2006 (vgl. BGH NStZ 2008, 573), so doch jedenfalls - durch das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts München beendet worden.
  • BGH, 09.01.2008 - 2 StR 527/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Tateinheit (Zusammentreffen in

  • BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99

    Unerlaubtes Handeltreiben; Tatmehrheit bei Zahlung eines (Rest-) Kaufpreises

  • LG Freiburg, 07.03.2013 - 3 KLs 160 Js 4771/10

    Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen des Besitzes

    Denn der gerichtlichen Kognitionspflicht kann jedenfalls kein strafbares Verhalten unterfallen, welches dem Urteil zeitig nachfolgt (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08 -, zitiert nach Juris; OLG Hamm NStZ 2011, 102 f.).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    Ob das im vorliegenden Verfahren ergangene Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2019 (119 Cs 426/19) zur Beendung des Dauerdelikts führte (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08 - Beschluss vom 12. Januar 2010- 3 StR 466/09 - NStZ 2010, 455), erscheint der Kammer zweifelhaft, da dieses Urteil zu keinem Zeitpunkt in Rechtskraft erwachsen ist.
  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    aa) Ein Disziplinarklageverbrauch kann nur insoweit eintreten, als das erkennende Gericht überhaupt von dem Pflichtverstoß Kenntnis nehmen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1956 - 6 StR 28/56, BGHSt 9, 324; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Die Annahme von Tateinheit ist im Unterschied zur zeitgleichen Bezahlung einer Menge und der Bestellung einer anderen Menge (Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 685; BGH NStZ 2011, 97; BGH NStZ-RR 2014, 81) anzunehmen, wenn -wie im Fall Ziff. III. 2. c) (4) wiederholt der Fall - mehrere Verkaufsgeschäfte in einem Zahlungsvorgang zusammentreffen (Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 683; BGH BeckRS 2007, 18289; BGH NStZ 2011, 97; BGH NStZ-RR 2003, 75; krit. BGH NStZ 2009, 392; offen gelassen in BeckRS 2008, 24597).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12

    Bildung der Gesamtstrafe (rechtsfehlerhafte Einbeziehung der Strafe aus einem

    Der gerichtlichen Kognitionspflicht kann kein strafbares Verhalten unterfallen, das einem Urteil oder dem Erlass eines Strafbefehls nachfolgt (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08, juris).
  • BGH, 01.09.2009 - 1 StR 441/09

    Schuldspruchänderung für unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Der Schuldspruch war daher abzuändern, wenngleich der Senat Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 2009, 392) und des 4. Strafsenats (NStZ 1999, 411) gegen diese Rechtsprechung teilt (vgl. auch Senat , Beschl. vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08).
  • OLG Hamm, 22.06.2010 - 2 RVs 31/10

    Strafklageverbrauch bei unerlaubtem Handeltreiben aus einem Gesamtvorrat

    Denn der gerichtlichen Kognitionspflicht kann jedenfalls kein strafbares Verhalten unterfallen, welches dem Urteil zeitlich nachfolgt (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 in 1 StR 526/08 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2016 - 5 StR 153/16

    Rechtsstaatswidrige Verzögerung des Revisionsverfahrens; Verwerfung der Revision

    Unabhängig von der Annahme einer Bewertungseinheit kann der gerichtlichen Kognitionspflicht kein strafbares Verhalten unterfallen, das einem Urteil oder dem Erlass eines Strafbefehls nachfolgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08; vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht