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   BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10   

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https://dejure.org/2011,7977
BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10 (https://dejure.org/2011,7977)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2011 - 1 StR 537/10 (https://dejure.org/2011,7977)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10 (https://dejure.org/2011,7977)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 2 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 211 StGB
    Voraussetzungen des Rücktritts vom Tötungsversuch bei schweren Gewalthandlungen mehrerer Täter im Rahmen einer mehraktigen Tatausführung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 2 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 211 StGB
    Voraussetzungen des Rücktritts vom Tötungsversuch bei schweren Gewalthandlungen mehrerer Täter im Rahmen einer mehraktigen Tatausführung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das landgerichtliche Urteil i.R.v. Rücktrittsüberlegungen bezüglich versuchten Mordes bei groben Misshandlungen und Fesselung des Opfers zwecks Verdeckung eines Raubes

  • rewis.io

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Tötungsversuch bei schweren Gewalthandlungen mehrerer Täter im Rahmen einer mehraktigen Tatausführung

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Tötungsversuch bei schweren Gewalthandlungen mehrerer Täter im Rahmen einer mehraktigen Tatausführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 2
    Anforderungen an das landgerichtliche Urteil i.R.v. Rücktrittsüberlegungen bezüglich versuchten Mordes bei groben Misshandlungen und Fesselung des Opfers zwecks Verdeckung eines Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3465
  • NStZ 2011, 337
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93

    Voraussetzungen des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs - Möglichkeit des

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10
    Die äußeren Gegebenheiten sind bei der Abgrenzung eines beendeten von einem unbeendeten Versuch insoweit von Bedeutung, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (BGH, Beschluss vom 1. Juli 1993 - 1 StR 337/93 Rz. 6, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22 mwN).
  • BGH, 10.11.2005 - 4 StR 337/05

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlages (unbeendeter Versuch)

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10
    Halten die Täter nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung aufgrund der tatsächlichen Umstände den Tod ihres Opfers für möglich oder machen sie sich über die Folgen ihres Handelns - namentlich bei besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Gedanken, so ist der Versuch beendet (st. Rspr.; vgl. jew. mwN BGH, Urteil vom 10. November 2005 - 4 StR 337/05 Rz. 8; BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98 Rz. 4; BGH, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 1 StR 694/98 Rz. 4).
  • BGH, 09.01.2003 - 4 StR 410/02

    Rücktritt bei Mittäterschaft (einvernehmliches Nichtweiterhandeln); Tenor bei

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10
    Liegt dagegen ein unbeendeter Versuch vor, kommt ein strafbefreiender Rücktritt nach dieser Vorschrift auch dann in Betracht, wenn die Täter einvernehmlich nicht weiterhandelten, obwohl sie dies hätten tun können (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02 Rz. 2, StraFo 2003, 207).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98

    Rücktritt bei versuchtem Totschlag

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10
    Halten die Täter nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung aufgrund der tatsächlichen Umstände den Tod ihres Opfers für möglich oder machen sie sich über die Folgen ihres Handelns - namentlich bei besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Gedanken, so ist der Versuch beendet (st. Rspr.; vgl. jew. mwN BGH, Urteil vom 10. November 2005 - 4 StR 337/05 Rz. 8; BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98 Rz. 4; BGH, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 1 StR 694/98 Rz. 4).
  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 384/09

    Totschlag; Rücktritt vom Versuch; umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10
    Dies setzt allerdings voraus, dass die einer solchen Äußerung zugrunde liegende Vorstellung von einem möglichen Todeseintritt schon unmittelbar nach der letzten Tathandlung vorhanden war (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09 Rz. 2, NStZ 2010, 146) und nicht erst durch später hinzu tretende Umstände entstanden ist.
  • BGH, 11.02.1999 - 1 StR 694/98

    Rücktritt vom Versuch; Rücktrittshorizont; Beweiswürdigung zur Tätervorstellung;

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10
    Halten die Täter nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung aufgrund der tatsächlichen Umstände den Tod ihres Opfers für möglich oder machen sie sich über die Folgen ihres Handelns - namentlich bei besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Gedanken, so ist der Versuch beendet (st. Rspr.; vgl. jew. mwN BGH, Urteil vom 10. November 2005 - 4 StR 337/05 Rz. 8; BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98 Rz. 4; BGH, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 1 StR 694/98 Rz. 4).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10
    Dies gilt insbesondere auch bei einem mehraktigen Tatgeschehen, das - wie hier - als eine Tat im Rechtssinne gewertet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, StraFo 2009, 78 mwN).
  • BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    Aus dem Inhalt dieser Äußerungen lassen sich gegebenenfalls Rückschlüsse auf die innere Einstellung der Angeklagten ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).
  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13

    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Rücktritt von einem Tötungsversuch (Rücktritt

    Nach der im Ergebnis einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB aber auch solche Konstellationen, in denen die Tatbeteiligten den Rücktritt einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, NStZ 1989, 317, 318; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02, StraFo 2003, 207; vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).

    Dafür genügt es, dass die Tatbeteiligten einvernehmlich nicht weiterhandelten, obwohl sie dies hätten tun können (BGH jeweils aaO, StraFo 2003, 207; NStZ 2011, 337, 338; NStZ-RR 2012, 167, 168).

  • BGH, 18.06.2013 - 2 StR 75/13

    Versuch (Begriff des unmittelbaren Ansetzens)

    Aus dem Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10 (NStZ 2011, 337, 338) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 533/11

    Bedingter Tötungsvorsatz (Feststellungen); unbeendeter und beendeter Versuch

    Eine andere Bewertung könnte nur bei erkennbaren Anhaltspunkten dafür in Betracht kommen, dass der Angeklagte erst später die Möglichkeit des Todes des Kellners erkannt haben könnte (zu derartigen Fallgestaltungen vgl. zum Vorsatz BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10; zum Rücktritt BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09; Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08).
  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 213/11

    Beendeter Versuch beim mangelnden Gedanken über den Tod seines Opfers nach seiner

    Denn ein solcher liegt schon dann vor, wenn sich der Täter nach der letzten Ausführungshandlung über den möglichen Tod des Opfers keine Gedanken macht (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10 mwN).
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