Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,310
BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63 (https://dejure.org/1963,310)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1963 - 1 StR 54/63 (https://dejure.org/1963,310)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63 (https://dejure.org/1963,310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 288
  • NJW 1963, 1115
  • MDR 1963, 612
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    "Will das Gericht dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entziehen, so hat es ihn in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit der Entziehung hinzuweisen, wenn der Eröffnungsbeschluß die ihm zur Last gelegte Straftat nicht als Voraussetzung für die Entziehung gekennzeichnet hat (im Anschluß an BGHSt 2, 85).«.

    Das hat der Bundesgerichtshof für das Berufsverbot nach § 42 l StGB bereits in BGHSt 2, 85 mit der Begründung ausgesprochen, daß der Angeklagte nicht mit einer ihn derart belastenden Entscheidung überrascht werden dürfte, mit der er nach dem Inhalt des Eröffnungsbeschlusses nicht zu rechnen brauchte.

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    In jedem Fall erlangt dann der Umstand Bedeutung für die Entscheidung, ob der Angeklagte sich "durch die Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat" (vgl. Eb. Schmidt, StPO , erl. Nr. 23 zu § 265; anders bei Zulässigkeit von Polizeiaufsicht: BGHSt 18, 66).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    Ob mildernde Umstände vorlagen, hat das Landgericht unter Würdigung aller für die Beurteilung von Tat und Täter wesentlichen Umstände geprüft, wobei es kein Rechtsfehler ist, daß es zu Ungunsten des Angeklagten auch Umstände herangezogen hat, die zwar mit der Tat nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen, aber kennzeichnend für die Persönlichkeit des Angeklagten sind (BGHSt 4, 8, 9).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    Soweit mangelnde Sachaufklärung gerügt ist, fehlt es schon an der Angabe der Beweismittel, die das Gericht nach Meinung des Beschwerdeführers hätte verwenden sollen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ; BGHSt 2, 168).
  • RG, 08.06.1931 - II 511/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann von der Erstreckung der Beweisaufnahme auf

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    Bei der für das Revisionsgericht gebotenen Zurückhaltung (RGSt 65, 304, 307/308) kann der Senat nicht ganz ausschließen, daß der Angeklagte sich bei entsprechendem Hinweis erfolgreich gegen die Entziehung verteidigt oder wenigstens eine kürzere Sperrfrist erreicht hätte.
  • BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19

    Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der

    Dass - wie vorliegend - die der Einziehungsentscheidung zugrunde liegenden Tatsachen zwar schon vor der Hauptverhandlung bekannt waren, das Gericht deren Bedeutung aber erst während der Hauptverhandlung erkannt hat, ist für die Anwendbarkeit von § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO ohne Belang (vgl. noch zur alten Rechtslage BGH, Urteil vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289).

    Im Fall der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung entspricht es nämlich ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, eine Hinweispflicht nicht nur bei einem Bekanntwerden neuer, in der Anklage nicht enthaltener Tatsachen, sondern auch bei gleichbleibendem Sachverhalt und lediglich abweichender rechtlicher Würdigung anzunehmen (BGH, Urteile vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289 und vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 87; Beschlüsse vom 1. August 2017 - 4 StR 178/17 und vom 30. März 1988 - 3 StR 78/88, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 2; abweichend lediglich BGH, Beschluss vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 279; ebenso die Literatur: SK/Velten, StPO, 5. Aufl., § 265 Rn. 24, 28; SSW/Rosenau, StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 24, 28; MK/Norouzi, StPO, § 265 Rn. 31; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 265 Rn. 44; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 46; Schlothauer, StV 1986, 213, 218).

    cc) Sinn und Zweck des § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO gebieten ebenfalls eine weite Auslegung der Norm (BGH, Urteile vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289 und vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 87; SK/Velten, StPO, 5. Aufl., § 265 Rn. 24; SSW/Rosenau, StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 24; MK/Norouzi, StPO, § 265 Rn. 31; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 265 Rn. 44; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 46; Schlothauer, StV 1986, 213, 218).

    Maßgeblich ist, ob er die rechtliche Bedeutung des Sachverhalts für eine bestimmte Rechtsfolgenentscheidung erkennt, mithin mit dieser rechnet und sich entsprechend verteidigen kann (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289 und vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 87; ebenso die Literatur: SK/Velten, StPO, 5. Aufl., § 265 Rn. 24; SSW/Rosenau, StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 24; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 265 Rn. 44; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 46; Wachsmuth, ZRP 2006, 121, 123).

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Der 1. Strafsenat hat diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 12. März 1963 im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis dahingehend verallgemeinert, dass ein rechtlicher Hinweis auf eine nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung in Betracht kommende Maßregel erforderlich sei, wenn der Eröffnungsbeschluss die ihm zur Last gelegte Tat nicht als Voraussetzung für die Entziehung gekennzeichnet habe (1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289).

    Zwar nimmt die Rechtsprechung bei Sicherungsmaßregeln wie bereits dargelegt eine Hinweispflicht auch bei im Verhältnis zur Anklage gleichbleibendem Sachverhalt und lediglich abweichender rechtlicher Würdigung an (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289; Beschluss vom 1. August 2017 - 4 StR 178/17, NStZ-RR 2018, 23; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 265 Rn. 20 mwN).

  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

    b) Im Hinblick auf die mögliche Anordnung der bereits in vorausgehenden Normfassungen des § 265 Abs. 2 StPO enthaltenen Maßnahmen der Sicherungsmaßregeln entspricht es allerdings der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Tatgericht den Angeklagten unabhängig von einer eingetretenen Veränderung der Sachlage auf diese hinzuweisen hat, wenn die Maßregel in der zugelassenen Anklage keine Erwähnung gefunden hat (BGH, Urteile vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 86 f.; vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289; Beschluss vom 1. August 2017 - 4 StR 178/17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, NStZ 2018, 673, 674, diese Hinweispflicht auf § 265 Abs. 1 StPO stützend; vgl. auch LR-StPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 265 Rn. 46; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 265 Rn. 20; MüKoStPO/Norouzi, § 265 Rn. 31; Radtke/Hohmann/Radtke, § 265 Rn. 44).

    Der 1. Strafsenat hat diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 12. März 1963 im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis dahingehend verallgemeinert, dass ein rechtlicher Hinweis auf eine nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung in Betracht kommende Maßregel erforderlich sei (1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289).

  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    Nach der - dem Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung bekannten - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur früheren Gesetzeslage galt die Hinweispflicht bei Maßregeln der Besserung und Sicherung unabhängig von einer im Vergleich zur zugelassenen Anklage veränderten Sachlage in der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 87; vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289; vom 21. Mai 1963 - 1 StR 131/63, …
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Diese Vorschrift begründet eine Hinweispflicht nach ihrem Wortlaut nur, wenn sich in der Verhandlung vom Gesetz besonders vorgesehene Umstände ergeben, welche die Strafbarkeit erhöhen oder die Androhung einer Maßregel der Besserung und Sicherung rechtfertigen, wie z.B. die Verhängung eines Berufsverbots (BGHSt 2, 85), die Entziehung der Fahrerlaubnis (BGHSt 18, 288), die Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 22, 29) oder die Anordnung der Sicherungsverwahrung (BGH GA 1966, 180).

    Sein Recht auf umfassende Verteidigung soll möglichst ungeschmälert sein (vgl. BGHSt 2, 85, 87; 2, 371, 373; 13, 320, 325; 18, 66, 68; 18, 288, 289; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79).

    Anders als in den Fällen des Absatzes 1 (vgl. dazu BGHSt 18, 288, 289) genügt es für die Hinweispflicht des § 265 Abs. 2 StPO nicht, daß die Straferhöhung oder die Maßregel allein aufgrund einer anderen rechtlichen Beurteilung des dem Angeklagten durch die zugelassene Anklage bekannt gewordenen Sachverhalts vom Gericht in Erwägung gezogen wird.

  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Dass - wie vorliegend - die der Einziehungsentscheidung zugrunde liegenden Tatsachen zwar schon vor der Hauptverhandlung bekannt waren, das Gericht deren Bedeutung aber erst während der Hauptverhandlung erkannt hat, ist für die Anwendbarkeit von § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO ohne Belang (vgl. noch zur alten Rechtslage BGH, Urteil vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289).
  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07

    Rechtlicher Hinweis (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beruhen);

    Wie die Revision zu Recht rügt, hätte der Angeklagte in der Hauptverhandlung gemäß § 265 Abs. 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB in Betracht kommt, da weder die Anklageschrift noch der Eröffnungsbeschluss einen Hinweis auf die Möglichkeit einer solchen Anordnung enthielt (vgl. BGHSt 18, 288, 289; StV 1988, 329).
  • BGH, 01.08.2017 - 4 StR 178/17

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Veränderung des rechtlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Tatgericht unabhängig von einer eingetretenen Veränderung der Sachlage verpflichtet, den Angeklagten in der Hauptverhandlung gemäß § 265 Abs. 2 StPO förmlich auf die mögliche Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung hinzuweisen, wenn die Maßregel in der zugelassenen Anklage keine Erwähnung gefunden hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85; vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288; Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 46 mwN).

    Durch diese Angaben in den Anklageschriften waren die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten als Voraussetzung für eine Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gekennzeichnet (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51 aaO; vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63 aaO).

  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 131/63

    Fehlender gerichtlicher Hinweis in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit der

    - Die blosse Erörterung der Unterbringungsfrage in der Hauptverhandlung befreit nicht von der Belehrungspflicht (im Anschluß an BGHSt 2, 85 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63).

    Im Eröffnungsbeschluß (Bl. 43, 43 a d.A.) vom 12. November 1962 war der dem Angeklagten zur Last gelegte Sachverhalt nicht als Grundlage für eine Maßregel im Sinne des § 42 b StGB gekennzeichnet gewesen (vgl. hierzu BGHSt 2, 85, 87 [BGH 27.09.1951 - 3 StR 596/51] und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 12. März, 1963, 1 StR 54/63), obwohl der gerichtliche Sachverständige schon in seinem schriftlichen Gutachten vom 3. November 1962 (Bl. 30, 41, 42 d.A.) eine Unterbringung des Angeklagten empfohlen hatte.

  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 74/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges im Rückfall in Tateinheit

    Darum mußte das Landgericht, wenn es ein Berufsverbot gegen den Angeklagten aussprechen wollte, ihn in der Hauptverhandlung nach § 265 Abs. 2 StPO auf diese Möglichkeit hinweisen (BGHSt 2, 85 = NJW 1952, 434 Nr. 31; ebenso BGH NJW 1964, 459, Nr. 12 und BGH Urt. vom 3. Dezember 1963 - 5 StR 517/63 für § 42 b StGB sowie BGHSt 18, 288 = NJW 1963, 1115 Nr. 14 zu § 42 m StGB).

    Bei der für das Revisionsgericht gebotenen Zurückhaltung (KGSt 65, 304, 307/308; BGHSt 18, 288 = NJW 1963, 1115 Nr. 14) kann der Senat von hier aus nicht sicher beurteilen, ob sich der Angeklagte bei einem entsprechenden ausdrücklichen Hinweis durch das Gericht nicht etwa doch erfolgreich gegen die Anordnung des Berufsverbots verteidigt oder wenigstens eine kürzere Dauer dieses Verbots erreicht hätte (vgl. BGHSt 18, 288 = NJW 1963, 1115 Nr. 14; BGH Urt. vom 1. Februar 1963 - 5 StR 534/62 und vom 21. Mai 1963 - 1 StR 131/63, insoweit in NJW 1964, 459 Nr. 12 nicht vollständig abgedruckt; ferner: RGSt 9, 69, 70 ).

  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine

  • BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04

    Rechtlicher Hinweis, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93

    Erfordernis des Hinweises auf die Möglichkeit der Anordnung einer Sperre für die

  • BGH, 30.03.1988 - 3 StR 78/88

    Revision hinsichtlich des Strafausspruchs und Maßregelausspruchs - Erfordernis

  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63

    Umfang eines von den Eltern eines Geschädigten gestellten Strafantrages -

  • BGH, 13.02.1991 - 2 StR 633/90

    Erfordernis eines Hinweises auf das Inbetrachtkommen der Möglichkeit der

  • BGH, 30.11.1965 - 1 StR 480/65

    Verurteilung eines Gewohnheitsverbrechers wegen fortgesetzter Unzucht - Anordnung

  • BGH, 26.05.1967 - 4 StR 158/67

    Verletzung des § 265 Abs. 1 und 2 Strafprozessordnung (StPO) bei fehlendem

  • BGH, 26.04.1966 - 1 StR 159/66

    Wahlweise Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer

  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 373/79

    Hinweispflicht eines Gerichts auf die Möglichkeit von Entscheidungen nach § 69

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verbrechens der Notzucht - Möglichkeit

  • BGH, 03.11.1964 - 5 StR 382/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1963 - 5 StR 517/63

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht