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   BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17   

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https://dejure.org/2017,57119
BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17 (https://dejure.org/2017,57119)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2017 - 1 StR 56/17 (https://dejure.org/2017,57119)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17 (https://dejure.org/2017,57119)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 und 3 AO
    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive Anforderungen; zeitlicher Zusammenhang zwischen Hilfeleistung und Haupttat); Steuerhinterziehung (Ermittlungs- und Darlegungsanforderungen an das Tatgericht, keine geringeren Anforderungen bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 StGB
    Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Polen: Verkauf und Lieferung einer nicht lauffähigen Maschine zur Zigarettenherstellung

  • IWW

    § 27 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Voraussetzungen des Beihilfevorsatzes bei sogenannten "berufstypischen" Handlungen

  • rewis.io

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Polen: Verkauf und Lieferung einer nicht lauffähigen Maschine zur Zigarettenherstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 1
    Schuldspruch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Voraussetzungen des Beihilfevorsatzes bei sogenannten "berufstypischen" Handlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung - und die berufstypischen Handlungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    (Tabak-)Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall - und die Steuerverkürzung in großem Ausmaß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe zur Tabaksteuerhinterziehung - und der Steuerschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 328
  • StV 2019, 48 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
    Hilfeleistung in diesem Sinn stellt jede Handlung dar, die die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 mwN).

    Es reicht, dass die Hilfe an sich geeignet ist, die fremde Haupttat zu fördern oder zu erleichtern, und der Hilfeleistende dies weiß (BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 mwN).

    Weder Alltagshandlungen noch berufstypische Handlungen sind in jedem Fall neutral; denn nahezu jede Handlung kann in einen strafbaren Kontext gestellt werden (BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 113).

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen; es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338 m. Anm. Kudlich; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20).

    Es ist ausreichend, dass ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99, NStZ 2000, 86, 87 (dort nicht abgedruckt) und vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 26. Oktober 1984 - 3 StR 438/84, NJW 1985, 1035, 1036), solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewusstsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115).

  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00

    Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
    Die Hilfeleistung muss auch nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden, es genügt die Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung (BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22 mwN).

    Vielmehr bedarf es in Fällen, die sog. neutrale Handlungen betreffen, einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22).

  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 52/10

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung des Tatgerichts bei Hinterziehung von

    Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
    Das Urteil muss auch zweifelsfrei erkennen lassen, dass das Tatgericht eine eigenständige Steuerberechnung als ihm obliegende Rechtsanwendung durchgeführt hat (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207 und Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640).

    Unzureichend ist es allerdings, lediglich auf Gutachten von Sachverständigen oder auf Steuerbescheide zu verweisen, und Ermittlungsergebnisse oder Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen oder Sachverständige in der Hauptverhandlung zur Behandlung steuerlicher Fragen gemacht haben, lediglich wiederzugeben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207; vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 427/05, NStZ 2006, 634, 635; vom 30. Januar 2007 - 5 StR 517/06, NStZ 2007, 478 und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200).

  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Kennzeichnend für solche ist, dass es sich um eine alltägliche oder berufstypische Tätigkeit handelt, die von der Verkehrsanschauung als sozialadäquat angesehen wird und der grundsätzlich keine eigenständige strafrechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 329 mwN).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass das Urteil zweifelsfrei erkennen lassen muss, dass das Tatgericht bei der Steuerhinterziehung eine eigenständige Schadensberechnung als ihm obliegende Rechtsanwendung durchgeführt hat; es genügt nicht, nur die Summe der verkürzten Steuern wiederzugeben (st. Rspr.; zu den Anforderungen an die entsprechende Darstellung vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17 Rn. 24, NStZ 2018, 329).

  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Nach der Rechtsprechung ist bei berufstypischen, für sich genommen neutralen Handlungen Voraussetzung für eine strafbare Beihilfe, dass der faktische Unterstützer entweder positiv weiß, dass das Verhalten des Haupttäters ausschließlich auf die Verwirklichung einer Straftat abzielt, oder bei einem Handeln mit dolus eventualis hinsichtlich der Haupttat das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten derart hoch ist, dass er sich mit seiner Unterstützung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 3 StR 511/19, NStZ-RR 2021, 7, 9; vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35 Rn. 18; Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461 f.; Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 f.; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 27 Rn. 18 ff. mwN; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 9 ff.).
  • LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen

    a) Dabei ist sich die Kammer der von dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328) aufgestellten Grundsätze für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen bewusst.

    Dazu sind die oben im Rahmen der deliktischen Haftung des Beklagten zu 2) dargelegten Grundsätze des Bundesgerichtshofs für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen in Erinnerung zu rufen (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328).

  • BGH, 16.01.2019 - 5 StR 249/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (doppelte Strafrahmenmilderung;

    Im Tatkomplex 3 leistete er Beihilfe zudem durch die Übertragung von Geschäftsanteilen an den Angeklagten S. Denn strafbare Beihilfe muss nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden; es genügt, dass ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert, solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewusstsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115 mwN; vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR 12 13 14 StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22, und vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21

    Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des

    In diesem Fall verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten und dann auch nicht mehr als sozialadäquat anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 99/19; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19).
  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 152/20

    Schadensersatzanspruch gegen den Zulieferer der in den Dieselfahrzeugen verbauten

    Beihilfe kann schon zu bloßen Vorbereitungshandlungen geleistet werden und sogar schon vor der Entschließung des Täters einsetzen (RGSt 28, 287 f.; BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410; Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Es reicht, dass die Hilfe an sich geeignet ist, die fremde Haupttat zu fördern oder zu erleichtern, und der Hilfeleistende dies weiß (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH-Urteile vom 19.12.2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 329, Rz 15 und in NStZ 2016, 39, Rz 16, jeweils m.w.N.; s.a. BFH-Urteile in BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594, unter II.3.
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Das kann auch durch äußerlich neutrale Handlungen geschehen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35), wie hier durch die Hilfe bei einer Autoreparatur.

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, und hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko der Begehung einer Straftat durch den von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461 f. mwN; Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35 Rn. 18 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17

    Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteil vom 8. März 2001, 4 StR 453/00; ferner Urteil vom 19. Dezember 2017, 1 StR 56/17; Beschluss vom 26. Januar 2017, 1 StR 636/16; Beschluss vom 21. Dezember 2016, 1 StR 112/16; Urteil vom 1. August 2000, 5 StR 624/99; Beschluss vom 20. September 1999, 5 StR 729/98).
  • BGH, 21.07.2020 - 2 StR 99/19

    Gläubigerbegünstigung (Gläubigerbegünstigungsvorsatzes: Voraussetzungen der

    Vielmehr bedarf es einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328 mit Anm. Kudlich = NZWiSt 2019, 26 mit Anm. Budde).
  • BGH, 21.09.2021 - II ZR 233/20

    Berichtigung eines Urteils aufgrund eines Schreibfehlers

  • LG Lübeck, 27.03.2023 - 6 Qs 33/22

    Beihilfe an einer Insolvenzverschleppung durch einen Notar

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 229/20

    Schadensersatzanspruch eines Aktionärs im Zusammenhang mit dem Dieselskandal:

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 233/20

    Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des

  • LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17

    Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 228/20

    Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 234/20

    Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des

  • OLG Bamberg, 22.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 38/18

    Berufungsbeschränkung auf Strafmaß bei besonders schwerem Fall der

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 227/20

    Ersatz des Unterschiedsbetrags zwischen Erwerbsaufwendungen und dem

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 231/20

    Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 230/20

    Hilfeleisten zur unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Unterrichtung potentieller

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 157/20

    Erfüllen des objektiven Tatbestands der Beihilfe zum Kapitalmarktdelikt durch

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