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   BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62   

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https://dejure.org/1963,34
BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62 (https://dejure.org/1963,34)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1963 - 1 StR 561/62 (https://dejure.org/1963,34)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1963 - 1 StR 561/62 (https://dejure.org/1963,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines Rechtsmittelverzichts in der Sitzungsniederschrift - Offensichtlich übereilt und nicht geprüft erklärter Rechtsmittelverzicht - Zweck des Formzwangs eines Rechtsmittelverzichts - Aussetzung einer Strafe zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 257
  • NJW 1963, 963
  • MDR 1963, 613
  • JR 1963, 269
 
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
    Verhielt es sich aber so, dann hätte S. seinerseits nicht, wie es das Landgericht allein annimmt, mit L. im Sinne einer Erregung der eigenen Geschlechtslust, sondern allenfalls, wozu das Landgericht jedoch keine Feststellung getroffen hat und was in einem Falle wie den vorliegenden, im Schuldumfang geringer wäre, zur Erregung der Geschlechtslust des L. Unzucht getrieben (vgl. BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]).

    In diesem Sinne könnte die Übermüdung des Angeklagten und eine sich daraus möglicherweise ergebende Schlaftrunkenheit von wesentlicher Bedeutung für die Beurteilung der Unzuchtshandlung als einer besonders verwerflichen sein, wie sie der Tatbestand des § 175 StGB voraussetzt (vgl. BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]).

  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52

    Zulässigkeit einer nachträglichen sachlichen Berichtigung urteilsbegründender

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
    Aus den Urteilsgründen, die allein Grundlage der Sachrüge sein können (BGHSt 2, 248, 249) [BGH 01.04.1952 - 2 StR 13/52], ergibt sich darüber nichts.
  • BGH, 15.02.1955 - 1 StR 701/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
    Indessen war die Revision der Staatsanwaltschaft nach den vom Senat in seiner Entscheidung 1 StR 701/54 vom 15. Februar 1955 (angeführt bei Dallinger MDR 1955, 394) näher dargelegten Gesichtspunkten nicht auf die Entscheidung zu § 23 StGB beschränkbar, sondern auf den Strafausspruch im ganzen zu beziehen.
  • RG, 05.10.1899 - 2897/99

    1. Welche Wirkung hat die Erklärung eines Angeklagten in der Hauptverhandlung,

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
    Der Rechtsmittelverzicht ist, wie die Rechtsprechung stets trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung dieser Art gefordert hat (RGSt 32, 277, 279; 64, 164, 167),grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels gebunden.
  • RG, 05.05.1930 - II 1028/29

    1. Bedarf der Verteidiger zum Verzicht auf ein Rechtsmittel einer ausdrücklich

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
    Der Rechtsmittelverzicht ist, wie die Rechtsprechung stets trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung dieser Art gefordert hat (RGSt 32, 277, 279; 64, 164, 167),grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels gebunden.
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Zulässigkeit von

    Nur in besonderen Ausnahmefällen versagt der Bundesgerichtshof dem Rechtsmittelverzicht (und der Rechtsmittelrücknahme) die Wirksamkeit, so in Fällen schwerwiegender Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts oder wegen der Art und Weise seines Zustandekommens (vgl. BGHSt 18, 257; 19, 101; 45, 51; 46, 257; 47, 238; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14, 25, 26; BGH StV 2001, 556; NStZ 2004, 636).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Das traf zwar nicht zu, insofern der Verteidiger, wie seinen Worten zu entnehmen war, die Frage des Rechtsmittelverzichts noch mit dem Angeklagten besprechen wollte (BGHSt 18, 257).

    Daß der in die Sitzungsniederschrift aufgenommene Vermerk über den angeblichen Rechtsmittelverzicht des Angeklagten nicht an der Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO teilnimmt, hat der Senat schon in BGHSt 18, 257 entschieden.

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß durch das Gericht dem Angeklagten vor Erklärung des Rechtsmittelverzichts Gelegenheit gegeben werden muß, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen, oder daß der Verteidiger Gelegenheit erhalten muß, seinen Mandanten zu beraten (BGHSt 18, 257, 260; 19, 101, 104; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16; BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 2 StR 191/97 - und 12. Januar 1999 - 4 StR 649/98).
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