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   BGH, 10.01.2019 - 1 StR 574/18   

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https://dejure.org/2019,12103
BGH, 10.01.2019 - 1 StR 574/18 (https://dejure.org/2019,12103)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2019 - 1 StR 574/18 (https://dejure.org/2019,12103)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 (https://dejure.org/2019,12103)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Fehlende Schulfähigkeit (Pädophilie als andere seelische Abartigkeit: erforderliche Gesamtbetrachtung; Indikation einer Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei spezifischem engen motivatorischen Zusammenhang einer seelischen Störung und einer festgestellten Tat auch bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB, § 66 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Begründen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit und einer hierdurch beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit durch eine festgestellte Pädophilie i.R.d. Sichbereiterklärens zu den Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und der Vergewaltigung

  • rewis.io

    Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Pädophilie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21
    Begründen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit und einer hierdurch beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit durch eine festgestellte Pädophilie i.R.d. Sichbereiterklärens zu den Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und der Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pädophilie als schwere andere seelische Abartigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 168
  • StV 2019, 530
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.2002 - 5 StR 138/02

    Verminderte Steuerungsfähigkeit (geringere Bedeutung des Leistungsverhaltens für

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 574/18
    aa) Liegt ein spezifischer enger motivatorischer Zusammenhang einer seelischen Störung des Angeklagten im Sinne des § 20 StGB und einer festgestellten Tat vor, indiziert dies - was auch das Landgericht nicht verkennt (UA S. 104) - eine erhebliche Verminderung seiner dabei vorhandenen Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 5 StR 138/02, NStZ-RR 2002, 230).

    Denn aus dem planvollen und gezielten Tatverhalten eines Angeklagten sind keine hinreichenden Anzeichen für eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens bei Tatplanung und -begehung zu ersehen (vgl. BGH aaO, NStZ-RR 2002, 230 mwN).

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 574/18
    aa) Zwar kann abweichendes Sexualverhalten nicht ohne weiteres einer schweren Persönlichkeitsstörung gleichgesetzt und dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit i.S.v. § 20 StGB gleichgesetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, Rn. 13, BGHR StGB § 63 Zustand 45 mwN).

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 395/17, Rn. 10 f., StV 2018, 210; Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, Rn. 13, BGHR StGB § 63 Zustand 45 mwN; Beschluss vom 7. Februar 2004 - 4 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 201).

  • BGH, 17.02.2004 - 4 StR 574/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 574/18
    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 395/17, Rn. 10 f., StV 2018, 210; Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, Rn. 13, BGHR StGB § 63 Zustand 45 mwN; Beschluss vom 7. Februar 2004 - 4 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 201).
  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 574/18
    Im Mai 2011 wurde der Angeklagte nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2011 (5 StR 581/10, NStZ 2011, 570) rechtskräftig wegen Verabredung zur Begehung eines schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Herstellens pornographischer Schriften und Erwerbs, des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt.
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 395/17

    (Verminderte) Schuldfähigkeit (Pädophilie als schwere andere seelische

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 1 StR 574/18
    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 395/17, Rn. 10 f., StV 2018, 210; Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, Rn. 13, BGHR StGB § 63 Zustand 45 mwN; Beschluss vom 7. Februar 2004 - 4 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 201).
  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 -, Rn. 14, juris = NStZ-RR 2019, 168-169; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 395/17 - Rn. 10 f., juris = StV 2018, 210; Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15 - Rn. 13/14 m.w.N., juris = StV 2017, 29-31).
  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 37; vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144, 145 mwN; vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 44 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines

    Ob eine sexuelle Devianz in Form einer Pädophilie einen solchen Ausprägungsgrad erreicht, dass er diesem Eingangsmerkmal zugeordnet werden kann, ist aufgrund einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (vgl. näher BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 Rn. 14 mwN).

    aa) Eine festgestellte Sexualdevianz kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einzelfall eine schwere andere seelische Störung und eine hierdurch erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit begründen, wenn die abweichenden Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2022 - 4 StR 197/21 Rn. 11; Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 17; Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 Rn. 14; jew. mwN).

    Auch bei geplanten und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt (oder im Einzelfall aufgehoben) sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - 5 StR 99/22 Rn. 10; Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 StR 175/20 Rn. 10; Beschluss vom 19. März 2020 - 3 StR 443/19 Rn. 7; Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 Rn. 14, 19).

  • BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 - NStZ-RR 2019, 168 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 77 Rn. 32).

    Er hat bei der Begehung der Taten nicht aus einem starken, mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 - NStZ-RR 2019, 168 m. w. N.).

  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Wird aber eine schwere andere seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB bejaht, so liegt wegen der Schwere der Abartigkeit auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens nahe (BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43, BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, StraFo 2017, 247 ff.; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169).

    Denn aus dem planvollen und gezielten Tatverhalten eines Angeklagten sind keine hinreichenden Anzeichen für eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens bei Tatplanung und -begehung zu ersehen (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 5 StR 138/02, NStZ-RR 2002, 230).

    Die Aufhebung des Strafausspruchs zieht die Aufhebung der Anordnung der Maßregel der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 1 StGB nach sich (BGH Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, StraFo 2017, 247 ff.; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169).

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 - NStZ-RR 2019, 168 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

    Soweit für den Erhalt vollständiger Steuerungsfähigkeit angeführt ist, dass der Angeklagte gezielt vorgegangen sei, ist dieser Umstand für die Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens kaum von Relevanz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169; vom 14. Mai 2002 - 5 StR 138/02, NStZ-RR 2002, 230; Senat, Beschluss vom 12. Juni 1996 - 2 StR 202/96, NStZ-RR 1996, 289, 290).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    Soweit für den Erhalt vollständiger Steuerungsfähigkeit angeführt ist, dass der Angeklagte Vorbereitungshandlungen ausgeführt habe, die eine "gewisse Planungskompetenz" voraussetzten, ist dieser Umstand für die Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens von untergeordneter Relevanz (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22, juris Rn. 10 ff.; Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169; Beschluss vom 14. Mai 2002 - 5 StR 138/02, NStZ-RR 2002, 230).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische

    Ob die sexuelle Devianz in Form einer Pädophilie einen Ausprägungsgrad erreicht, der dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Störung zugeordnet werden kann, ist aufgrund einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 Rn. 14; Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10 Rn. 10).
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