Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.02.2011

Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09   

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https://dejure.org/2010,4594
BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09 (https://dejure.org/2010,4594)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2010 - 1 StR 579/09 (https://dejure.org/2010,4594)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2010 - 1 StR 579/09 (https://dejure.org/2010,4594)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG i.V.m. Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 BtMG; § 17 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland (unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln; Strafbarkeit bei ausgenommenen Zubereitungen: völkerrechtskonforme Auslegung; nicht geringe Menge von Benzodiazepinen und Zolpidem; minder schwerer Fall); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Anl 3 BtMG, § 2 Abs 1 Nr 3 BtMG, § 3 BtMG, § 11 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG
    Betäubungsmitteldelikte: Strafbarkeit der bandenmäßigen Ausfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Zubereitungen in Form des unerlaubten Internet-Versandhandels; Vereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Bestimmtheitsgrundsatz; Bestimmung der Grenzwerte für die ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Anl 3 BtMG, § 2 Abs 1 Nr 3 BtMG, § 3 BtMG, § 11 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG
    Betäubungsmitteldelikte: Strafbarkeit der bandenmäßigen Ausfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Zubereitungen in Form des unerlaubten Internet-Versandhandels; Vereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Bestimmtheitsgrundsatz; Bestimmung der Grenzwerte für die ...

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestands der unerlaubten Ausfuhr von Betäubungsmitteln gem. § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bzw. § 30a Abs. 1 BtMG durch Versendung von Medikamenten mit den Wirkstoffen Alprazolam, Clonazepam, Diazepam, Lorazepam, Lormetazepam, ...

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikte: Strafbarkeit der bandenmäßigen Ausfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Zubereitungen in Form des unerlaubten Internet-Versandhandels; Vereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Bestimmtheitsgrundsatz; Bestimmung der Grenzwerte für die ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikte: Strafbarkeit der bandenmäßigen Ausfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Zubereitungen in Form des unerlaubten Internet-Versandhandels; Vereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Bestimmtheitsgrundsatz; Bestimmung der Grenzwerte für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BtMG § 30a Abs. 1
    Erfüllung des Tatbestands der unerlaubten Ausfuhr von Betäubungsmitteln gem. § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz ( BtMG ) bzw. § 30a Abs. 1 BtMG durch Versendung von Medikamenten mit den Wirkstoffen Alprazolam, Clonazepam, Diazepam, Lorazepam, Lormetazepam, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln gem. § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09
    Trotz der zutreffenden Annahme des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG hat das Landgericht das Vorliegen eines besonders schweren Falles ebenfalls ohne die Vornahme der erforderlichen Gesamtabwägung (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 469/96) mit der Begründung verneint, dass "auch hier ein Korrektiv" des gesetzlichen Strafrahmens erfolgen müsse.

    Dabei dürfen jedenfalls die Umstände, welche das Regelbeispiel begründen, nicht unberücksichtigt bleiben; diese müssen vielmehr zunächst im Vordergrund der Abwägung stehen (BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 469/96 mwN).

  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09
    Rechnet der Angeklagte bei seiner Tat zumindest mit der Möglichkeit, Unrecht zu tun, spricht dies gegen das Vorliegen eines Verbotsirrtums (BGH NStZ 1996, 236, 237).

    Dass die Angeklagten mit dem Verbotensein ihres Tuns rechneten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95, NStZ 1996, 236, 237), hat das Landgericht unter anderem daraus geschlossen, dass gegen den Angeklagten B. schon vor Beginn des verfahrensgegenständlichen Tatzeitraums ein Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Ausfuhr von Benzodiazepinen durchgeführt worden ist, wovon die Angeklagten W. und K. Kenntnis hatten, und dass im dritten Tatkomplex die Medikamentenlieferungen an die Angeklagte Ke. falsch als Fußbalsam bzw. als Kosmetika deklariert worden waren, um ihren wahren Inhalt zu verschleiern.

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen zwar nicht nur der Erwerb, der Besitz und die Veräußerung, sondern auch die Ausfuhr als rechtlich unselbständige Teilakte des Gesamtgeschehens in der Tatbestandsalternative des Handeltreibens auf, wenn die Tathandlungen - wie hier - insgesamt auf einen Güterumsatz mit Betäubungsmitteln gerichtet sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 449 mwN).

    Daraus schließt der Senat, dass das Verbringen von ausgenommenen Zubereitungen ins Ausland als eine unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln und nicht als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bewertet werden und auch im Schuldspruch zum Ausdruck kommen muss, selbst wenn die Ausfuhr lediglich ein Teilakt bei der Durchführung von Außenhandelsgeschäften mit sog. ausgenommenen Zubereitungen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165 zur Einfuhr als Teilakt des Handeltreibens).

  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 52/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; nur

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09
    Bei der Festlegung des Grenzwertes der nicht geringen Menge von Diazepam, Alprazolam, Clonazepam, Lorazepam, Lormetazepam, Midazolam, Oxazepam, Temazepam, Tetrazepam und Triazolam und Zolpidem hat sich der Senat - wie auch schon zu Recht das Landgericht - auf die nach ständiger Rechtsprechung vorrangig anzuwendende Methode gestützt (BGH, Urteil vom 24. April 2007 - 1 StR 52/07, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08 jew. mwN).

    Wegen dieser Besonderheit kann daher die für die Bestimmung der nicht geringen Menge erforderliche Konsumeinheit nicht - wie in der Rechtsprechung sonst üblich - anhand der adäquaten Dosis zur Erzielung einer stofftypischen Rauschwirkung ermittelt werden (BGH, Urteil vom 24. April 2007 - 1 StR 52/07 mwN).

  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen zwar nicht nur der Erwerb, der Besitz und die Veräußerung, sondern auch die Ausfuhr als rechtlich unselbständige Teilakte des Gesamtgeschehens in der Tatbestandsalternative des Handeltreibens auf, wenn die Tathandlungen - wie hier - insgesamt auf einen Güterumsatz mit Betäubungsmitteln gerichtet sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 449 mwN).

    Bei der Festlegung des Grenzwertes der nicht geringen Menge von Diazepam, Alprazolam, Clonazepam, Lorazepam, Lormetazepam, Midazolam, Oxazepam, Temazepam, Tetrazepam und Triazolam und Zolpidem hat sich der Senat - wie auch schon zu Recht das Landgericht - auf die nach ständiger Rechtsprechung vorrangig anzuwendende Methode gestützt (BGH, Urteil vom 24. April 2007 - 1 StR 52/07, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08 jew. mwN).

  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels;

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09
    Die Indizwirkung eines Regelbeispiels kann zwar durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint (BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265, 266 mwN).
  • BGH, 27.10.2009 - 1 StR 343/09

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; sexuelle Nötigung; rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09
    Seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 343/09).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Prüfung der Frage, ob die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint, eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen sind, die für die Bewertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09
    Auf dieser Grundlage ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung, in welchen der vom Landgericht festgestellten Versendungen die Grenzwerte zur nicht geringen Menge überschritten gewesen sind, nicht mehr möglich (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 mwN).
  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09
    Die Angeklagten, die - in wechselnder Zusammensetzung - bei der Tatbegehung jeweils als Bande i.S.v. § 30a Abs. 1 BtMG zusammengeschlossen waren (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9), sind daher, soweit die Grenzwerte zur nicht geringen Menge (siehe unten B II.) überschritten waren, wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a Abs. 1 BtMG und, soweit die Grenzwerte nicht überschritten waren, wegen der unerlaubten Ausfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG schuldig zu sprechen gewesen, da das Gesetz insoweit keine Strafschärfung für die bandenmäßige unerlaubte Ausfuhr von "Normalmengen" vorsieht.
  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gem. § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

  • BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00

    Bildung einer Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95

    Strafmilderung - Deutscher Markt - Eingeführte Betäubungsmittel - Unvertretbare

  • OLG Hamburg, 27.01.2022 - 1 Ws 114/21

    Sperrwirkung der Fälschung von Impfausweisen in Altfällen

    gg) Im Einklang mit einer solchen Sichtweise steht jedenfalls im Ergebnis Rechtsprechung, die die Fälschung von ärztlichen Rezepten als Urkundenfälschung i.S.d. § 267 StGB anerkannt (BGH, Urteil vom 02.11.2010 - 1 StR 579/09, Rn. 56 ff.) und dementsprechend nicht als von § 277 StGB ausgeschlossen angesehen hat.
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2022 - 2 Rv 21 Ss 262/22

    Vorlagefrage an BGH zur Sperrwirkung bei Vorlage eines Impfausweises mit

    Ist dies jedoch - wie hier - nicht der Fall, entfalten die §§ 277 bis 279 StGB a.F. bei einem gleichzeitigen Verstoß gegen § 267 StGB keine über ihren eigenen Anwendungsbereich hinausgehende Sperrwirkung (OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2022 - 1 Ws 19/22 -, juris; OLG Celle, a.a.O.; LG Heilbronn, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 Qs 95/21 -, juris; LG Heidelberg, Beschluss vom 31. März 2022 - 1 Qs 5/22 -, juris; LG Ingolstadt, Beschluss vom 07. April 2022 - 2 Qs 40/22 -, BeckRS 2022, 8784; Puppe/Schumann in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Auflage 2017, § 277 Rn. 13; Fischer, StGB, 2022, § 277 Rn. 1; vgl. BGH, Urteil vom 02.11.2010 - 1 StR 579/09 - juris: zur Strafbarkeit nach § 267 Abs. 1 StGB bei Vorlage eines gefälschten Rezepts zur Erlangung eines Medikaments von einer Apotheke).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Bei 19 überwiegend an verschiedenen Tagen im Zeitraum vom 9. November 2007 bis 5. Mai 2008 vorgenommenen Lieferungen überstiegen die auf Veranlassung des Angeklagten ins Ausland versandten Medikamente mit den Wirkstoffen Alprazolam, Diazepam, Lorazepam, Tetrazepam oder Oxazepam die - mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 2. November 2010 - 1 StR 581/09 Rn. 48 ff. (BGHSt 56, 52) und 1 StR 579/09 Rn. 36 ff. auf der Grundlage einer noch nicht missbräuchlichen Tagesdosis zwischen zwei und 120 Milligramm multipliziert mit einer noch zulässigen Einnahmedauer von 60 Tagen bestimmten - Grenzen zur nicht geringen Menge.

    Die vom Bundesgerichtshof über zwei Jahre nach Ende der Tatserie bestimmten Grenzwerte (Urteile vom 2. November 2010 - 1 StR 581/09, BGHSt 56, 52 Rn. 48 ff. und 1 StR 579/09 Rn. 36 ff.) sind in diesen Einzelgeschäften überschritten.

    Diese allgemeine Erwägung gibt jedoch nicht die Vorstellungen des Angeklagten bezüglich der ?Qualität? der Zubereitungen wieder (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 1983 - 3 StR 163/83 Rn. 2): Entscheidend ist nach den durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 2. November 2010 - 1 StR 581/09 Rn. 32 ff. (BGHSt 56, 52) und 1 StR 579/09 Rn. 29 ff. aufgestellten Grundsätzen, welches Potential für eine Abhängigkeitserkrankung die Medikamente in sich bargen und mithin ab welcher Dauer die Einnahme die Gefahr des schädlichen Missbrauchs mit sich brachte.

    Denn die Ausfuhr der Zubereitungen ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Variante 5, § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3, § 1 Abs. 1 BtMG i.V.m. Anlage III zweiter Gedankenstrich Buchst. b Satz 2 unter Strafe gestellt, aber nicht das unerlaubte Handeltreiben mit ihnen (BGH, Urteile vom 2. November 2010 - 1 StR 581/09, BGHSt 56, 52 Rn. 27 und 1 StR 579/09 Rn. 23).

  • OLG Köln, 16.12.2020 - 5 U 39/20

    Behandlungsvertrag zwischen Hausarzt und Patient: Keine Schutzwirkung für die

    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 2.11.2010 - 1 StR 579/09, BeckRS 2011, 1481 - eine (nichtärztliche) Angeklagte, die Rezepte über Betäubungsmittel ausstellte und die Unterschrift des Arztes fälschte, wegen Urkundenfälschung gemäß § 267, nicht aber wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen gemäß § 277 StGB bestraft, was darauf schließen lässt, dass der BGH insoweit die Qualität des Gesundheitszeugnisses nicht bejaht hat, da ansonsten die § 267 StGB verdrängende Spezialnorm des § 277 StGB hätte angenommen werden müssen.
  • LG Ingolstadt, 07.04.2022 - 2 Qs 40/22

    Gebrauchen gefälschter Impfnachweise gegenüber Privaten ist (auch nach altem

    Bei Vorlage gefälschter Rezepte bei einer Apotheke wird nach allgemeiner Meinung gerade eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 StGB unproblematisch für möglich erachtet (vgl. BGH, Urteil vom 02.11.2010 - 1 StR 579/09).
  • LG Hamburg, 01.03.2022 - 634 KLs 8/21

    Herstellung und Verkauf von Impfpässen mit gefälschten Eintragungen für

    Von Vertretern der Mindermeinung wird darauf verwiesen, dass der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 02.11.2010, Az.: 1 StR 579/09, Rn. 56 f., Juris) die Fälschung von ärztlichen Rezepten als Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB eingestuft habe, woraus folge, dass auch für gefälschte Impfausweise eine Strafbarkeit gemäß § 267 Abs. 1 StGB in Betracht kommen müsse (Hanseatisches OLG, a.a.O., Rn. 36).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

    Denn danach ist es nicht erforderlich, dass der Täter seine Einnahmen unmittelbar aus der Urkundenfälschung selbst erzielen muss (BGH, Urteil vom 2. November 2010 - 1 StR 579/09 Rn. 57).
  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 190/15

    Gewerbsmäßige Urkundenfälschung (mittelbarer Vorteil des Täters)

    Es reicht vielmehr aus, wenn die Urkundenfälschungen dazu dienen sollen, durch andere vom Täter oder Dritten beabsichtigte Straftaten Gewinn zu erzielen (BGH, Urteil vom 2. November 2010 - 1 StR 579/09, juris Rn. 57; Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06, juris Rn. 4, 25; Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99, wistra 1999, 465; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 267 Rn. 104; Fischer, StGB, 62. Aufl., vor § 52 Rn. 62).
  • OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19

    Vertrag über eine kosmetische Haarentfernung als Dienstvertrag

    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 2.11.2010 - 1 StR 579/09, BeckRS 2011, 1481 - eine (nichtärztliche) Angeklagte, die Rezepte über Betäubungsmittel ausstellte und die Unterschrift des Arztes fälschte, wegen Urkundenfälschung gemäß § 267, nicht aber wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen gemäß § 277 StGB bestraft, was darauf schließen lässt, dass der BGH insoweit die Qualität des Gesundheitszeugnisses nicht bejaht hat, da ansonsten die § 267 StGB verdrängende Spezialnorm des § 277 StGB hätte angenommen werden müssen.
  • BGH, 01.07.2020 - 4 StR 125/20

    Das falsche Nummernschild - und die gewerbsmäßig begangene Urkundenfälschung

    Dabei reicht es aus, dass der Täter mittelbare geldwerte Vorteile (gegebenenfalls auch über Dritte) anstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 4 StR 190/15, NStZ 2016, 28; Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, NStZ 1998, 622, 633 (zu § 261 Abs. 4 Satz 2 StGB); Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99 Rn. 6 f.) oder die Tat einem auf Gewinnerzielung gerichteten Gesamtzweck dient (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2010 - 1 StR 579/09; Urteil vom 25. Juni 2003 - 1 StR 469/02, NStZ-RR 2003, 297, 298 (Verwendung veruntreuter Gelder zur Schadenswiedergutmachung, um eine Fortsetzung der Straftaten zu ermöglichen)).
  • LG Heidelberg, 31.03.2022 - 1 Qs 5/22
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   BGH, 21.02.2011 - 1 StR 579/09   

Zitiervorschläge
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BGH, Entscheidung vom 21.02.2011 - 1 StR 579/09 (https://dejure.org/2011,10419)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 1 StR 579/09 (https://dejure.org/2011,10419)
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