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   BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01   

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https://dejure.org/2001,3762
BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01 (https://dejure.org/2001,3762)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2001 - 1 StR 58/01 (https://dejure.org/2001,3762)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2001 - 1 StR 58/01 (https://dejure.org/2001,3762)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Umfassende Beweiswürdigung; Beweisaufnahme; Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Darlegung der Beweiserheblichkeit einer nicht gewürdigten Teilaussage); Negativtatsachen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen - Arzt - Berufsverbot - Beweiswürdigung - Zeugenaussage

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 273 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 344 Abs. 2
    Unterlassene Würdigung einer wörtlich protokollierten Zeugenaussage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 354
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01
    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht und ist Grundlage der sachlich-rechtlichen Nachprüfung des Urteils (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; 38, 1, 15; BGH NJW 1992, 2840, 2841).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01
    Ein Widerspruch zwischen den Bekundungen eines Zeugen oder den Aussagen verschiedener Beweispersonen kann sich durch eine einfache Erklärung eines der Zeugen oder durch sonstige Beweismittel für Verfahrensbeteiligten zweifelsfrei gelöst haben, so daß kein Anlaß für seine Darlegung in den Urteilsgründen mehr bestand (vgl. BGH NJW 1992, 2838, 2840; G. Schäfer StV 1995, 147, 156/157).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01
    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht und ist Grundlage der sachlich-rechtlichen Nachprüfung des Urteils (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; 38, 1, 15; BGH NJW 1992, 2840, 2841).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01
    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht und ist Grundlage der sachlich-rechtlichen Nachprüfung des Urteils (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; 38, 1, 15; BGH NJW 1992, 2840, 2841).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01
    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht und ist Grundlage der sachlich-rechtlichen Nachprüfung des Urteils (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; 38, 1, 15; BGH NJW 1992, 2840, 2841).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01
    Allerdings kann mit einer Verfahrensrüge beanstandet werden, das Tatgericht habe sich mit einer gemäß § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO wörtlich niedergeschriebenen, verlesenen und genehmigten Aussage nicht auseinandergesetzt, obwohl deren Würdigung geboten gewesen sei (§ 261 StPO; BGHSt 38, 14).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Ein Widerspruch zwischen den Bekundungen verschiedener Beweispersonen kann sich durch eine einfache Erklärung einer dieser Personen oder durch sonstige Beweismittel für alle Verfahrensbeteiligten zweifelsfrei gelöst haben, so daß kein Anlaß für seine Darlegung in den Urteilsgründen mehr bestand (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 5, 6; Schäfer StV 1995, 147, 156 f.).

    Die Rüge kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht mitgeteilt wird, daß die genannten Aussagen der Angeklagten aus dem Ermittlungsverfahren zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch beweiserheblich waren, und dem Revisionsgericht eine Rekonstruktion der Hauptverhandlung versagt ist (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 6; s. o.).

  • OLG Jena, 01.07.2004 - 1 Ss 119/04

    Revision

    Mit der Verfahrensrüge kann beanstandet werden, das Tatgericht habe sich mit einer gem. § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO wörtlich niedergeschriebenen, verlesenen und genehmigten Aussage nicht auseinandergesetzt, obwohl deren Würdigung geboten gewesen wäre (vgl. BGH StV 2002, 354).
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