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   BGH, 15.10.1996 - 1 StR 591/96   

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https://dejure.org/1996,6012
BGH, 15.10.1996 - 1 StR 591/96 (https://dejure.org/1996,6012)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1996 - 1 StR 591/96 (https://dejure.org/1996,6012)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96 (https://dejure.org/1996,6012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Überprüfung der Nichtanordnung einer Unterbringung gem. § 64 StGB - Verstoß gegen verfahrensrechtliche Grundsätze ("fair trial") - Anspruch auf Unterbrechung der Hauptverhandlung entsprechend § 246 Abs. 2, 3 StPO - Verletzung der Anhörung des Sachverständigen wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 246a

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - 1 StR 591/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt gelegentliches Sich-Betrinken in Verbindung mit Straffälligkeit im Rausch als Grundlage einer Anordnung gemäß § 64 StGB nicht (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 627/97

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beweisantrags - Begründung einer Revision

    An die - wie die Revision insoweit mit dem Hinweis auf das Verbot der Beweisantizipation (ständ. Rspr., vgl. d. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 46) zutreffend vorträgt - fehlerhafte Begründung der Strafkammer ist der Senat nicht gebunden, da durch diesen Fehler das Verteidigungsverhalten der Angeklagten nicht beeinflußt sein kann (ständ. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96 und 21. Oktober 1997 - 1 StR 597/97; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 86).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges); volle

    Gelegentliches Sich-Betrinken in Verbindung mit Straffälligkeit im Rausch genügt hierfür nicht (BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des

    Da nach alledem Zweifel an einer normalen Reifeentwicklung des Angeklagten, insbesondere wegen Auffälligkeiten in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (vgl. BGH NStZ 1984, 467 Nr. 24), nicht ersichtlich sind, durfte die Jugendkammer auch den nicht näher begründeten Hilfsbeweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Reifegrad des Angeklagten in den Urteilsgründen wegen eigener Sachkunde (§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO) ablehnen (BGH aaO Nr. 25; vergleichbar auch Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 213/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum Konsum von Betäubungsmitteln

    Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5; BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96, vom 14. Februar 1997 - 2 StR 583/96 und vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97).
  • BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97

    Ablehnung der Anordnung auf Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Fehlen

    Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96 und vom 14. Februar 1997 - 2 StR 583/96) .
  • LG Kleve, 11.08.2017 - 120 KLs 22/17

    Erfolgsaussicht, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, schweigender

    Eine solche Erfolgsaussicht muss das Gericht positiv feststellen; dazu ist eine Würdigung der Gesamtumstände durch das Gericht erforderlich; das Tatgericht muss diese Entscheidung selbst treffen und sich auch gegenüber dem Sachverständigen die Selbstständigkeit bewahren (vgl. BGH vom 18.12.2007 - 3 StR 516/07; BGHSt 8, 113, 117; BGH vom 15.10.1996 - 1 StR 591/96; BGH vom 11.03.2014 - 1 StR 655/13 Rn. 12; BGH vom 29.04.2015 - 5 StR 79/15 Rn. 15).
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