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   BGH, 22.01.2008 - 1 StR 607/07 (2)   

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BGH, 22.01.2008 - 1 StR 607/07 (2) (https://dejure.org/2008,3702)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2008 - 1 StR 607/07 (2) (https://dejure.org/2008,3702)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07 (2) (https://dejure.org/2008,3702)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Verfahrensrüge zum Beleg einer gescheiterten Verfahrensabsprache und der unzulässigen Willensbeeinflussung der Verteidigung (schlüssiger Vortrag; Beweis eines Verfahrensmangels)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 136a StPO
    Verfahrensrüge zum Beleg einer gescheiterten Verfahrensabsprache (schlüssiger Vortrag; Beweis eines Verfahrensmangels); Recht auf ein faires Verfahren

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Beleg eines Verfahrensmangelns (bestimmte Behauptung des Verteidigers; Begründung durch den Verteidiger)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweis einer Verfahrensfehlers bei untereinander unvereinbaren Erklärungen von Verteidigung sowie Gericht und Staatsanwaltschaft zum Ablauf des Verfahrens; Beschwer eines Angeklagten durch eine zu Unrecht unterlassene Unterbringung gemäß § 64 des Strafgesetzbuches

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines vollständigen Beweises der eine Verfahrensrüge begründenden Behauptungen

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei unklarer Formulierung hinsichtlich einzelner Tatbeiträge; Möglichkeit der Behebung von Unklarheiten im Rahmen der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 344 Abs. 2
    In-dubio-Grundsatz bei Tatsachenvortrag zu einer Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2
    Übernahme der Verantwortung für den Tatsachenvortrag zu einer Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 353
  • NStZ-RR 2011, 162
  • NStZ-RR 2011, 233
  • StV 2008, 567
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 22.01.2008 - 1 StR 607/07
    An der gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlichen bestimmten Behauptung eines Verfahrensmangels fehlt es (auch) dann, wenn, wie hier, der Verteidiger die Verantwortung für die für einen Verfahrensmangel gegebene Begründung nicht übernimmt (vgl. BGHSt 25, 272, 274 m.w.N.; Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 33).
  • BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über

    bb) Soweit die Angeklagten hinsichtlich der Durchführung und des Abschlusses des Selbstleseverfahrens beanstanden, zwei "wichtige Schriftstücke', die Gegenstand der Selbstlesung waren, seien tatsächlich nicht "gelesen' worden, ist das jeweilige Revisionsvorbringen entgegen den aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO resultierenden Anforderungen in sich widersprüchlich (zur Widerspruchsfreiheit des Revisionsvortrags BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07, NStZ 2008, 353; Cirener/Herb NStZ-RR 2018, 97).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Das endgültige Beweisergebnis und damit das Vorliegen eines Verfahrensfehlers steht aus diesem Grund nicht fest, weshalb sich die vom Revisionsgericht nicht auszuräumenden Zweifel zu Lasten der Beschwerdeführer auswirken (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07, NStZ 2008, 353; Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164, 167).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10

    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen

    In tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung - sei es auch in unterschiedlichen Zusammenhängen - kann aber schon im Ansatz nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (BGH NStZ 2008, 353; b. Sander/Cirener NStZ-RR 2008, 1).
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Gegenteiliges kann auch dem Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07 - (juris - bei dem in NStZ 2008, 353 abgedruckten Beschluss vom selben Tag unter demselben Aktenzeichen handelt es sich um eine Parallelsache) nicht entnommen werden.
  • BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Änderung des zugrunde liegenden Sachverhalts;

    Widersprüchlicher Tatsachenvortrag kann aber von vorneherein nicht Grundlage einer erfolgreichen Rüge sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 und 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07 jew. mwN).
  • BGH, 07.03.2023 - 6 StR 514/22

    Verfahrensrüge (sichere Grundlage, Erwiesensein der tatsächlichen Richtigkeit von

    Die behaupteten Verfahrenstatsachen sind aber jedenfalls nicht erwiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07, NStZ 2008, 353).

    Die tatsächliche Richtigkeit von Behauptungen, aus denen sich ein verfahrensrechtlicher Verstoß ergeben soll, muss erwiesen sein und kann nicht lediglich nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" unterstellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164, 167; Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07, NStZ 2008, 353).

  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Begründungsschrift zu dem behaupteten Vorgang - wie hier - widersprüchliche (vgl. BGH NStZ 2013, 58; 2008, 353; NStZ-RR 2006, 181; Franke in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl., § 344 Rn. 78; Gericke in KK-StPO 8. Aufl., § 344 Rn. 39) und unrichtige (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2015 - 5 StR 388/15 -, juris; Knauer/Kudlich in MK-StPO 1. Aufl., § 344 Rn. 105) Darstellungen enthält.

    Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris).

  • BGH, 18.06.2008 - 1 StR 204/08

    Keine Verletzung des fairen Verfahrens durch das Inaussichtstellen einer

    Die tatsächliche Richtigkeit des Revisionsvortrags, aus dem sich ein verfahrensrechtlicher Verstoß ergeben soll, muss erwiesen sein und kann nicht lediglich nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" unterstellt werden (vgl. BGHSt 16, 164, 167; BGH NStZ 2008, 353).
  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Begründungsschrift zu dem behaupteten Vorgang - wie hier - widersprüchliche (vgl. BGH NStZ 2013, 58; 2008, 353; NStZ-RR 2006, 181; Franke in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl., § 344 Rn. 78; Gericke in KK StPO 8. Aufl., § 344 Rn. 39) und unrichtige (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2015 - 5 StR 388/15 -, juris; Knauer/Kudlich in MK-StPO 1. Aufl., § 344 Rn. 105) Darstellungen enthält.

    Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris).

  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Begründungsschrift zu dem behaupteten Vorgang - wie hier - widersprüchliche (vgl. BGH NStZ 2013, 58; 2008, 353; NStZ-RR 2006, 181; Franke in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl., § 344 Rn. 78; Gericke in KK StPO 8. Aufl., § 344 Rn. 39) und unrichtige (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2015 - 5 StR 388/15 -, juris; Knauer/Kudlich in MK-StPO 1. Aufl., § 344 Rn. 105) Darstellungen enthält.

    Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris).

  • BGH, 13.04.2021 - 5 StR 29/21

    Revision im Strafsachen: Anforderungen an die Erhebung von Verfahrensrügen;

  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 491/21

    Versuchte räuberische Erpressung; Beweiswert eines Notizbuchs

  • KG, 26.11.2019 - 3 Ws (B) 350/19

    Urteilsgründe: Identifizierung des Betroffenen als Fahrer trotz verdeckten

  • KG, 19.06.2008 - 1 Ss 415/07
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   BGH, 22.01.2008 - 1 StR 607/07   

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BGH, Entscheidung vom 22.01.2008 - 1 StR 607/07 (https://dejure.org/2008,49557)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07 (https://dejure.org/2008,49557)
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  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 22.01.2008 - 1 StR 607/07
    An der gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlichen bestimmten Behauptung eines Verfahrensmangels fehlt es (auch) dann, wenn, wie hier, der Verteidiger die Verantwortung für die für einen Verfahrensmangel gegebene Begründung nicht übernimmt (vgl. BGHSt 25, 272, 274 m.w.N.; Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 33).
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