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   BGH, 16.03.1989 - 1 StR 608/88   

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https://dejure.org/1989,3012
BGH, 16.03.1989 - 1 StR 608/88 (https://dejure.org/1989,3012)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1989 - 1 StR 608/88 (https://dejure.org/1989,3012)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1989 - 1 StR 608/88 (https://dejure.org/1989,3012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verdunklungsgefahr als Voraussetzungen für eine Inhaftierung des Angeklagten - Zum gezielten Einsatz unzulässiger Mittel bei der Vernehmung des Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 236a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 515
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines

    Auszug aus BGH, 16.03.1989 - 1 StR 608/88
    Andererseits fehlt jedoch der von § 136 a Abs. 1 StPO vorausgesetzte gezielte Einsatz unzulässiger Mittel (vgl. BGHR § 136 a Abs. 1 Täuschung 1; BGH NStZ 1989, 32 und 33).
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 326/20

    Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem

    Dieser Grundsatz ist von der Rechtsprechung für die Vernehmung von Beschuldigten anerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1968 - 4 StR 19/68, BGHSt 22, 170, 175; vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91, BGHSt 38, 263, 268; Beschlüsse vom 7. Juni 1983 - 5 StR 409/81, BGHSt 31, 395, 399 f.; vom 16. März 1989 - 1 StR 608/88, StV 1989, 515 m. abl.
  • VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17

    Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit

    Ein derartiges Vorgehen stellt zwar eine beanstandungswürdige Verfahrenswidrigkeit dar, erfüllt aber nicht die Voraussetzungen des § 136a StPO (vgl. auch BGH BeckRS 1989, 03325).
  • BGH, 21.05.2004 - 1 StR 170/04

    Verbotene Vernehmungsmethoden (bewusste Täuschung oder Irreführung; Grenze der

    Liegen nur fahrlässige Fehlleistungen bzw. Fehlinformationen der Ermittlungsbeamten vor, fehlt es an einem gezielten Einsatz unzulässiger Mittel (vgl. BGHSt 31, 395, 399 f.; BGH StV 1989, 515; KK-Boujong, 5. Aufl., § 136a Rdn. 23).
  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04

    Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen

    Das Schreiben stellt allenfalls eine unbeabsichtigte Irreführung dar, die nicht unter § 136a StPO fällt (vgl. BGHSt 31, 395, 400; BGHR StPO § 136a Abs. 1 Täuschung 3 m.w.N.; Boujong in KK 5. Aufl. § 136a Rdn. 23 m.w.N.).
  • LG München I, 21.11.2005 - 1 Ks 128 Js 10073/05

    Lebenslange Haft für Mord an Rudolph Moshammer

    Unbeabsichtigte Irreführungen bzw. fahrlässige Fehlleistungen oder Fehlinformationen fallen nicht darunter (vgl. BGHSt 31, 395, 399 f. [BGH 07.06.1983 - 5 StR 409/81] ; 35, 328, 329 [BGH 24.08.1988 - 3 StR 129/88] ; BGH StV 1989, 515 m. Anm. Achenbach; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
  • BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96

    Irrtum des Mitangeklagten über die rechtliche Bedeutung seiner Äußerungen und

    Die Vorschrift schließt nicht jede List bei der Vernehmung aus, sondern verbietet nur Irreführungen, die bewußt darauf abzielen, die von § 136 a StPO geschützte Aussagefreiheit zu beeinträchtigen (BGHSt 31, 395, 399 f.; 35, 328, 329; BGH StV 1989, 515 m. Anm. Achenbach; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
  • VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718

    Einmaliger Konsum eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis; Herleitung dieses

    Der im strafprozessualen Schrifttum vertretenen Auffassung, unzutreffende Ausführungen rechtlicher Art von Vernehmungsbeamten stünden Täuschungen stets gleich (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, RdNr. 13 zu § 136 a), ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (vgl. BGH vom 16.3.1989 Az. 1 StR 608/88 ).
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