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   BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75   

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https://dejure.org/1976,3644
BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75 (https://dejure.org/1976,3644)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1976 - 1 StR 624/75 (https://dejure.org/1976,3644)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75 (https://dejure.org/1976,3644)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bedingter Vorsatz in Bezug auf das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" - Diebstahl und Hehlerei

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.1974 - 5 StR 578/74

    Beschränkung der staatsanwaltlichen Anklage auf den Vorwurf des Mords -

    Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75
    Die Abweichungen, die sich auf Grund der Hauptverhandlung von der zugelassenen Anklage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergeben haben, stellen die Tatidentität im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO (vgl. dazu BGH bei Dallinger NDR 1975, 544 mit Nachweisen; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74) nicht in Frage.
  • RG, 19.12.1881 - 2959/81

    Was ist "die in der Anklage bezeichnete That", kann insbesondere der einem

    Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75
    Jedenfalls unter der Voraussetzung, daß der in der Anklage nach Objekt, Ort und Zeit der Tathandlung konkretisierte Diebstahl des PKW Grundlage der Verurteilung des Revisionsführers wegen Hehlerei blieb, war das Tatgericht berechtigt und verpflichtet, die Verhandlung und Entscheidung ohne Nachtragsanklage (wenn auch unter Umgestaltung der Strafklage gemäß § 265 StPO) auf diese Möglichkeit zu erstrecken (vgl. RGSt 5, 249, 251; RGRspr 4, 493, 494; RG GA Bd. 59 S. 138).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Unter diesem Gesichtspunkt haben das Reichsgericht (RGSt 8, 135 [137 ff.] m.w.N.; RG GA 59, 138) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (BGH bei Dallinger MDR 1954, 17; BGH, Urteile vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75 - und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78 - sowie der 5. Strafsenat in einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO vom 16. April 1985 - 5 StR 223/85) Tatidentität von Diebstahl und Hehlerei angenommen, falls der in der Anklage nach Objekt, Ort und Zeit der Handlung konkretisierte Diebstahl Grundlage der Verurteilung wegen Hehlerei blieb (vgl. BGH, Urt. vom 3. Juli 1986 - 4 StR 182/86 = BGHR StPO § 264 Tatidentität 1).

    Der 1. Strafsenat hat insoweit auf sein Urteil vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75 - Bezug genommen; der 5. Strafsenat hat auf seinen Beschluß vom 16. April 1985 - 5 StR 223/85 - und die diesem zugrunde liegenden Ausführungen des Generalbundesanwalts hingewiesen.

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Besondere Bedeutung gewann dieser Gesichtspunkt namentlich für den Wechsel des Tatbilds im Verhältnis zwischen Diebstahl und Hehlerei an derselben Sache (RGRspr. 3, 811 f; 4, 493; 6, 644, 648 f; RGSt 8, 135, 139 ff; RG GA 59, 138; BGH bei Dallinger MDR 1954, 17; BGH, Urteile vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75 - und 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78).
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

    Ihm liegt hier ein Geschehen zugrunde, nämlich die Aufteilung der Beute unmittelbar nach der schweren räuberischen Erpressung, das mit dem in der Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99

    Nachtragsanklage; Tat im prozessualen Sinne; Tateinheit

    Er hat seine Einschränkung jedoch insoweit mit Rücksicht auf eine Entscheidung des 1. Strafsenats (Urteil vom 13.01.1976 - 1 StR 624/75) präzisiert, als er jedenfalls dann ebenfalls Tatidentität gegeben ansieht, wenn sich in einem Verfahren in der Hauptverhandlung die Frage stellt, ob der Angeklagte die Gegenstände wenn nicht als Dieb (Räuber), so doch als Hehler an sich gebracht hat; denn in einem solchen Fall hatte der Tatrichter die vorangehenden (strafbegründenden) Straftaten am Hehlgut zu erörtern und sie nach Ort, Zeit und anderen Umständen einzugrenzen (BGHSt 35, 65; 35, 174).
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Daran fehlt es bei einem bloßen Entleihen oder Mieten des Fahrzeugs (BGH, Urteil vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75), vorübergehenden Benutzen oder bloßen Ingewahrsamnehmen (vgl. Ruß in LK, 10. Aufl. § 259 StGB RdNr. 18 m. weit. Nachw.).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86

    Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht -

    So ist in der Rechtsprechung seit jeher Tatidentität zwischen Diebstahl und Hehlerei angenommen worden, falls der in der Anklage nach Objekt, Ort und Zeit der Tathandlung konkretisierte Diebstahl Grundlage der Verurteilung wegen Hehlerei blieb (BGH, Urteile vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75 - und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78).
  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

    Wenn auch nicht allgemein gesagt werden kann, daß eine Vermögensstraftat und das anschließende Verwertungsdelikt stets eine einzige Tat im Sinne des § 264 StPO bilden, so hat doch schon bisher die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen, insbesondere im Verhältnis zwischen Diebstahl und Hehlerei, bei engem innerem und äußerem Zusammenhang die Tatidentität anerkannt (BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 und vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75).
  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76

    Verpflichtung der Strafkammer zur vollständigen Aufdeckung des Tathergangs -

    Einheitliche, in der Anklage bezeichnete Vorgänge hat das Tatgericht ohne Nachtragsanklage (wenn auch eventuell unter Umgestaltung der Strafklage gemäß § 265 Abs. 1 StPO) bei der Urteilsfindung einer den Unrechtsgehalt voll ausschöpfenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen (BGHSt 25, 72, 75; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - und vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75).
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