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   BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82   

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BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82 (https://dejure.org/1982,2795)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1982 - 1 StR 624/82 (https://dejure.org/1982,2795)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1982 - 1 StR 624/82 (https://dejure.org/1982,2795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes - Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage - Schwere persönliche Krise als Strafmilderungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 19
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] /10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH NJW 1966, 894; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
    Die tatrichterliche Wertung ist vertretbar und muß deshalb vom Revisionsgericht respektiert werden (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGH, Urt. vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81).
  • BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79

    Ärztlicher Kunstfehler als Bewertungsmaßstab der Schuld eines Gewaltverbrechens -

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] /10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH NJW 1966, 894; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81

    Starfbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue - Begründung einer günstigen

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
    Die tatrichterliche Wertung ist vertretbar und muß deshalb vom Revisionsgericht respektiert werden (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGH, Urt. vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81).
  • BGH, 05.10.1982 - 1 StR 486/82

    Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ist ein normatives

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] /10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH NJW 1966, 894; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] /10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH NJW 1966, 894; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82).
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 802/83

    Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung und wegen schwerer räuberischer Erpressung

    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder ob der Fall vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 4, 8, 9 f. [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; 26, 97, 98 f.; BGH NJW 1966, 894; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 30. Januar 1976 - 2 StR 792/75 -, vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 -, vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 -, vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82 -, vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 -, vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 760/82; Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 -, vom 22. Juli 1981 - 3 StR 257/81 -, vom 6. März 1982 - 2 StR 195/82 - und vom 8. Dezember 1983 - 1 StR 743/83).

    Ist die tatrichterliche Wertung vertretbar, muß sie vom Revisionsgericht respektiert werden (BGH, Urt. vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82).

  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein minder schwerer Fall vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. StV 1983, 19; 1988, 248 f.; NStZ 1991, 529 f.; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; Gesamtwürdigung, unvollständige 5).
  • BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82

    Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche

    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]/10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; Urteile vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 - vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 und vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 760/82).
  • LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20

    Strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Straftat gerichteten

    Die Kammer hat diesbezüglich eine Gesamtbetrachtung vorgenommen und im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung alle be- und entlastenden Umstände berücksichtigt, gleich, ob diese der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 02.11.1982, 1 StR 624/82, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 51/97

    Ablehnung eines Beweisantrages - Eigene Sachkunde des Gerichts

    Im Rahmen der von ihr vorgenommenen Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGH StV 1983, 19) durfte sie jeweils berücksichtigen, daß die Tat lange zurücklag, daß das Maß der angewandten Gewalt gering war und daß das Vorverhalten des Opfers zunächst eine entsprechende Erwartungshaltung der Angeklagten - wenn auch ungewollt - hervorrief.
  • BGH, 15.03.1983 - 1 StR 47/83

    Räuberische Erpressung - Sicherung des Gewahrsams - Raub - Zueignungsabsicht -

    Das nunmehr erkennende Tatgericht, das zur Frage der Strafzumessung eigene Feststellungen zu treffen hat (BGHSt 24, 274, 275), erhält insbesondere auch Gelegenheit, neu zu entscheiden, ob die zum Nachteil des Co-Op-Geschäftes begangene Tat einen minder schweren Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB darstellt (vgl. BGH, Urt. vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 - Strafverteidiger 1983, 19).
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 281/93

    Prüfung eines Rechtsfehlers in einem Urteil bei Gelangen von Delikten in das

    Weist dessen Wertung keinen Rechtsfehler auf, so ist sie auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BGH StV 1983, 19 sowie BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; allgemein zur revisionsgerichtlichen Überprüfung der Strafzumessung vgl. BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 446/90

    Gesamtabwägung aller wesentlichen für und gegen die Angeklagten sprechenden

    Das vom Generalbundesanwalt nicht vertretene Rechtsmittel, das sinngemäß auf den Strafausspruch beschränkt ist, ist offensichtlich unbegründet: Die Jugendkammer hat die gebotene Gesamtabwägung aller wesentlichen für und gegen die Angeklagten sprechenden Umstände vorgenommen (vgl. BGH StV 1983, 19).
  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 302/88

    Widersprüchliche Urteilsgründe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Dabei kann dahinstehen, ob die Annahme eines minder schweren Falles bei den Angeklagten U. und N. im Fall 2 (UA S. 39 und 41) zu beanstanden wäre, weil in die Gesamtwertung belastende Gesichtspunkte wie die Ausnutzung der Arglosigkeit des Geschädigten und seine entwürdigende Behandlung nicht einbezogen wurden (vgl. BGH StV 1983, 19).
  • BGH, 08.07.1983 - 3 StR 215/83

    Revision aufgrund fehlender Überprüfung des Vorliegens eines Raubes im minder

    "Die Umstände, daß es sich bei der Waffe nur um eine Scheinwaffe gehandelt hat und daß sie außerdem bei dem Raubüberfall überhaupt nicht eingesetzt worden ist, hätten der Strafkammer Veranlassung geben müssen, die Frage zu prüfen, ob der Raubüberfall als minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB zu werten ist (vgl. BGH, Strafverteidiger 1983, 19).
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 760/82

    Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung des Vorliegens eines minder schweren

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