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   BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74   

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BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74 (https://dejure.org/1975,8327)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1975 - 1 StR 629/74 (https://dejure.org/1975,8327)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 (https://dejure.org/1975,8327)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von Strafmilderungsgründen - Umfang der Bewertung von Tat und Täter bei der Beurteilung des Vorliegens von Strafmilderungsgründen

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.05.1972 - 1 StR 118/72

    Gesamtwürdigung mehrerer Umstände mit jeweils nur beschränktem Beweiswert für die

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein minderschwerer Fall gegeben ist oder nicht, hat der Tatrichter wie früher bei mildernden Umständen (vgl. RGSt 48, 308, 310; BGHSt 4, 8; BGH NJW 60, 1869; BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72) alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (Dreher, StGB 35. Aufl., § 46 Anm. 9).

    Der Annahme des Merkmals "auf der Stelle" steht nicht entgegen, daß zwischen dem Entschluß zur Tat und deren Ausführung einige Zeit verstreicht, wenn die Tötung - wie hier in Betracht kommt - unter dem beherrschenden Einfluß einer anhaltenden Erregung über die angetane Kränkung geschehen ist; das gilt sogar für einen Zeitraum von einigen Stunden (vgl. RGSt 66, 159, 160; 69, 314, 316; BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72).

  • RG, 23.09.1935 - 3 D 603/35

    1. Ist § 213 StGB. auch anwendbar, wenn der Totschläger durch die irrige

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
    Der Annahme des Merkmals "auf der Stelle" steht nicht entgegen, daß zwischen dem Entschluß zur Tat und deren Ausführung einige Zeit verstreicht, wenn die Tötung - wie hier in Betracht kommt - unter dem beherrschenden Einfluß einer anhaltenden Erregung über die angetane Kränkung geschehen ist; das gilt sogar für einen Zeitraum von einigen Stunden (vgl. RGSt 66, 159, 160; 69, 314, 316; BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein minderschwerer Fall gegeben ist oder nicht, hat der Tatrichter wie früher bei mildernden Umständen (vgl. RGSt 48, 308, 310; BGHSt 4, 8; BGH NJW 60, 1869; BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72) alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (Dreher, StGB 35. Aufl., § 46 Anm. 9).
  • BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
    Alle diese Unstimmigkeiten zwingen zur Aufhebung des Strafausspruchs - einschließlich der zu § 213 StGB getroffenen Entscheidung (vgl. RG JW 1930, 919 Nr. 23; BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56) - und zur Zurückverweisung der Sache in diesem Umfang.
  • BGH, 09.05.1972 - 1 StR 128/72

    Vorliegen von "anderen mildernden Umständen" im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
    Dabei ist nunmehr auch für die Annahme eines minderschweren Falles entscheidend, ob die ordentliche Strafe bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (vgl. RGSt 68, 294; 77, 388; BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - 1 StR 128/72).
  • BGH, 09.08.1960 - 1 StR 325/60
    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein minderschwerer Fall gegeben ist oder nicht, hat der Tatrichter wie früher bei mildernden Umständen (vgl. RGSt 48, 308, 310; BGHSt 4, 8; BGH NJW 60, 1869; BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72) alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (Dreher, StGB 35. Aufl., § 46 Anm. 9).
  • RG, 08.03.1932 - I 208/32

    Zur Anwendung des § 213 StGB., wenn die "schwere Beleidigung" nicht dem

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
    Der Annahme des Merkmals "auf der Stelle" steht nicht entgegen, daß zwischen dem Entschluß zur Tat und deren Ausführung einige Zeit verstreicht, wenn die Tötung - wie hier in Betracht kommt - unter dem beherrschenden Einfluß einer anhaltenden Erregung über die angetane Kränkung geschehen ist; das gilt sogar für einen Zeitraum von einigen Stunden (vgl. RGSt 66, 159, 160; 69, 314, 316; BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72).
  • RG, 05.07.1934 - 2 D 654/34

    Darf das Gericht, wenn es die Strafe nach § 51 Abs. 2 StGB. mindert, den

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
    Dabei ist nunmehr auch für die Annahme eines minderschweren Falles entscheidend, ob die ordentliche Strafe bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (vgl. RGSt 68, 294; 77, 388; BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - 1 StR 128/72).
  • RG, 24.04.1944 - 3 C 50/44

    Der ermäßigte Strafrahmen des § 213 StGB. kommt nicht nur dem Täter zugute, der

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
    Dabei ist nunmehr auch für die Annahme eines minderschweren Falles entscheidend, ob die ordentliche Strafe bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (vgl. RGSt 68, 294; 77, 388; BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - 1 StR 128/72).
  • RG, 25.11.1913 - V 282/13

    Kann in der Jugend des Täters auch dann ein "mildernder Umstand" gefunden werden,

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein minderschwerer Fall gegeben ist oder nicht, hat der Tatrichter wie früher bei mildernden Umständen (vgl. RGSt 48, 308, 310; BGHSt 4, 8; BGH NJW 60, 1869; BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72) alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (Dreher, StGB 35. Aufl., § 46 Anm. 9).
  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80

    Störung der Totenruhe - Zerteilen einer Leiche - Messerstich in den Bauch einer

    Zudem reicht es aus, daß bei der Tat der durch die Provokation hervorgerufene psychische Zustand andauert (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 552).
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Wegen des sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Kränkung und Tat vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 542, Dreher/Tröndle a.a.O. § 213 Rdn 6 sowie Lackner, StGB 12. Aufl. § 213 Anm. 2, jeweils mit weiteren Hinweisen.
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77

    Minder schwerer Fall bei Totschlag unter dem unmittelbaren Eindruck einer

    Ein zeitlicher Abstand von einigen Stunden zwischen Tatentschluß und -ausführung steht der Annahme des Merkmals "auf der Stelle" nicht entgegen, sofern die Tötung noch unter dem beherrschenden Einfluß der anhaltenden Erregung über die dem Täter angetane schwere Kränkung gestanden hat (BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56; vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74).

    Dabei ist maßgebend, ob die ordentliche Strafe bei Berücksichtigung aller gewichtigen Gesichtspunkte zu hart erscheint (BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74).

  • BGH, 11.03.1980 - 1 StR 93/80

    Anforderungen an die Annahme eines minderschweren Falles des Totschlages -

    Nicht erforderlich wäre insoweit für die Anwendung des § 213 StGB, wie das Landgericht möglicherweise meint (UA S. 11, 12), daß der Angeklagte in einem die Schuldfähigkeit vermindernden Affekt gehandelt hätte; es genügt, wenn die Tötung unter dem beherrschenden Einfluß einer anhaltenden Erregung über die widerfahrende Kränkung ausgeführt worden ist (BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 542).

    Sollte das Landgericht erneut zu einer Verneinung der ersten Alternative des § 213 StGB kommen, wird es sich eingehender als bisher mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob nicht aus anderen Gründen ein minder schwerer Fall des Totschlags anzunehmen ist; bei dieser Prüfung sind alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 542).

  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 63/77

    Minder schwerer Fall des versuchten Totschlags

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein minderschwerer Fall gegeben ist, hat der Tatrichter, wie früher bei "mildernden Umständen", alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (Dreher, StGB 36. Aufl. § 46 Rdn 40; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74).

    (BGH, Urteil vom 15. Februar 1975 - 1 StR 629/74 -).

  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80

    Sonstiger minder schwerer Fall i.S. von § 213 StGB - Konkurrenz zwischen

    Die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kann als solche die Annahme eines sonstigen minder schweren Falles nach § 213 StGB begründen (BGHSt 16, 360, 362; 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger in MDR 1975, 542; BGH, Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.1976 - 3 StR 523/75

    Voraussetzungen für eine Bestrafung wegen tateinheitlich begangener sexueller

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein solcher vorliegt, hat der Tatrichter alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (BGH Urt. vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 542), und zu prüfen, ob sie die Anwendung des normalen gesetzlichen Strafrahmens nicht angebracht erscheinen lassen (BGHSt 26, 97, 99) [BGH 19.03.1975 - 2 StR 53/75].
  • BGH, 28.11.1978 - 1 StR 553/78

    Pflicht zur Einholung eines psychiatrischen und psychologischen Gutachtens zu den

    Dabei ist für die Annahme eines minder schweren Falles entscheidend, ob die ordentliche Strafe bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74).
  • BGH, 18.11.1977 - 3 StR 403/77

    Handeln unter den Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) als

    Das Landgericht hat bei der Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall des Totschlags vorliegt, nicht alle Gesichtspunkte herangezogen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 542; Beschluß vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77 -).
  • BGH, 28.06.1978 - 3 StR 222/78

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch durch freiwilliges

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein minderschwerer Fall vorliegt, hat der Tatrichter wie früher bei mildernden Umständen alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74; Beschluß vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77).
  • BGH, 18.11.1977 - 3 StR 409/77

    Wirkungen fehlender Ausführungen einer Strafkammer zur Ablehnung eines minder

  • BGH, 24.08.1977 - 3 StR 301/77

    Minder schwerer Fall eines Totschlags - Erhebliche Beeinträchtigung der

  • BGH, 24.08.1977 - 3 StR 256/77

    Tötung in einem minder schweren Fall bei Verminderung der Schuldfähigkeit

  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 34/82

    Gesamtbetrachtung aller Umstände erforderlich für die Annahme eines minder

  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch - Wiederholung eines bereits gescheiterten

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