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   BGH, 11.08.2016 - 1 StR 63/16   

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https://dejure.org/2016,27601
BGH, 11.08.2016 - 1 StR 63/16 (https://dejure.org/2016,27601)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2016 - 1 StR 63/16 (https://dejure.org/2016,27601)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2016 - 1 StR 63/16 (https://dejure.org/2016,27601)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begründung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit mit einer Vielzahl wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Begründung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit mit einer Vielzahl wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach

    Auszug aus BGH, 11.08.2016 - 1 StR 63/16
    Denn die Kammer hat den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zum Stichtag 31. Oktober 2009 auch ausführlich mit einer Vielzahl wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen begründet (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NStZ 2014, 107 mwN).
  • LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14

    TelDaFax: Angeklagte B. und Dr. K. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung

    Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO kann aber auch durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen belegt werden, sofern diese einen sicheren Schluss auf deren Bestehen zulassen (wirtschaftskriminalistische Methode; grundlegend BGH NJW 2000, 154, 156; fortführend BGH NJW 2014, 164, 165; Beschluss v. 23.07.2015, Az. 3 StR 518/14 Rz. 18; Beschluss v. 11.08.2016, Az. 1 StR 63/16; Beschluss v. 25.08.2016, Az. 1 StR 290/16; Fischer , StGB, 63. Aufl., Vor § 283 Rz. 9b; Heine/Schuster , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 283 Rz. 52; MüKo/ Eilenberger , InsO, 3. Aufl., § 17 Rz. 30a; Uhlenbruck , InsO, 14. Aufl., § 17 Rz. 66).

    Das hier zugrunde gelegte Verständnis ergibt sich so auch aus der neueren Rechtsprechung, in der bei parallel erfolgter Anwendung der betriebswirtschaftlichen Methode der Schluss auf eine Zahlungsunfähigkeit bei einer Vielzahl von hinreichend aussagekräftigen Beweisanzeichen gleichwertig erfolgen können soll (BGH, Beschluss vom 11.08.2016, Az. 1 StR 63/16).

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