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   BGH, 18.03.2020 - 1 StR 67/20   

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https://dejure.org/2020,12465
BGH, 18.03.2020 - 1 StR 67/20 (https://dejure.org/2020,12465)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2020 - 1 StR 67/20 (https://dejure.org/2020,12465)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 (https://dejure.org/2020,12465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 52 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in zwei Fällen; Bewertung einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in zwei Fällen; Bewertung einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19

    BGH hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 1 StR 67/20
    1. Der Schuldspruch hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand, weil die Feststellungen nicht von einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung getragen sind, sich diese vielmehr als lückenhaft erweist (vgl. insoweit zum Prüfungsmaßstab nur BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19 mwN), zumal in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation besondere Anforderungen an die Belastbarkeit der Angaben der einzigen Tatzeugin zu stellen sind (dazu im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 346/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen bei

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 1 StR 67/20
    1. Der Schuldspruch hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand, weil die Feststellungen nicht von einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung getragen sind, sich diese vielmehr als lückenhaft erweist (vgl. insoweit zum Prüfungsmaßstab nur BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19 mwN), zumal in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation besondere Anforderungen an die Belastbarkeit der Angaben der einzigen Tatzeugin zu stellen sind (dazu im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 53/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen bei

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 1 StR 67/20
    1. Der Schuldspruch hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand, weil die Feststellungen nicht von einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung getragen sind, sich diese vielmehr als lückenhaft erweist (vgl. insoweit zum Prüfungsmaßstab nur BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19 mwN), zumal in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation besondere Anforderungen an die Belastbarkeit der Angaben der einzigen Tatzeugin zu stellen sind (dazu im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21

    Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens (keine Sachaufklärung über

    In einer solchen Fallgestaltung, in der die Entscheidung maßgeblich davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21 Rn. 10; vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; je mwN).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 109/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen;

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7; vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 162/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Nach Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen durch Senatsbeschluss vom 18. März 2020 (1 StR 67/20) hat die dann zuständige Strafkammer den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt (erster Tatkomplex) und ihn vom zweiten angeklagten Tatvorwurf - einer am Tag nach der ersten Tat begangenen weiteren Vergewaltigung der Nebenklägerin - freigesprochen.
  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 178/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation)

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Gericht den Angaben des einzigen Belastungszeugen folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7; vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 124/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Urteilsdarstellungen bei

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7; vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 30.06.2021 - 1 StR 148/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen)

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Tatgericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass es alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4 und vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 284/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung bei

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Tatgericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass es alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4 und vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7).
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