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   BGH, 20.03.1951 - 1 StR 67/50   

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https://dejure.org/1951,563
BGH, 20.03.1951 - 1 StR 67/50 (https://dejure.org/1951,563)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1951 - 1 StR 67/50 (https://dejure.org/1951,563)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1951 - 1 StR 67/50 (https://dejure.org/1951,563)
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    StGB § 283; WiStrG § 8 Nr 1; KO (a.F.) § 239

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • DOG, 21.12.1949 - I S 30/49
    Auszug aus BGH, 20.03.1951 - 1 StR 67/50
    Diese Vorschrift ist dahin auszulegen, daß alle bei Inkrafttreten des WiStrG noch nicht abgeurteilten Verstöße gegen die aufgehobenen Gesetze nach den entsprechenden Vorschriften des WiStrG zu beurteilen sind, es sei denn, daß die Tat nach den bisherigen Bestimmungen straflos war oder milder zu bestrafen wäre (Amtliche Begründung zu § 104 WiStrG, Banz 3/49; DOG NJW 1950, 148; OGHSt 2, 369, 374).
  • RG, 28.11.1940 - 2 D 521/40

    1. Dieselben Rohstoffe oder Erzeugnisse können mehrmals beiseite geschafft

    Auszug aus BGH, 20.03.1951 - 1 StR 67/50
    Da mit dieser Verwerflichkeit ersichtlich die bewußte Mißachtung der Gesetze und der Interessen der Allgemeinheit gemeint ist, ist damit das Merkmal der Böswilligkeit im Sinne des § 1 KWVO ausreichend festgestellt (RGSt 75, 25; OGHSt 2, 50).
  • RG, 19.11.1920 - II 1131/20

    Kann ein vor der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht begangenes Vergehen

    Auszug aus BGH, 20.03.1951 - 1 StR 67/50
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist dieser Fall, überwiegend nicht als eine im Sinne des § 2 a StGB - früher § 2 Abs. 2 - beachtliche Änderung des Strafgesetzes angesehen worden (RGSt 51, 150; 55, 125; anders 33, 184).
  • RG, 06.07.1917 - IV 275/17

    1. Ist die BRVO. über die Höchstpreise für Gerste vom 23. Juli 1915 (RGBl. S.

    Auszug aus BGH, 20.03.1951 - 1 StR 67/50
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist dieser Fall, überwiegend nicht als eine im Sinne des § 2 a StGB - früher § 2 Abs. 2 - beachtliche Änderung des Strafgesetzes angesehen worden (RGSt 51, 150; 55, 125; anders 33, 184).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Erforderlich ist nur ein rein äusserlicher Zusammenhang zwischen der Bankrotthandlung und der Zahlungseinstellung in dem Sinne, dass dieselben Gläubiger sowohl durch die Bankrotthandlung benachteiligt als auch von der Zahlungseinstellung betroffen werden (vgl. RGSt 55, 30; Urt. des Senatsvom 20. März 1951 - 1 StR 67/50).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Das ist nicht nur zu § 240 KO a.F. anerkannt (BGH, Urteil vom 20. März 1951 - 1 StR 67/50 - bei Herlan GA 1953, 72, 73; Urteil vom 18. März 1954 - 3 StR 934/52 - bei Herlan GA 1954, 306, 311; Urteil vom 5. Juli 1955 - 5 StR 236/55), sondern auch zu § 239 KO a.F., um dessen Anwendung es hier geht (BGH, Urteil vom 3. Juli 1956 - 1 StR 98/56 - Urteil vom 28. Oktober 1969 - 1 StR 243/69 - bei Herlan GA 1971, 33, 38; Urteil vom 23. August 1978 - 3 StR 11/78 - JZ 1979, 75, 76).

    Das ist der Fall, wenn Forderungen mehrerer Gläubiger schon zur Zeit der Bankrotthandlung bestanden haben und zur Zeit der Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung noch nicht getilgt waren (BGH, Urteil vom 20. März 1951 - 1 StR 67/50 - und 28. Oktober 1969 - 1 StR 243/69).

  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53
    Allerdings fallen unter diese Vorschrift nur Ausgaben, die der Schuldner aus seinem dem allgemeinen Zugriff der Gläubiger unterliegenden, also im Falle des Konkurses in die Masse fallenden Vermögen tätigt (RGSt 14, 221 [224]; 55, 30); denn andernfalls fehlt es an dem tatsächlichen (nicht ursächlichen) Zusammenhang zwischen der Zahlungseinstellung bzw. der Konkurseröffnung und der Bankrotthandlung, den die Bestrafung in dem Sinne voraussetzt, daß die Handlung dieselben Gläubiger benachteiligen muß, die auch von der Zahlungseinstellung oder dem Konkurs betroffen werden (BGH 1 StR 67/50 vom 20. März 1951).
  • BGH, 22.09.1953 - 3 StR 473/52

    Rechtsmittel

    Die letztere Anordnung galt bis zum 31. Dezember 1950 (vgl BGH 1 StR 67/50 vom 20. März 1951).
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52

    Rechtsmittel

    Dessen Strafvorschriften sind zwar nach Art. 104 Abs. 1 a.a.O. auch auf frühere Taten anzuwenden; doch gilt das nur mit der Einschränkung, dass die zur Tatzeit geltenden, entsprechenden Gesetze eine gleiche Strafe zuliessen (§ 2 Abs. 2 StGB; BGH 1 StR 67/50 vom 20. März 1951 und 2 StR 212/51 vom 2. November 1951 = NJW 1952, 72 28 ), Als Maßregel der Sicherung, deren Ausspruch sich nach § 2 Abs. 4 StGB ausschliesslich nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Rechte bestimmt, kann jedenfalls eine Ersatzeinziehung nicht angesehen werden.
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