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   BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53   

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https://dejure.org/1954,374
BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53 (https://dejure.org/1954,374)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1954 - 1 StR 671/53 (https://dejure.org/1954,374)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53 (https://dejure.org/1954,374)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 100
  • NJW 1954, 1089
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 31.08.1940 - 3 D 374/40

    Die Sicherheit "der Schiffahrt" beeinträchtigt auch, wer die Sicherheit eines

    Auszug aus BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53
    Mindestens in diesem Umfang hat auch der Abs. 1 des § 315 in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1935 den Betrieb der Eisenbahn sowie der sonstigen neu aufgenommenen Beförderungseinrichtungen und der Abs. 2 a.a.O. den Betrieb der Straßenbahnen ergriffen (vgl RGSt 74, 273), wenn auch das erwähnte Gesetz den Tatbestand des früheren § 315 insofern eingeschränkt hat, als es diesem das Merkmal der Herbeiführung einer Gemeingefahr beifügte.
  • RG, 18.05.1886 - 1069/86

    Wird die Annahme einer Gefahr für einen Eisenbahntransport durch die Feststellung

    Auszug aus BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (ua RGSt 14, 135; 42, 301) umfaßte der durch § 315 StGB in seiner ursprünglichen Fassung gewährleistete Schutz des Eisenbahnbetriebs neben den Anlagen und Beförderungsmitteln sowie den beförderten Gütern die Fahrgäste und die im Zug- und im Verschiebedienst eingesetzten Bahnbediensteten.
  • RG, 19.04.1909 - III 55/09

    Gehört das mit der Zusammenstellung eines Zuges beschäftigte Rangierpersonal zum

    Auszug aus BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (ua RGSt 14, 135; 42, 301) umfaßte der durch § 315 StGB in seiner ursprünglichen Fassung gewährleistete Schutz des Eisenbahnbetriebs neben den Anlagen und Beförderungsmitteln sowie den beförderten Gütern die Fahrgäste und die im Zug- und im Verschiebedienst eingesetzten Bahnbediensteten.
  • BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall);

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies für an einer solchen Straftat beteiligte Insassen des Fahrzeugs zu verneinen (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53, BGHSt 6, 100, 102, vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43, und vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, 1155, 1157; vgl. SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib,

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies für an einer solchen Straftat beteiligte Insassen des Fahrzeugs zu verneinen (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53, BGHSt 6, 100, 102, vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43, und vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, 1155, 1157; vgl. SSW-StGB/Ernemann, § 315c Rn. 24 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97

    Auto-Surfen - § 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ 229 StGB nF, § 228 StGB

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die gefährdeten Fahrzeuginsassen Teilnehmer des gefährlichen Eingriffs sind (BGHSt 6, 100, 232; BGH NJW 1991, 1120; Schönke/Schröder/Cramer a.a.O., § 315 c Rn 36 a, Rn 12 vor § 12).
  • BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90

    Gefährdung lediglich der Tatteilnehmer

    Eine Anwendung des § 315 b StGB muß daher ausscheiden, wenn mangels anderer Feststellungen - wie hier - lediglich die Tatteilnehmer und ihre Sachen gefährdet worden sind (vgl. BGHSt 6, 100, 102; 6, 232, 235; OLG Karlsruhe NJW 1967, 2321, 2322 [OLG Karlsruhe 17.08.1967 - 1 Ss 125/67]; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 30. Aufl. § 315 b StGB Rdn. 4; Hillenkamp JuS 1977, 166, 171).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Daß nach Beseitigung des Begriffs der Gemeingefahr somit die Insassen eines Fahrzeuges zu dem von § 315 c StGB geschützten Personenkreis gehören, "versteht sich deshalb wieder von selbst" (Hillekamp JuS 1977, 166, 167), so daß auch die in BGHSt 6, 100, 103 angestellten Erwägungen, auf die der Senat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1984 hingewiesen hat, wieder Gültigkeit erlangt haben (OLG Karlsruhe a.a.O.; Hillekamp a.a.O. Fußn. 10).
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    In gleicher Weise ist auch ein (nicht tatbeteiligter) Insasse eines Fahrzeugs, das von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkt wird, nicht erst dadurch konkret gefährdet (im Sinne des § 315 c StGB), daß dieses Fahrzeug tatsächlich in eine gefährliche Verkehrssituation gerät, sondern bereits allein dadurch, daß er in einem Fahrzeug am Verkehr teilnimmt, das von einem Führer in "ungeeignetem Zustand" gelenkt wird (BGHSt 6, 100, 103; 27, 40, 43), gleichgültig, welche Gefahrensituation dieser zu meistern oder zufällig nicht zu bewältigen hatte.
  • OLG Stuttgart, 17.10.1975 - 1 Ss (9) 376/75
    Zwar ging die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 315 a StGB in der früheren bis zum Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26.11.1964 geltenden Fassung einhellig dahin, daß Tatteilnehmer nicht zum geschützten Personenkreis des § 315c 12. Halbs. StGB zu zählen seien (vgl. BGHSt 6, 100 = NJW 1954, 1089; BGHSt 11, 199 [203] = NJW 1958, 507).

    Wenn im Schrifttum teilweise im Anschluß an BGHSt 6, 100 = NJW 1954, 1089 ein anderer Standpunkt zur Auslegung des § 315 c I 2. Halbs. StGB vertreten wird (vgl. Schönke-Schröder, 17. Aufl., Vorb. § 306 Rdnr. 9 a; Dreher, 35. Aufl., § 315 c Anm. 4 B; Jagusch, 21. Aufl., § 315 c Rdnr. 42, der jedoch zwischen der Tatbeteiligung an § 315 c StGB und § 316 StGB unterscheidet und die letztgenannten Tatteilnehmer in den durch § 315 c StGB geschützten Personenkreis einbeziehen will), vermag dem der Senat nicht folgen.

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Das Gericht ist auch nicht gehalten, dem Angeklagten bekanntzugeben, auf welche Erwägungen im einzelnen die Verurteilung aus der von ihm bezeichneten Vorschrift möglicherweise gestützt werde (BGH 1 StR 671/53 vom 23. Februar 1954).
  • BGH, 16.01.1958 - 4 StR 652/57
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  • BGH, 24.06.1954 - 4 StR 159/54
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  • BGH, 18.12.1957 - 4 StR 554/57
  • BGH, 09.07.1954 - 4 StR 329/54

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

  • BayObLG, 06.05.1988 - RReg. 1 St 93/88

    Konkrete Gefährdung; Insassen; Kraftfahrzeug; Fahrer; Alkohol

  • BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53

    Berechtigung eines Polizeiwachtmeisters zur Anwendung unmittelbaren Zwangs zwecks

  • BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.04.1956 - 4 StR 96/56

    Anforderungen an den Nachweis der Herbeiführung einer Gemeingefahr durch das

  • BGH, 26.08.1954 - 4 StR 165/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 806/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.03.1956 - 3 StR 23/56

    Rechtsmittel

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