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   BGH, 23.11.1982 - 1 StR 698/82   

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https://dejure.org/1982,4029
BGH, 23.11.1982 - 1 StR 698/82 (https://dejure.org/1982,4029)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1982 - 1 StR 698/82 (https://dejure.org/1982,4029)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1982 - 1 StR 698/82 (https://dejure.org/1982,4029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzugnen der fehlerfreien Prüfung der Erheblichkeit unter Beweis gestellter Tatsachen - Beweisaufnahme - Beweisantrag - Ablehnung - Bedeutungslosigkeit - Erheblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 90
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Das Gericht muss daher - will es eine Beweisbehauptung (in deren vollen Tragweite, vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1982 - 1 StR 698/82, StV 1983, 90, 91) wegen Bedeutungslosigkeit ablehnen - beides in den Blick nehmen.
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14

    Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen,

    Das Beweisthema ist hierbei ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung in seiner vollen Tragweite nach seinem Sinn und Zweck zu würdigen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1982 - 1 StR 698/82, StV 1983, 90).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Der Tatrichter darf derartige Tatsachen als bedeutungslos ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, nicht aber zwingende Schlüsse zulassen und das Gericht in freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) den möglichen Schluß nicht ziehen will, weil es ihn im Hinblick auf die gesamte Beweislage für falsch hält; bei dieser Prüfung darf das Gericht weder die Wahrheit der Beweistatsache noch den Wert des angebotenen Beweismittels in Frage stellen, das Beweisthema ist vielmehr in seiner ganzen Tragweite - ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung - zu würdigen (Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 83; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 588 f.; Gollwitzer a.a.O. § 244 Rdn. 222; aus der Rechtsprechung vgl. BGH GA 1964, 77; BGH NStZ 1985, 516; BGH StV 1983, 90, 91).
  • BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen

    Das Gericht mußte bei seiner Prüfung die Beweisbehauptungen so, als seien sie erwiesen, ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung in den gesamten Beweisstoff aufnehmen und die Frage nach ihrer Bedeutung auf dieser Grundlage in freier Beweiswürdigung entscheiden (vgl. BGH StV 1983, 90; BGH NStZ 1983, 276; 1984, 42; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 5; Herdegen a.a.O. Rdn. 72; Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdn. 56; BGH bei Maul NStZ 1988, 17, 18 f).
  • BGH, 17.12.1986 - 3 StR 531/86

    Revision im Strafprozess - Umgang mit entscheidungserheblichen Beweismitteln -

    "Die Erheblichkeit unter Beweis gestellter Tatsachen ist fehlerfrei nur dann geprüft, wenn das Beweisthema ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung in seiner vollen Tragweite nach seinem Sinn und Zweck gewürdigt wird (BGH StV 1983, 90).
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