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   BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97   

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BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97 (https://dejure.org/1997,8102)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1997 - 1 StR 698/97 (https://dejure.org/1997,8102)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 1 StR 698/97 (https://dejure.org/1997,8102)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97
    Im übrigen ist eine am Einzelfall ausgerichtete Abwägung erforderlich, wenn der Tatrichter die Strafe ganz oder teilweise vorwegvollziehen lassen will (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3).
  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97
    Da der unerlaubte Besitz - nicht aber der unerlaubte Erwerb - von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als Verbrechen strafbar ist, wird der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht vom unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln verdrängt (BGH NStZ 1994, 548 ).
  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95

    Feststellungsverzicht des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel - Ungenügende

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97
    Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der (dem Eigenverbrauch dienende) unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge stehen zueinander in Tateinheit (vgl. BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    Dieses Konkurrenzverhältnis ist für den Fall, dass zum Besitz der Betäubungsmittel in nicht geringer Menge das Handeltreiben mit einer unterhalb dem Grenzwert liegenden Menge hinzutritt, anerkannt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; BGH, Beschl. vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97; Weber aaO Rdn. 163; Zschockelt NStZ 1998, 238, 240).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Ist auch die restliche Eigenverbrauchsmenge nicht gering, ist Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer nicht geringen Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben, bei einer darunter liegenden Eigenverbrauchsmenge dagegen Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (BGH, Beschl. vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97, zit. bei Zschockelt NStZ 1998, 240).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von

    Für das weitere Verfahren weist er bezüglich der Strafrahmenwahl und der Strafzumessung im einzelnen darauf hin, daß im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB die strafschärfende Erwägung Bedenken begegnet, der Angeklagte sei ein allzeit bereiter Gehilfe" des früheren Mitangeklagten gewesen und habe "dessen Einfuhr von Betäubungsmitteln ohne erkennbare Skrupel" - an anderer Stelle heißt es "'bedenkenlos" - gefördert (vgl. BGH NStZ 1998, 404; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Wiedereingliederung 1; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Beihilfe 1, 2; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
  • BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begehungsformen

    Handelt es sich aber um eine nicht geringe Menge, verdrängt der Verbrechenstatbestand des Besitzes (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) den Tatbestand des Erwerbs (vgl. BGH NStZ 1994, 548; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
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