Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 10.09.2018

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   BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18   

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BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18 (https://dejure.org/2018,49178)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2018 - 1 StR 7/18 (https://dejure.org/2018,49178)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 7/18 (https://dejure.org/2018,49178)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 52 StGB; § 264 StPO
    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von unterlassener Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung: Tateinheit, einheitliche prozessuale Tat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Beweiswürdigung hinsichtlich einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung: Behandlung ebenfalls unterlassener Umsatzsteuervoranmeldungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 264 ; AO § 35
    Ordnungsgemäße Beweiswürdigung hinsichtlich einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgemäße Beweiswürdigung hinsichtlich einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung bei der Umsatzsteuer - und der Vorsteuerüberschuss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung bei der Umsatzsteuer - Voranmeldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18
    Das Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung ist eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortat (BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25).

    Der Senat vermag im vorliegenden Verfahren nicht auszuschließen, dass das Tatgericht bei zutreffender konkurrenzrechtlicher Betrachtung sämtlicher Umsatzsteuererklärungen für 2013 zu einer geringeren Strafe für den Angeklagten gelangt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25).

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18
    Dabei bilden die Umsatzsteuervoranmeldungen eines Jahres und die anschließende Umsatzsteuerjahreserklärung des nämlichen Jahres eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO (BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2013 - 1 StR 6/13, wistra 2013, 430 Rn. 22 f. und vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 361 ff.).
  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 6/13

    Versuchte Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen (unmittelbares Ansetzen:

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18
    Dabei bilden die Umsatzsteuervoranmeldungen eines Jahres und die anschließende Umsatzsteuerjahreserklärung des nämlichen Jahres eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO (BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2013 - 1 StR 6/13, wistra 2013, 430 Rn. 22 f. und vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 361 ff.).
  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18
    Dass in Bezug auf diesen die Gründe des angefochtenen Urteils gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzt worden sind, steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 389).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18
    In den Konstellationen des § 168 Satz 2 AO tritt der Taterfolg der Steuerverkürzung erst dann ein, wenn die Finanzbehörde der Steueranmeldung zustimmt bzw. den Erstattungsbetrag auszahlt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, wistra 2015, 188 Rn. 29; Beschlüsse vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, NStZ-RR 2015, 339, 340 mwN und vom 6. April 2016 - 1 StR 431/15, NStZ-RR 2016, 172).
  • BGH, 19.08.2015 - 1 StR 178/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung)

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18
    In den Konstellationen des § 168 Satz 2 AO tritt der Taterfolg der Steuerverkürzung erst dann ein, wenn die Finanzbehörde der Steueranmeldung zustimmt bzw. den Erstattungsbetrag auszahlt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, wistra 2015, 188 Rn. 29; Beschlüsse vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, NStZ-RR 2015, 339, 340 mwN und vom 6. April 2016 - 1 StR 431/15, NStZ-RR 2016, 172).
  • BGH, 06.04.2016 - 1 StR 431/15

    Steuerhinterziehung (Erfolg der Steuerverkürzung: Eintritt bei Steueranmeldungen,

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18
    In den Konstellationen des § 168 Satz 2 AO tritt der Taterfolg der Steuerverkürzung erst dann ein, wenn die Finanzbehörde der Steueranmeldung zustimmt bzw. den Erstattungsbetrag auszahlt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, wistra 2015, 188 Rn. 29; Beschlüsse vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, NStZ-RR 2015, 339, 340 mwN und vom 6. April 2016 - 1 StR 431/15, NStZ-RR 2016, 172).
  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung,

    Umsatzsteuerjahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen eines Jahres bilden zwar eine prozessuale Tat (§ 264 StPO; BGH, Beschlüsse vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 361 ff.; vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 7/18 Rn. 10; vom 12. Juni 2013 - 1 StR 6/13 Rn. 22 f. und vom 17. März 2005 - 5 StR 328/04 Rn. 19; Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 StR 271/04 Rn. 13; ungenau Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221 Rn. 31); dies gilt aber nicht ohne Weiteres für die Umsatzsteuervoranmeldungen untereinander, jedenfalls solange, wie der Täter keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben hat, wie hier die Strafbewehrung der Pflicht zur Abgabe der Jahreserklärung infolge der Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens vor Tatvollendung bekanntgegeben worden ist, oder wenn nur die Voranmeldungen angeklagt sind.
  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 75/19

    Einziehung von Taterträgen (Handeln des Täters für eine juristische Person: nur

    c) Es beschwert den Angeklagten nicht, dass das Landgericht bezüglich der Besteuerungszeiträume November und Dezember 2008 nicht - wie angeklagt - auf die zugehörigen Umsatzsteuervoranmeldungen abgestellt hat (zur prozessualen Tatidentität von Umsatzsteuerjahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen BGH, Beschlüsse vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 361 ff.; vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 7/18 Rn. 10 und vom 12. Juni 2013 - 1 StR 6/13 Rn. 22 f.).
  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 556/18

    Umsatzsteuerhinterziehung (unterlassene Umsatzsteuervoranmeldung als mitbestrafte

    a) Das Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung ist auch für die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und die Abgabe einer unvollständigen und daher unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortat (vgl. zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung des nämlichen Jahres jeweils durch positives Tun im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 7/18 Rn. 8; zur Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung des nämlichen Jahres - jeweils Unterlassen im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO - Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 50 ff.).
  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 297/21

    Steuerhinterziehung (konkurrenzrechtliches Verhältnis unrichtiger

    a) Zwar ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats das Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung regelmäßig eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortaten (BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 50, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25; Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 7/18 Rn. 8 und vom 25. Juli 2019 - 1 StR 556/18 Rn. 5; vgl. Jäger in Klein, AO, 15. Aufl., § 370 Rn. 248).
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   OLG Schleswig, 10.09.2018 - 1 StR 7/18   

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OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.09.2018 - 1 StR 7/18 (https://dejure.org/2018,28464)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. September 2018 - 1 StR 7/18 (https://dejure.org/2018,28464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bemessung auf das Doppelte der Wahlanwaltsgebühren?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 29.09.2006 - 2 (s) Sbd IX-102/06

    Besonderer Umfang, Fahrtzeiten; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2018 - 1 StR 7/18
    Die Höchstgebühr eines Wahlverteidigers hat aber in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in der Regel die obere Grenze der Pauschgebühr nach § 51 RVG gebildet (vgl. OLG Hamm NJW 2007, 311; OLG Karlsruhe Rechtspfleger 2005, 694).
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