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   BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97   

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https://dejure.org/1997,3911
BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97 (https://dejure.org/1997,3911)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1997 - 1 StR 72/97 (https://dejure.org/1997,3911)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1997 - 1 StR 72/97 (https://dejure.org/1997,3911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der schwerwiegenden Folgen der Tat zum Nachteil des Angeklagten bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafausspruch - Verlesung einer das Opfer betreffende nervenärtlichen Bescheinigung über die stationäre Behandlung nach einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 304
  • StV 1999, 195
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97
    Dies ist nur dann zulässig, wenn der Täter diese Folgen zum Zeitpunkt der Tat vorausgesehen hat oder jedenfalls hätte voraussehen können (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge erforderlich, daß die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, daß das Revisionsgericht aufgrund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen (hier: Verlesung der Bescheinigung) bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH StV 1995, 564, 565 m.w.N.).
  • BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92

    Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97
    Dem Zeugen Dr. B. wurde die Bescheinigung des Bezirkskrankenhauses B. vorgehalten (zur Zulässigkeit eines solchen Vorhalts vgl. BGH b. Holtz MDR 1993, 9), der deren inhaltliche Richtigkeit bestätigt hat.
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 403/93

    Gründe für die Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97
    Da der aufgezeigte Rechtsfehler darin liegt, daß nicht überprüft werden kann, ob die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zutreffend zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt wurden, ist eine Aufhebung von Feststellungen gemäß § 353 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1993 - 2 StR 403/93 m.w.N,; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 353 Rdn. 16) nicht geboten.
  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Verfahrensrüge nur dann gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässig erhoben, wenn die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen (hier: die fehlende Berücksichtigung des Inhalts des an den Vorsitzenden gerichteten Briefes) bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 72/97, NStZ-RR 1997, 304 f.).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 402/10

    Unzulässige Verlesung eines Attests (Indiztatsache; Tatfolgen; Strafzumessung;

    Zu diesem Zweck durfte der Arztbericht nicht nach § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlesen werden; seine Verwertung war deshalb unzulässig (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 72/97, StV 1999, 195).
  • BGH, 26.08.2021 - 3 StR 7/21

    Reichweite und Grenzen der Aufklärungspflicht; Beurteilung der Glaubhaftigkeit in

    Liegen keine besonderen Umstände vor, bedarf die Annahme, dass solche Folgen für den Täter voraussehbar waren und mithin strafschärfend gewürdigt werden können, keiner näheren Darlegung (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 72/97, juris Rn. 19).
  • BGH, 10.08.2000 - 1 StR 328/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Tatauswirkungen

    Jedoch ist allgemein bekannt, daß zumal gewaltsam begangene Sexualdelikte zu auch sehr schwerwiegenden psychischen Folgen beim Opfer führen können; daher bedarf die Annahme, daß solche Folgen einer Sexualstraftat für den Täter, wenn auch nicht notwendig in allen Einzelheiten, so doch in ihrem Kern vorhersehbar waren, keiner näheren Darlegung, wenn nicht besondere Umstände vorliegen (BGH, Beschluß vom 13. März 1997 1 StR 72/97 -, insoweit in StV 1999, 195 nicht abgedruckt; vgl. auch zusammenfassend G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 241 m.w.N.).
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