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   BGH, 21.04.2009 - 1 StR 73/09   

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https://dejure.org/2009,7341
BGH, 21.04.2009 - 1 StR 73/09 (https://dejure.org/2009,7341)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2009 - 1 StR 73/09 (https://dejure.org/2009,7341)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2009 - 1 StR 73/09 (https://dejure.org/2009,7341)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Misshandlung des Tatopfers mit bedingtem Tatvorsatz und spätere Unterlassung der Einleitung der Rettung des Opfers als Merkmal i.S.d. § 211 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Misshandlung des Tatopfers mit bedingtem Tatvorsatz und spätere Unterlassung der Einleitung der Rettung des Opfers als Merkmal i.S.d. § 211 Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 239
  • NJ 2011, 399
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 73/09
    Es lag damit ein beendeter Versuch vor (vgl. BGHSt 40, 304, 306), so dass der Angeklagte erfolgreiche Bemühungen zur Verhinderung des drohenden Erfolgseintritts hätte entfalten müssen, um strafbefreiend zurücktreten zu können (§ 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. StGB).
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 73/09
    Nach der Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs fehlt es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen "anderen" Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten, selbst wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 15; BGH StraFo 2007, 123, 124).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 73/09
    Nach der Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs fehlt es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen "anderen" Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten, selbst wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 15; BGH StraFo 2007, 123, 124).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Jedenfalls fehlte es an der Verdeckung einer anderen Tat (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, NStZ 2003, 312, 313; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06, NStZ-RR 2007, 111; Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 73/09, NStZ-RR 2009, 239).
  • BGH, 22.09.2020 - 6 StR 134/20

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Mordes; Es fehlt an einer für

    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen "anderen" Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten, selbst wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 73/09, NStZ-RR 2009, 239; Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06, StraFo 2007, 123, 124; Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 15).
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