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BGH, 14.02.1995 - 1 StR 765/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Untersuchungshaft - Entschädigung - Alibi
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StrEG § 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 25.04.2017 - 3 StR 453/16
Entschädigung wegen erlittener Untersuchungshaft trotz grob fahrlässigen …
Zu berücksichtigen ist dabei, dass der erforderliche Ursachenzusammenhang durch eine rechtsfehlerhafte Sachbehandlung seitens der Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte unterbrochen sein kann (s. auch BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Ursächlichkeit 2;… Beschluss vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, aaO). - OLG Karlsruhe, 22.03.2005 - 1 Ws 12/05
Strafverfolgungsentschädigung: Voraussetzungen eines Ausschlusses wegen grob …
Auch der Umstand, dass der Beschwerdeführer versuchte, sich aus der Auslieferungshaft ein falsches Alibi zu verschaffen, indem er eine falsche eidesstattliche Erklärung seines Vaters und einer weiteren Person vom 08.11.2002 aus dem Kosovo beschaffte, die zum Inhalt hatte, dass der Beschwerdeführer sich zum Tatzeitpunkt im Kosovo aufgehalten haben soll, stellt sich als grob fahrlässiges, eine Entschädigung ausschließendes Verhalten im Sinne von § 5 Abs. 2 StrEG dar (BGH in BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Ursächlichkeit 2; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 341; OLG Karlsruhe MDR 1975, 251).Damit entfiel die Ursächlichkeit zwischen dem Verhalten des Beschwerdeführers - dem Versuch, sich ein falsches Alibi zu verschaffen - und der fortdauernden Freiheitsentziehung (BGH in BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Ursächlichkeit 2).
- KG, 10.10.2008 - 1 AR 1433/07
Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen grob …
Ein widerlegtes Alibi wird in diesem frühen Ermittlungsstadium wie z.B. auch belastende bzw. widersprüchliche oder auffällig lückenhafte Angaben des Beschuldigten (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1049; Senat, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 4 Ws 114/03 - KG, Beschluss vom 6. August 2003 - 5 Ws 267/03 - KG…, Beschluss vom 28. März 2001 - 3 Ws 615/00 - Meyer, a.a.O., § 5 Rdn. 52 m.w.N.) als Verdachtsumstand gewertet und führt, wenn dem Beschuldigten entlastende Angaben möglich und zumutbar waren, wegen grob fahrlässigen Verhaltens zu einem Ausschluss der Entschädigung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94 - KG, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 5 Ws 676/02 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 255, 256; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 341).Im Übrigen steht die zurückhaltende beweisrechtliche Bedeutung eines erst im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens abgegebenen und widerlegten Alibis im Einklang mit der Rechtsprechung, dass unzutreffende Alibi nur zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens verdachtsbegründend sein können und im späteren Verlauf durch andere Beweismittel ersetzt werden müssen, da die Widerlegung derartiger Einlassungen in aller Regel kein belastendes Beweisindiz darstellt (vgl. BGHSt 45, 367; BGH, Urteil vom 6. August 2003 - 2 StR 180/03 - ; BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94 - Meyer-Goßner, a.a.O., § 261, Rdn. 25 m.w.N.).
- KG, 10.10.2008 - 4 Ws 78/08
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Voraussetzungen eines …
Ein widerlegtes Alibi wird in diesem frühen Ermittlungsstadium wie z.B. auch belastende bzw. widersprüchliche oder auffällig lückenhafte Angaben des Beschuldigten (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1049; Senat, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 4 Ws 114/03 - KG, Beschluss vom 6. August 2003 - 5 Ws 267/03 - KG…, Beschluss vom 28. März 2001 - 3 Ws 615/00 - Meyer, a.a.O., § 5 Rdn. 52 m.w.N.) als Verdachtsumstand gewertet und führt, wenn dem Beschuldigten entlastende Angaben möglich und zumutbar waren, wegen grob fahrlässigen Verhaltens zu einem Ausschluss der Entschädigung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94 - KG, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 5 Ws 676/02 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 255, 256; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 341).Im Übrigen steht die zurückhaltende beweisrechtliche Bedeutung eines erst im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens abgegebenen und widerlegten Alibis im Einklang mit der Rechtsprechung, dass unzutreffende Alibi nur zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens verdachtsbegründend sein können und im späteren Verlauf durch andere Beweismittel ersetzt werden müssen, da die Widerlegung derartiger Einlassungen in aller Regel kein belastendes Beweisindiz darstellt (vgl. BGHSt 45, 367; BGH, Urteil vom 6. August 2003 - 2 StR 180/03 - ; BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94 - Meyer-Goßner, a.a.O., § 261, Rdn. 25 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 1 Ws 111/12
Voraussetzungen der Entschädigung für die Beschlagnahme eines Pkw; Ausschluss der …
Wenn das nicht oder nicht mehr der Fall war, dann war das Verhalten des Beschuldigten für die Strafverfolgungsmaßnahme nicht oder nicht mehr ursächlich (…vgl. BVerfG, 2 BvR 2475/94 vom 12. September 1995, Rdnr. 40; BGH, 1 StR 765/94 vom 14. Februar 1995, Rdnr. 5 f ). - BGH, 01.09.1998 - 4 StR 434/98
Anspruch auf Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft - Vollständige …
Einen - wie die Beschwerdeführerin meint - "groben Bearbeitungsfehler der Strafverfolgungsbehörden", der zu einer Unterbrechung des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Tatverhalten der Angeklagten und der fortdauernden Freiheitsentziehung geführt hat (vgl. hierzu BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Ursächlichkeit 2), vermag der Senat nicht zu erkennen.