Rechtsprechung
   BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,388
BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96 (https://dejure.org/1997,388)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - 1 StR 781/96 (https://dejure.org/1997,388)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 1 StR 781/96 (https://dejure.org/1997,388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 137 StPO; § 142 Abs. 1 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
    Ermessensfehlerhafte Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten ausgewählten auswärtigen Verteidigers (Ermessenreduktion auf Null; besonderes Vertrauensverhältnis); unzulässige Beschränkung der Verteidigung; faires Verfahren; Fürsorgepflicht

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Bestellung eines auswärtigen Verteidigers als Gegenstand einer Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 142 Abs. 1, § 338 Nr. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung rechtskräftig

Besprechungen u.ä.

  • uni-frankfurt.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Zivilrecht der Pflichtverteidigung (Dr. Matthias Jahn)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 153
  • NJW 1997, 3385
  • NStZ 1998, 49
  • StV 1997, 564
  • Rpfleger 1998, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 06.11.1984 - 1 StR 588/84

    Mittätereigenschaft auf Grund innerer, an Hand Indizien feststellbarer

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Gesamtwürdigung sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1985, 165; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11, 12, 13, 16, 18, 26; Tatherrschaft 2).

    Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH NStZ 1985, 165; 1984, 413, 414).

  • OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78

    Anspruch des Angeklagten auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
    Allerdings ist dessen Ermessen durch die mit dem Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 Gesetz gewordene Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO unter Beachtung zuvor vom Bundesverfassungsgericht aufgestellter Grundsätze (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 239) dahin eingeschränkt worden, daß bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muß (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 142 Rdn. 3 und 7; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064); grundsätzlich soll der Beschuldigte mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (BVerfGE 9, 36, 38).

    Die Vertretung durch Rechtsanwalt E. im Ermittlungsverfahren hatte hier zu einem schutzwürdigen besonderen Vertrauensverhältnis geführt, dem die Beiordnungsentscheidung Rechnung tragen mußte (vgl. dazu OLG München StV 1984, 67; OLG Frankfurt StV 1985, 315; StV 1985, 449; OLG Nürnberg StV 1987, 191, 192; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064), zumal der Rechtsanwalt die Angeklagte im Februar 1995 in einem weiteren Verfahren wegen Betrugstaten, die die Angeklagte im Zusammenhang mit ihren Beziehungen zu dem hier u.a. wegen mehrfachen Mordes verurteilten Mitangeklagten R. begangen hatte, als bestellter Verteidiger vor dem Amtsgericht Fürth vertreten hatte (zu diesem Gesichtspunkt vgl. OLG Zweibrücken StV 1981, 288; OLG Saarbrücken StV 1983, 362; OLG Düsseldorf StV 1987, 240).

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
    Die Sachrüge ist zulässig auf die Frage der besonderen Schwere der Schuld im Sinne von § 57a StGB beschränkt (vgl. dazu BGHSt 39, 208, 209; 41, 57, 61).

    Der Senat konnte daher eine - mögliche - andere Wertung nicht an die Stelle der tatrichterlichen Wertung setzen (BGHSt 41, 57, 62).

  • OLG Nürnberg, 14.01.1987 - Ws 58/87

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung; Haftdauer; Notwendige Verteidigung; Beiordnung

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
    Soll die Beiordnung eines Verteidigers grundsätzlich gleichen Rechtsschutz gewähren wie die Wahlverteidigung (BVerfG aaO), so konnte dieses Ziel nur durch die Beiordnung des Rechtsanwalts E. erreicht werden; kein mit ausreichenden Mitteln ausgestatteter Beschuldigter wäre gezwungen gewesen, trotz schwerster Tatvorwürfe beim Übergang vom Ermittlungs- zum Hauptverfahren den bisherigen Verteidiger zu wechseln (vgl. für das Auseinanderfallen von Haftort und Gerichtsort auch OLG München StV 1984, 67; LG Oldenburg StV 1984, 506; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Düsseldorf StV 1987, 240, 241; OLG Hamm StV 1990, 395; für ein Auseinanderfallen von Wohnort des Angeklagten und Gerichtsort OLG Schleswig StV 1987, 478, 479; OLG München StV 1993, 180; OLG Koblenz StV 1995, 118).

    Die Vertretung durch Rechtsanwalt E. im Ermittlungsverfahren hatte hier zu einem schutzwürdigen besonderen Vertrauensverhältnis geführt, dem die Beiordnungsentscheidung Rechnung tragen mußte (vgl. dazu OLG München StV 1984, 67; OLG Frankfurt StV 1985, 315; StV 1985, 449; OLG Nürnberg StV 1987, 191, 192; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064), zumal der Rechtsanwalt die Angeklagte im Februar 1995 in einem weiteren Verfahren wegen Betrugstaten, die die Angeklagte im Zusammenhang mit ihren Beziehungen zu dem hier u.a. wegen mehrfachen Mordes verurteilten Mitangeklagten R. begangen hatte, als bestellter Verteidiger vor dem Amtsgericht Fürth vertreten hatte (zu diesem Gesichtspunkt vgl. OLG Zweibrücken StV 1981, 288; OLG Saarbrücken StV 1983, 362; OLG Düsseldorf StV 1987, 240).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.1987 - 1 Ws 1042/86

    Auswahlermessen; Pflichtverteidigerbestellung; Auswärtiger Verteidiger; Anwalt

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
    Soll die Beiordnung eines Verteidigers grundsätzlich gleichen Rechtsschutz gewähren wie die Wahlverteidigung (BVerfG aaO), so konnte dieses Ziel nur durch die Beiordnung des Rechtsanwalts E. erreicht werden; kein mit ausreichenden Mitteln ausgestatteter Beschuldigter wäre gezwungen gewesen, trotz schwerster Tatvorwürfe beim Übergang vom Ermittlungs- zum Hauptverfahren den bisherigen Verteidiger zu wechseln (vgl. für das Auseinanderfallen von Haftort und Gerichtsort auch OLG München StV 1984, 67; LG Oldenburg StV 1984, 506; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Düsseldorf StV 1987, 240, 241; OLG Hamm StV 1990, 395; für ein Auseinanderfallen von Wohnort des Angeklagten und Gerichtsort OLG Schleswig StV 1987, 478, 479; OLG München StV 1993, 180; OLG Koblenz StV 1995, 118).

    Die Vertretung durch Rechtsanwalt E. im Ermittlungsverfahren hatte hier zu einem schutzwürdigen besonderen Vertrauensverhältnis geführt, dem die Beiordnungsentscheidung Rechnung tragen mußte (vgl. dazu OLG München StV 1984, 67; OLG Frankfurt StV 1985, 315; StV 1985, 449; OLG Nürnberg StV 1987, 191, 192; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064), zumal der Rechtsanwalt die Angeklagte im Februar 1995 in einem weiteren Verfahren wegen Betrugstaten, die die Angeklagte im Zusammenhang mit ihren Beziehungen zu dem hier u.a. wegen mehrfachen Mordes verurteilten Mitangeklagten R. begangen hatte, als bestellter Verteidiger vor dem Amtsgericht Fürth vertreten hatte (zu diesem Gesichtspunkt vgl. OLG Zweibrücken StV 1981, 288; OLG Saarbrücken StV 1983, 362; OLG Düsseldorf StV 1987, 240).

  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 353/91

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - Wesentliche Anhaltspunkte für die

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Gesamtwürdigung sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1985, 165; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11, 12, 13, 16, 18, 26; Tatherrschaft 2).
  • BGH, 23.03.1994 - 3 StR 664/93

    Indiz - Mittäterschaft - Gesamtwürdigung - Tatbeteiligung - Taterfolg -

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Gesamtwürdigung sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1985, 165; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11, 12, 13, 16, 18, 26; Tatherrschaft 2).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Gesamtwürdigung sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1985, 165; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11, 12, 13, 16, 18, 26; Tatherrschaft 2).
  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 665/94

    Tötung - Handlungseinheit - Totschlag - Angriff

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Gesamtwürdigung sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1985, 165; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11, 12, 13, 16, 18, 26; Tatherrschaft 2).
  • BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung -

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Gesamtwürdigung sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1985, 165; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11, 12, 13, 16, 18, 26; Tatherrschaft 2).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

  • OLG Saarbrücken, 14.06.1983 - 1 Ws 254/83

    Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers; Berücksichtigung der

  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86

    Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

  • OLG Düsseldorf, 03.05.1985 - 3 Ws 185/85
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

  • OLG Frankfurt, 18.04.1985 - 3 Ws 305/85
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

  • OLG Schleswig, 30.06.1987 - 1 Ws 377/87
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

  • OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Anwalt des Vetrauens; Ortsfremder Anwalt

  • OLG Hamm, 29.03.1990 - 3 Ws 167/90

    Antrag des Angeklagten auf Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts

  • OLG München, 03.11.1992 - 2 Ws 1191/92

    Wahl des Verteidigers; Vorschlag des Angeklagten; Rechtskundiger Beistand;

  • OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 3 Ws 410/85

    Anspruch auf Beiordnung des bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger;

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1984 - 1 Ws 232/84

    Pflichtverteidiger; Anwalt des Vertrauens; Gerichtsbezirk; Anwaltszulassung

  • LG Osnabrück, 14.11.1983 - 12 Qs 166/83
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Grundsätzlich soll der Beschuldigte mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1958 - 1 BvR 449/55, BVerfGE 9, 53 54 36, 38; BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 781/96, BGHSt 43, 153, 154 f.).

    Ermessensfehlerhaft ist die Auswahlentscheidung dann, wenn sie von falschen oder sachwidrigen Voraussetzungen ausgeht, in Wahrheit nicht bestehende Bindungen annimmt ("Ermessensunterschreitung') oder wenn das Ermessen infolge des Überwiegens besonderer Umstände ausnahmsweise "auf Null reduziert' ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 781/96, BGHSt 43, 153, 155 f.).

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Lässt das angefochtene Urteil erkennen, dass der Tatrichter den anzuwendenden Maßstab erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 781/96, NJW 1997, 3385, 3387; vom 20. Januar 1998 - 5 StR 501/97, NStZ-RR 1998, 136; vom 31. Oktober 2001 - 2 StR 315/01, NStZ-RR 2002, 74, 75; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04, NStZ-RR 2005, 71; vom 27. September 2012 - 4 StR 255/12, NStZ-RR 2013, 40, 41 und vom 10. Dezember 2013 - 5 StR 387/13; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531 mwN).
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Zwar unterliegt die Verfügung des Vorsitzenden, durch die ein Verteidiger bestellt oder eine Verteidigerbestellung abgelehnt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht (BGHSt 43, 153, 154; BGH NStZ 1992, 292).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht