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   BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88   

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https://dejure.org/1988,1375
BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88 (https://dejure.org/1988,1375)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1988 - 1 StR 8/88 (https://dejure.org/1988,1375)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1988 - 1 StR 8/88 (https://dejure.org/1988,1375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gutachter - Sachkunde - Sachverständigengutachten - Zweifelhaftigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 176
  • MDR 1988, 597
  • NStZ 1988, 373
  • StV 1989, 331
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88
    Darüber hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; mit Umständen, die Bedenken gegen die Sachkunde des gehörten Gutachters erwecken könnten, muß er sich auseinandersetzen (vgl. BGHSt 23, 311, 312 ..).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Wird dagegen vom Antragsteller unter eingehender Darlegung und hier zudem unter Bezugnahme auf eine kritische Würdigung des Erstgutachtens durch einen anderen Fachvertreter auf konkrete Mängel dieses Gutachtens hingewiesen, muß sich das Gericht mit den behaupteten Einwänden im einzelnen auseinandersetzen (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1; BGH StV 1989, 141; 335, 336; OLG Celle NJW 1974, 616; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 764; Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 103, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 43d).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Soweit es um die Einholung von Gutachten zum Beweis der Tatsachen geht, dass zum einen das aussagepsychologische Erstgutachten der Sachverständigen D. methodisch falsch sei, zum anderen die Bedeutung der Motivationsanalyse für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gegenüber der zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 1999 (1 StR 618/98, BGHSt 45, 164) unverändert sei, betreffen diese Anträge Prozesstatsachen, die im Wege des Freibeweises zu klären sind (BGH, Urteil vom 15. März 1988 - 1 StR 8/88, NStZ 1988, 373).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97

    Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis

    Entgegen den Einwendungen der Revision begründen die Ausführungen zum Gutachten der Sachverständigen Dr. W... auch keine Zweifel an deren durch den Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilten Sachkunde (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Mit Umständen, die Bedenken gegen die Sachkunde erwecken könnten, hat er sich auseinanderzusetzen (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1 = BGH NStZ 1988, 373 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    b) Die - vom Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilende - Sachkunde der vom Landgericht gehörten Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1 m.w.N.) war hier nicht zweifelhaft.
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Zweifel an der Sachkunde dieses Instituts, zu der auch belgische Polizeibeamte als Zeugen gehört wurden, sind nicht ersichtlich, und auch die Revision erhebt insoweit keinen berechtigten Einwand (vgl. BGH NStZ 1988, 373).
  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00

    Unzulässige Verfahrensrüge (Vollständiger Sachvortrag bei Ablehnung eines

    Die Beurteilung der Sachkunde des Gutachters steht im pflichtgemäßen Ermessens des Tatrichters (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1).
  • BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92

    Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen

    Auch soweit es sich um das Gutachten des Radiologischen Instituts des Klinikums H. vom 27. September 1991 handelt, das im Vergleich zu einem im Juni 1991 erhobenen Befund "eine deutlich Progredienz" der Herzerkrankung ausweist, sind Einwände gegen die Verläßlichkeit weder erhoben noch ersichtlich (vgl. dazu BGH NJW 1989, 176, 178).
  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme -

    Diese Beurteilung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92

    Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Das ist in einem Fall der vorliegenden Art zulässig, wenn der Tatrichter seiner Verpflichtung nachkommt, die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen des Gutachtens und die vom Sachverständigen daraus gezogenen Schlußfolgerungen insoweit mitzuteilen, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH NJW 1989, 176, 178 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.10.1990 - 1 StR 414/90

    Kompetenz eines Psychiaters - Pathologischer Zustand - Psychologische

  • BGH, 18.04.1989 - 1 StR 106/89

    Voraussetzungen für verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seelischer Abartigkeiten

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