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   BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98   

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https://dejure.org/1998,7486
BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98 (https://dejure.org/1998,7486)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1998 - 1 StR 80/98 (https://dejure.org/1998,7486)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98 (https://dejure.org/1998,7486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Bewertungseinheit bei Erwerb von Betäubungsmitteln zu verschiedenen Zeiten und bei darauffolgendem Weiterverkauf in mehreren Einzelakten an einen Abnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29 a, § 30, § 30 a

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1996 - 5 StR 594/96

    Unterschiedliche rechtliche Beurteilung eines Konkurrenzverhältnisses als

    Auszug aus BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98
    Es ist daher auszuschließen, daß das Landgericht angesichts der verbleibenden Einzelstrafen eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe verhängt hätte (vgl. BGH, Beschl. vom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - Beschl. vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 392/95 - Beschl. vom 4. Dezember 1996 - 5 StR 594/96 -).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98
    Die Annahme von Tatmehrheit ist zwar insofern nicht zu beanstanden, als der Besitz verschiedener von vornherein zu unterschiedlichem Handel bestimmter Betäubungsmittel, die niemals zu einem Depot verbunden worden sind, nicht bereits aufgrund zeitlicher Überschneidung eine Bewertungseinheit zu begründen vermag (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98
    Es ist daher auszuschließen, daß das Landgericht angesichts der verbleibenden Einzelstrafen eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe verhängt hätte (vgl. BGH, Beschl. vom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - Beschl. vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 392/95 - Beschl. vom 4. Dezember 1996 - 5 StR 594/96 -).
  • BGH, 07.01.1992 - 4 StR 623/91

    Änderung eines Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98
    Es ist daher auszuschließen, daß das Landgericht angesichts der verbleibenden Einzelstrafen eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe verhängt hätte (vgl. BGH, Beschl. vom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - Beschl. vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 392/95 - Beschl. vom 4. Dezember 1996 - 5 StR 594/96 -).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Vielmehr liegt in einem solchen Fall, in dem Teilmengen aus zwei verschiedenen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworbenen Rauschgiftmengen gleichzeitig verkauft werden, aufgrund der teilweisen Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlung Tateinheit im Sinne des § 52 StGB - hier zwischen der Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Amphetamin und der Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Marihuana - vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98, bei Winkler, NStZ 1999, 232, 233; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 642; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 43).
  • BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14

    Konkurrenzverhältnisse bei Betäubungsmittelstraftaten

    Wegen der damit gegebenen Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen beim Verkauf der Betäubungsmittel bestand somit zwischen den ersten drei Taten aus Juni, Juli und August 2013 richtigerweise Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 413/14 Rn. 2; Beschluss vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; Beschluss vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98).

    Es ist daher auszuschließen, dass das Landgericht angesichts der verbleibenden Einzelstrafen niedrigere Gesamtfreiheitsstrafen bei den Angeklagten H. und M. verhängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98 mwN).

  • BGH, 30.06.2016 - 2 StR 476/15

    Verschlechterungsverbot (höhere Festsetzung einer Einzelstrafe bei Verbindung mit

    Wegen der damit gegebenen Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlung bestand somit zwischen den Taten II.1 und II.2 oder II.3 richtigerweise Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98).
  • BGH, 18.02.2010 - 4 StR 633/09

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit;

    bis 31. richtigerweise Tateinheit (vgl. BGH, Beschl. vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98).
  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 413/14

    Tateinheit bei zwei in der Ausführungshandlung teilidentischen Taten des

    Dies führt jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so die beiden Fälle des Handeltreibens zur Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98; bei Winkler NStZ 1999, 233; Weber, BtMG, 4. Aufl., vor § 29 Rn. 597).
  • BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

    Das Unrecht der Tat und die Schuld des Angeklagten werden nämlich durch die geänderte rechtliche Bewertung der Konkurrenzverhältnisse nicht berührt (s. BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; Beschl. v. 25. März 1998 - 1 StR 80/98; Beschl. v. 3. April 1998 - 2 StR 95/98), so daß ausgeschlossen werden kann, daß das Landgericht eine niedrigere Strafe verhängt hätte".
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 136/99

    Tateinheit; Bewertungseinheit; Einzelverkäufe; Gesamtvorrat

    Sofern der Angeklagte gleichzeitig Haschisch und Amphetamin abgegeben hat und diese Betäubungsmittel nicht aus derselben Lieferung stammten, besteht wegen der Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen Tateinheit zwischen den den jeweiligen Haschisch- und Amphetaminvorrat betreffenden Taten (vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98).
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