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   BGH, 10.03.1981 - 1 StR 808/80   

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https://dejure.org/1981,2201
BGH, 10.03.1981 - 1 StR 808/80 (https://dejure.org/1981,2201)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1981 - 1 StR 808/80 (https://dejure.org/1981,2201)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1981 - 1 StR 808/80 (https://dejure.org/1981,2201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts - Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 271
  • StV 1981, 220
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 376/75

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 808/80
    Auch der Schuldspruch kann nicht bestehen bleiben, weil dem Tatrichter im Hinblick auf die Rechtskraft die Möglichkeit gegeben werden muß, über die fortgesetzte Handlung insgesamt neu zu entscheiden (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75) die Feststellungen zur äußeren Tatseite der vom Verfahrensfehler nicht betroffenen Teilakte können jedoch bestehen bleiben.
  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 513/77

    Fortgesetzte Handlung als Gegenstand der Anklage - Möglichkeit des Vorliegens

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 808/80
    Er hat dabei einerseits die Bedeutung der Sache sowie die Wichtigkeit der Zeugenaussage und des persönlichen Eindrucks für die Wahrheitsfindung und andererseits die Belange des Zeugen sowie das Interesse an der beschleunigten Durchführung des Verfahrens gegeneinander abzuwägen (BGH, Urteil vom 20. September 1977 - 1 StR 513/77).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 808/80
    Eine Überschreitung der Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens liegt u.a. vor, wenn das Gericht den Rechtsbegriff der Zumutbarkeit i.S. des § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO zu eng auslegt (BGHSt 9, 230, 232).
  • OLG Hamm, 23.04.2013 - 1 RVs 20/13

    Unzulässigkeit der Verlesung einer Zeugenaussage bei Wohnort des Zeugen in 200 km

    Er hat dabei einerseits die Bedeutung der Sache sowie die Wichtigkeit der Zeugenaussage und des persönlichen Eindrucks für die Wahrheitsfindung und andererseits die Belange des Zeugen sowie das Interesse an einer beschleunigten Durchführung des Verfahrens gegeneinander abzuwägen (zu vgl. BGH NStZ 1981, 271).

    Eine Überschreitung der Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens liegt u.a. vor, wenn das Gericht den Rechtsbegriff der Zumutbarkeit zu eng auslegt (zu vgl. BGH NStZ 1981, 271).

  • BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84

    Personalien eines Zeugen

    Das wäre aber erforderlich gewesen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil es für die Beurteilung, ob dem Zeugen das Erscheinen zuzumuten war oder nicht, wesentlich auch auf die Wichtigkeit seiner Aussage für die gerichtliche Wahrheitsfindung ankommt (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 220).
  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 3 RVs 6/19

    Zumutbare Zeugenpflicht bei Anreise innerhalb von Deutschland bei nicht

    Insoweit hat das Tatgericht eine Abwägung vorzunehmen, wobei einerseits die Verkehrsverhältnisse und die persönlichen Verhältnisse der Auskunftsperson (etwa Alter, Gesundheitszustand, familiäre und berufliche Unabkömmlichkeit) und andererseits die Bedeutung der Sache, die Wichtigkeit der Aussage und des persönlichen Eindrucks von dem Zeugen, die gerichtliche Aufklärungspflicht sowie das Beschleunigungsgebot zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 10. März 1981 - 1 StR 808/80; Beschluss vom 16. März 1989 - 1 StR 18/89; jeweils zitiert nach juris; KK-StPO/Diemer, 7. Auflage 2013, § 251, Rn. 28).
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