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   BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92   

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BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92 (https://dejure.org/1993,1380)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1993 - 1 StR 838/92 (https://dejure.org/1993,1380)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1993 - 1 StR 838/92 (https://dejure.org/1993,1380)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 19.08.1983 - 5 Ss 406/81
    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92
    § 358 Abs. 2 StPO steht dem nicht entgegen (vgl. BGH bei Dahs NSTZ 1981, 205, 206; OLG Düsseldorf MDR 1984, 253; vgl. auch Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 349 Rdn. 22; Pikart in KK 2. Aufl. § 354 Rdn. 12), ebensowenig § 265 StPO, da bereits in der unverändert zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage in sämtlichen abgeurteilten Fällen von vollendetem Betrug ausgegangen ist.
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92
    Die Erwähnung jedes denkbaren Gesichtspunkts ist hierbei weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 267 Rdn. 24).
  • BGH, 28.08.1987 - 3 StR 370/87

    Wahl des Strafrahmens - Fehlerhafte Strafzumessungserwägungen - Gerechter

    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92
    Das Revisionsgericht kann nur ausnahmsweise eingreifen, etwa wenn der Tatrichter rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit Nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß Sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 1 m.w.N.,).
  • BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89

    Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92
    Insbesondere dann, wenn sich - wie hier - die Anordnung des Vorwegvollzugs eines sehr großen Teils der Strafe im Ergebnis wie ein zusätzliches Strafübel auswirken kann, müssen die Urteilsgründe auch bei der Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs zweifelsfrei erkennen lassen, daß sich der Tatrichter dabei von dem Rehabilitationsinteresse des Verurteilten hat leiten lassen (vgl. hierzu insgesamt BGHR StGB § 67 Abs. 2 - Vorwegvollzug, teilweiser 7 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92
    Die Erwähnung jedes denkbaren Gesichtspunkts ist hierbei weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 267 Rdn. 24).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 616/86

    Revision zur Überprüfung einer Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92
    Die Strafkammer hat alle Nach ihrer maßgeblichen Beurteilung wesentlichen Gesichtspunkte (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlerfreie 3) angesprochen.
  • BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89

    Umkehrung der Reihenfolge der Vollstreckung bei schwerer anderer seelischer

    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92
    Auch die Anordnung, daß ein Teil der Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB vorweg zu vollziehen (zu den Voraussetzungen des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe bei gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vgl. BGH NJW 1990, 1124), ist zwar knapp, Nach den stets maßgeblichen Umständen des Einzelfalls aber insgesamt noch hinlänglich mit rechtsfehlerfreien Erwägungen begründet.
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Der neue Tatrichter wird nicht nur die Einlassung des Angeklagten zu seiner Spielsucht kritisch zu hinterfragen haben, sondern auch - sachverständig beraten und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem zwischenzeitlichen Aufenthalt des Angeklagten im Maßregelvollzug - erneut prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 31; BGH, Urteil vom 27. April 1993 - 1 StR 838/92; BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 - 4 StR 192/02) oder in der Sicherungsverwahrung (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 438) vorliegen.
  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe (Maßregel; Zweidrittelzeitpunkt;

    Richtschnur für die Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe und für die Entscheidung der Frage, wie lange dieser Vorwegvollzug zu bemessen ist, ist das Rehabilitationsinteresse des Verurteilten (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 11).

    Damit würde die vom Landgericht bestimmte Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe der Angeklagten die frühestmögliche Aussetzung des Strafrestes verwehren (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7, 11; BGH, Beschl. vom 1. August 1990 - 2 StR 271/90 - zitiert bei Detter NStZ 1991, 278).

  • BGH, 06.06.2001 - 3 StR 177/01

    Rücktritt vom Versuch; Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs

    Gerade bei längerer Strafdauer muß es darum gehen, den Angeklagten frühzeitig zu heilen und seine Persönlichkeitsstörung zu behandeln, damit er im Strafvollzug an der Verwirklichung des Vollzugszieles arbeiten kann (vgl. dazu BGHSt 37, 160, 162; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 10, 11, 12; BGH NStZ-RR 1999, 44; NStZ 1999, 613 f.).

    Die von der Strafkammer für den Vorwegvollzug für maßgeblich gehaltenen Gründe - der Angeklagte könne im Vollzug besser beruflich gefördert werden, seine Sprachkenntnisse eher verbessern und weiter verinnerlichen, was eine Therapie bedeutet (obwohl er sich ausweislich der Urteilsgründe bereits jetzt zu einer Therapie bereit erklärt hat, in der er seine einzige Chance sieht) - belegen nicht, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg gefährden und wie sich eine Gefährdung bei dem Angeklagten auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11; BGH NStZ 1986, 427, 428).

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