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   BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75   

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https://dejure.org/1976,609
BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75 (https://dejure.org/1976,609)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1976 - 1 StR 847/75 (https://dejure.org/1976,609)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1976 - 1 StR 847/75 (https://dejure.org/1976,609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Schuldausschließender Zustand wahnhafter Eifersucht - Gefahr für die Allgemeinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 321
  • NJW 1976, 1159
  • MDR 1976, 590
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1951 - 1 StR 407/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75
    Dementsprechend wurde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch bejaht bei einer Reihe von Taten, die sich ausschließlich gegen die Pflegeeltern des Beschuldigten richteten (BGH, Urteil vom 13. März 1951 - 1 StR 43/51), bei der Verwirklichung der komplexhaften Vorstellung, einen bestimmten Hof anzünden zu müssen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1960 - 1 StR 524/60) oder bei der wiederkehrenden Verletzung des Jagdrechts einer einzelnen Privatperson (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1951 - 1 StR 407/51).
  • BGH, 29.05.1968 - 2 StR 160/68

    Notwendigkeit einer Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt -

    Auszug aus BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75
    Das ergibt sich nach dem Zweck des Gesetzes einerseits daraus, daß die Zahl der von einem bestimmten Täter bedrohten Personen immer nur eine beschränkte bleiben wird (vgl. BGH NJW 1968, 1683), andererseits aus dem bereits hervorgehobenen Gesichtspunkt, daß jeder erhebliche Angriff auf eine Einzelperson die Rechtsordnung beeinträchtigt und den Rechtsfrieden auch der Allgemeinheit stört (im Ergebnis ebenso Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 63 Rdn. 16; Lackner, StGB 9. Aufl. § 63 Anm. 2 c) cc); Rudolphi/Horn/Samson/Schreiber, StGB Syst.
  • BGH, 06.12.1960 - 1 StR 524/60

    Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt.

    Auszug aus BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75
    Dementsprechend wurde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch bejaht bei einer Reihe von Taten, die sich ausschließlich gegen die Pflegeeltern des Beschuldigten richteten (BGH, Urteil vom 13. März 1951 - 1 StR 43/51), bei der Verwirklichung der komplexhaften Vorstellung, einen bestimmten Hof anzünden zu müssen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1960 - 1 StR 524/60) oder bei der wiederkehrenden Verletzung des Jagdrechts einer einzelnen Privatperson (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1951 - 1 StR 407/51).
  • BGH, 13.12.1973 - 4 StR 586/73

    Ausschluss oder erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit des Täters bei

    Auszug aus BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75
    Denn die Allgemeinheit hat ein Interesse daran, daß schwerwiegende Angriffe gegen einzelne ihrer Mitglieder unterbleiben; die öffentliche Sicherheit ist bedroht, wenn von dem Geisteskranken erhebliche Angriffe gegen strafrechtlich geschützte Rechtsgüter zu erwarten sind, da sich solche Angriffe gegen den Bestand der Rechtsordnung und damit gegen die öffentliche Sicherheit richten (BGH LM StGB § 42 b Nr. 3; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 586/73).
  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 43/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75
    Dementsprechend wurde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch bejaht bei einer Reihe von Taten, die sich ausschließlich gegen die Pflegeeltern des Beschuldigten richteten (BGH, Urteil vom 13. März 1951 - 1 StR 43/51), bei der Verwirklichung der komplexhaften Vorstellung, einen bestimmten Hof anzünden zu müssen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1960 - 1 StR 524/60) oder bei der wiederkehrenden Verletzung des Jagdrechts einer einzelnen Privatperson (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1951 - 1 StR 407/51).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
    Auszug aus BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75
    Die durch jene Worte gekennzeichneten Fälle werden deshalb schon durch die Formulierung, für die Allgemeinheit gefährlich erfaßt, so daß jene Formulierung entbehrlich ist" (BT-Drucks. V/4095 S. 26).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Daß nur Einzelpersonen gefährdet sind, steht der Annahme, der Angeklagte sei für die Allgemeinheit gefährlich, an sich nicht entgegen (BGHSt 26, 321).
  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Ein Täter ist auch dann für die Allgemeinheit gefährlich, wenn von ihm nur gegen bestimmte Einzelpersonen erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGHSt 26, 321 f; 34, 22, 29; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12; Hanack in LK 11. Aufl. § 63 StGB Rdn. 59, 59 a).

    Ansonsten wäre der Bestand der Rechtsordnung und damit die öffentliche Sicherheit bedroht (BGHSt 26, 321, 323).

    Vielmehr werden gerade auch die Fälle erfaßt, bei denen der Täter für besonders nahestehende Personen, wie Ehefrau oder Kinder, eine erhebliche Gefahr bedeutet (BGHSt 26, 321, 323).

  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Dementsprechend genügt für eine Gefährlichkeit i. S. d. § 66 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen eine Einzelperson oder einen begrenzten Personenkreis - wie z. B. Familienangehörige - zu erwarten sind (vgl. Stree aaO; zum hinsichtlich des Begriffs der Allgemeinheit gleich zu behandelnden Fall des § 63 StGB vgl. BGHSt 26, 321; Stree aaO § 63 Rdn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13

    Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der

    Dementsprechend genügt es für eine Gefährlichkeit i.S.d. § 63 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1976 - 1 StR 847/75, BGHSt 26, 321; BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06 mwN zum hinsichtlich des Begriffs der Allgemeinheit gleich zu behandelnden Fall des § 66 StGB).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 151/20

    Hinzuziehung von Sachverständigen (Abweichung vom Inhalt des Gutachtens,

    Denn die Allgemeinheit kann auch dann gefährdet sein, wenn erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1976 - 1 StR 847/75, BGHSt 26, 321, 323; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28, 29).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 437/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auch wenn es für die Gefährlichkeitsprognose ausreicht, wenn von einem Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen bestimmte Einzelpersonen zu erwarten sind (vgl. BGHSt 26, 321 f.; BGH, Urteil vom 7. Juni 1995 - 2 StR 206/95 = BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 21), wird es sich in der neuen Hauptverhandlung empfehlen, im Rahmen der Bewertung der Persönlichkeitsstörung auch das Verhalten des Angeklagten in seinen sonstigen Lebensbereichen zu berücksichtigen.
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97

    Sicherheitsverwahrung bei allgemeiner Gefährlichkeit des Verdächtigen -

    Auch für Straftaten, die ein Hangtäter in seinem Milieu begeht, kann insoweit nichts anderes gelten als für erhebliche Straftaten zum Nachteil bestimmter Einzelpersonen im "sozialen Nahbereich" (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 2; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 148; zu der gleich gelagerten Problematik bei § 63 StGB: BGHSt 26, 321, 323; BGH NStZ 1995, 610).
  • OLG Jena, 04.09.2007 - 1 Ws 331/07

    Einstweilige Unterbringung

    Ein Täter kann auch dann für die Allgemeinheit gefährlich sein, wenn von ihm erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen bestimmte Einzelpersonen zu erwarten sind (vgl. BGHSt 26, 321 ff.).
  • BGH, 10.09.1985 - 4 StR 461/85

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Gefährdung des

    Zwar kann ein Täter für die Allgemeinheit auch dann gefährlich sein, wenn von ihm erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (BGHSt 26, 321).
  • BGH, 12.01.1982 - 5 StR 674/81

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Gefährlichkeit eines Täters

    Die Revision verkennt, daß ein Täter auch dann für die Allgemeinheit im Sinne des § 63 StGB gefährlich sein kann, wenn von ihm erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen bestimmte Einzelpersonen zu erwarten sind (BGHSt 26, 321, 324).
  • OLG Schleswig, 06.08.2020 - 1 Ws 145/20
  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 686/77

    Ausdehnung der Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger auf eine Verurteilung

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