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   BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72   

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https://dejure.org/1973,1481
BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72 (https://dejure.org/1973,1481)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1973 - 1 StR 85/72 (https://dejure.org/1973,1481)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1973 - 1 StR 85/72 (https://dejure.org/1973,1481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht - Hinweispflicht - Warnpflicht - Vereisung der Skipiste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 137
  • NJW 1973, 1379
  • MDR 1973, 596
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72
    Das Landgericht legt dem Angeklagten auch im Ergebnis mit Recht zur Last, daß gerade seine schuldhafte Untätigkeit den Unfalltod des Skifahrers T. verursacht hat (BGH VRS 5, 284; BGHSt 11, 1, 3).

    Die bloße gedankliche Möglichkeit, daß der gleiche Erfolg - nämlich ein Unfalltod als Folge sorglosen Fahrverhaltens - auch bei pflichtgemäßem Handeln des Angeklagten eingetreten wäre, konnte bei dem Skifahrer T. außer Betracht bleiben; die richterliche Überzeugung vom Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs setzt den Ausschluß auch der entferntesten gegenteiligen Möglichkeit nicht voraus (BGHSt 11, 1, 4; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 505/71).

  • BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Bergbahn - Tödliche

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13. November 1970 - 1 StR 412/70 - (NJW 1971, 1093) die Verurteilung auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück.

    Hierzu hat der Senat schon in seinem ersten Revisionsurteil in der vorliegenden Sache (BGH NJW 1971, 1093) ausgesprochen, daß ein Bergbahnunternehmen, das in größerem Umfang Skiläufer in das Berggelände befördert, um ihnen Abfahrten auf Skipisten zu ermöglichen, damit auch die Verantwortung übernimmt, daß die Läufer auf den Pisten keinen überraschenden und unvermeidbaren Gefahren begegnen, die nicht dem Skisport als solchem eigen sind.

  • BGH, 29.02.1968 - 1 StR 536/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72
    Nur ganz ungewöhnlich gravierendes Selbstverschulden des Verletzten, etwa eine bewußte Zuwiderhandlung gegen eine bekannte Unfallverhütungsvorschrift, kann ausnahmsweise die Wirkung haben, daß demjenigen, der einen gefahrdrohenden Zustand geschaffen oder aufrechterhalten hat, die Folgen einer Verwirklichung der Gefahr nicht zuzurechnen sind (vgl. BGH, Urteile vom 29. Februar 1968 - 1 StR 536/67 - und vom 29. April 1969 - 1 StR 97/69).
  • BGH, 21.12.1971 - 1 StR 505/71

    Intravenöse Injektion von 2 Kubikzentimeter Penthrane innerhalb einer Minute bei

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72
    Die bloße gedankliche Möglichkeit, daß der gleiche Erfolg - nämlich ein Unfalltod als Folge sorglosen Fahrverhaltens - auch bei pflichtgemäßem Handeln des Angeklagten eingetreten wäre, konnte bei dem Skifahrer T. außer Betracht bleiben; die richterliche Überzeugung vom Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs setzt den Ausschluß auch der entferntesten gegenteiligen Möglichkeit nicht voraus (BGHSt 11, 1, 4; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 505/71).
  • BGH, 29.04.1969 - 1 StR 97/69

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen der Verkehrsüblichkeit und

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72
    Nur ganz ungewöhnlich gravierendes Selbstverschulden des Verletzten, etwa eine bewußte Zuwiderhandlung gegen eine bekannte Unfallverhütungsvorschrift, kann ausnahmsweise die Wirkung haben, daß demjenigen, der einen gefahrdrohenden Zustand geschaffen oder aufrechterhalten hat, die Folgen einer Verwirklichung der Gefahr nicht zuzurechnen sind (vgl. BGH, Urteile vom 29. Februar 1968 - 1 StR 536/67 - und vom 29. April 1969 - 1 StR 97/69).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72
    Dieser Zeitpunkt ist insbesondere auch maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob der Geschehensablauf etwa so außerhalb der Lebenserfahrung lag, daß der Angeklagte mit ihm auch bei der nach den Umständen des Falles gebotenen und ihm persönlich zuzumutenden Sorgfalt nicht zu rechnen brauchte (RGSt 56, 343, 350; BGHSt 3, 62; 12, 75, 78).
  • BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72
    Dieser Zeitpunkt ist insbesondere auch maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob der Geschehensablauf etwa so außerhalb der Lebenserfahrung lag, daß der Angeklagte mit ihm auch bei der nach den Umständen des Falles gebotenen und ihm persönlich zuzumutenden Sorgfalt nicht zu rechnen brauchte (RGSt 56, 343, 350; BGHSt 3, 62; 12, 75, 78).
  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72
    Zur Voraussehbarkeit gehört vielmehr, daß gerade auch der eingetretene Erfolg als Ergebnis eines rechtswidrigen Handelns oder Unterlassens im Bereich dessen lag, was der Täter sich in dem Zeitpunkt vorstellen konnte und mußte, in dem er sich zu entscheiden hatte, ob er handeln solle oder nicht (vgl. BGHSt 20, 315, 321/323).
  • BFH, 27.02.1970 - VI R 314/67

    Verweigerung des Rechts auf rechtliches Gehör bei fehlender Einsichtnahme in die

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72
    Sie deckt sich mit der nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich, der Schweiz und Frankreich überwiegend vertretenen Lehrmeinung (vgl. Kleppe, Die Haftung bei Skiunfällen in den Alpenländern, 1967, Rdn. 212 ff; Pichler, Skiunfall und Haftung, ÖJZ 1966, 113; Padrutt, Verkehrssicherungspflicht für Skipisten, Schweizer ZStrR 1971, 63; Stiffler, Verkehrssicherungspflicht für Skipisten, Schweizer JZ 1971, 101, 121) und findet insbesondere auch eine Stütze in einer Reihe ausländischer Entscheidungen, die sich mit der strafrechtlichen Verantwortung von Bergbahnunternehmen für Unfälle auf Skipisten befassen (vgl. insbesondere das Urteil des Kantonsgerichts Graubünden vom 11. August 1967, Schweizer JZ 1968, 118 - Absturz einer Skifahrerin über ungesicherte Brücke - mit Bespr. Pichler SchweizerJZ 1968, 281; Urteil des Obergerichts Nidwalden vom 26. Juni 1969, mitgeteilt von Stiffler, Schweizer JZ 1971, 101 - Absturz zweier Skifahrer von der normalen Skiabfahrt am Titlis).
  • RG, 05.01.1922 - 648/21

    1. Verhältnis des § 12 der Bayer. oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutz der

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72
    Dieser Zeitpunkt ist insbesondere auch maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob der Geschehensablauf etwa so außerhalb der Lebenserfahrung lag, daß der Angeklagte mit ihm auch bei der nach den Umständen des Falles gebotenen und ihm persönlich zuzumutenden Sorgfalt nicht zu rechnen brauchte (RGSt 56, 343, 350; BGHSt 3, 62; 12, 75, 78).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    Die Verantwortung des Verkehrssicherungspflichtigen erstreckt sich somit in erster Linie auf verdeckte und atypische Gefahren (s. Strafurteile des BGH vom 13. November 1970 - 1 StR 412/70 - NJW 1971, 1073 und vom 3. April 1973 - 1 StR 85/72 - NJW 1973, 1379 m. krit. Anm. Hepp in NJW 1973, 2085 [BGH 03.04.1973 - 1 StR 85/72] und zust. Anm. Hummel in NJW 1974, 170; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Dezember 1981 - VI ZR 214/80 - VersR 1982, 346).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 1 U 184/07

    Verkehrssicherungspflicht: Pflicht eines Skiliftbetreibers zur Abpolsterung von

    Der Umfang der Pistensicherungspflicht ist wie allgemein der Umfang von Verkehrssicherungspflichten anhand der Umstände des Einzelfalles zu konkretisieren, wobei insbesondere auf die Größe der Gefahr, den Grad ihrer Erkennbarkeit und die Möglichkeiten für ihre Vermeidung oder Überwindung abzustellen ist (vgl. BGH NJW 1973, 1379, 1380; 1982, 762, 763; OLG Dresden NJW-RR 1999, 902), außerdem auf die schutzbedürftigsten Personen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 102; BGH NJW 1985, 620).
  • OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77

    Schadenersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht auf einer

    Eine zu Sicherungsmaßnahmen verpflichtende atypische Gefahr liegt aber dann vor, wenn "Schlüsselstellen" einer Piste derart vereist sind, daß nicht nur ein Sturz wahrscheinlich ist, sondern wenn auch die Gefahr besteht, sich nicht mehr "fangen" zu können (vgl. für eine Skipiste BGH NJW 1973, 1379/1381).

    Die Pflichtverletzung war schließlich auch schuldhaft, denn der Betriebsleiter der Beklagten hätte sich über den Zustand der Bahn informieren müssen (BGH NJW 1971, 1093/1095 und 1973, 1379/1381).

  • OLG Köln, 09.03.2020 - 7 U 257/19

    Kein Sprung ins Ungewisse - Zu Verkehrssicherungs- und Aufklärungspflichten des

    So hat die Rechtsprechung beispielsweise eine Pflicht zur Warnung vor extremer Vereisung einer Skipiste angenommen, wenn nicht nur Stürze, sondern auch weiteres Abrutschen in die Tiefe drohen (BGH NJW 1973, 1379 [1381]).
  • OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98

    Haftung für Schulunfall während des Sportunterrichts

    Es kommt vielmehr stets auf die objektiven Gegebenheiten des Einzelfalls und dabei insbesondere auf die Größe der Gefahr, auf den Grad ihrer Erkennbarkeit und auf die für ihre Vermeidung oder Überwindung bestehenden Möglichkeiten an ( BGH NJW 1973, 1379, 1380; VersR 1985, 64 = NJW 1985, 620 ; OLG Frankfurt, VersR 1992, 1240 = NJW-RR 1991, 1435 ; OLG München, VersR 1993, 449 ; weitere Nachweise bei Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 2. Auflage, Rdnrn. 705 ff.).
  • OLG München, 24.04.2002 - 7 U 4714/01

    Verkehrssicherungspflicht für Motorschlitten auf Skipiste

    Es kommt insoweit stets auf die objektiven Gegebenheiten des Einzelfalles und dabei entscheidend auf die Größe der Gefahr, auf den Grad ihrer Erkennbarkeit und auf die für ihre Vermeidung oder Überwindung bestehenden Möglichkeiten an (BGH NJW 1973, 1379, 1380).
  • OLG Hamm, 27.01.1999 - 13 U 120/98

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Rodelhanges

    Dies hat der BGH (NJW 1973, 1379) hinsichtlich einer vereisten Stelle einer Skiabfahrt für den Fall bejaht, daß ein Sportler auf dieser vereisten Stelle auf einer Strecke von mehreren 100 m abrutschen und dabei zu Tode kommen kann.
  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Rodelhanges

    Die Verantwortung des Verkehrssicherungspflichtigen erstreckt sich damit primär auf den Schutz des Ski- oder Rodelsportlers vor atypischen Gefahren oder gar heimtückischen Objekten (BGH, NJW 1973, 1379, 1380).
  • OLG Frankfurt, 21.06.1991 - 25 U 239/90

    Haftung für Rodelunfall: Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Ski- und

    Die Verantwortung des Verkehrssicherungspflichtigen erstreckt sich mithin vor allem auf den Schutz ... vor atypischen Gefahren oder gar »heimtückischen Objekten« (BGH, NJW 1973, 1379 ).
  • OLG Köln, 22.12.1992 - 22 U 152/92

    Pflichten des Veranstalters einer Rodelabfahrtim Hochgebirge - Positive

    Denn die Eröffnung eines der Allgemeinheit oder einem bestimmten Personenkreis zugänglichen Verkehrs - hier der Schlittenabfahrt - verpflichtete den Beklagten zu 1), für die verkehrsübliche Sicherheit der Teilnehmer zu sorgen und sie vor nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren zu schützen oder zumindest zu warnen (vgl. BGH NJW 1973, 1379 für Skiabfahrten; OLG München, VersR 1979, 1014 für Rodelabfahrten; MK-Mertens, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdnr. 186).
  • BGH, 31.01.1978 - 1 StR 379/77

    Ordnungsgemäße Feststellung der Verhinderung eines Richters - Verhinderung

  • BayObLG, 10.12.2003 - 5St RR 331/03

    Aufstellung von Regeln für das Verhalten der Ski- und Snowboardfahrer auf

  • LG Waldshut-Tiengen, 16.10.1979 - 2 O 137/79
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