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BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit der vollständigen Verlesung eines aufgehobenen Urteils
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53
Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als …
Auszug aus BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76
Der Bundesgerichtshof hat die Verlesung auch der vollständigen Urteilsgründe zur Information für zulässig gehalten, sogar als Urkundenbeweis oder zum Zweck des Vorhalts (BGHSt 6, 141, 142), und zwar auch dann, wenn das erste Urteil aus formellen Gründen insgesamt aufgehoben worden war (BGH MDR 1955, 121 Nr. 111). - BGH, 04.11.1955 - 5 StR 421/55
Auszug aus BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76
Festzuhalten ist aber, daß in den genannten und anderen Entscheidungen (BGH, Urteile vom 4. November 1955 - 5 StR 421/55 - und vom 20. Januar 1961 - 4 StR 496/60) die Verlesung nicht als unzulässig angesehen worden ist. - BGH, 17.11.1958 - 2 StR 188/58
Vereinbarkeit der Einsichtnahme in das Ermittlungsergebnis der Anklageschrift …
Auszug aus BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76
Der Senat kann - wie schon im Urteil vom 7. März 1972 (1 StR 484/71) - offenlassen, ob die Mitteilung der gesamten Anklageschrift in jedem Fall einen Verfahrensfehler darstellt (vgl. BGHSt 13, 73).
- BGH, 20.01.1961 - 4 StR 496/60
Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung während einer Inaugenscheinneinnahme am …
Auszug aus BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76
Festzuhalten ist aber, daß in den genannten und anderen Entscheidungen (BGH, Urteile vom 4. November 1955 - 5 StR 421/55 - und vom 20. Januar 1961 - 4 StR 496/60) die Verlesung nicht als unzulässig angesehen worden ist. - BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
Auszug aus BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76
Dem Protokoll kommt jedoch die Beweiskraft des § 274 StPO in diesem Punkt nicht zu, weil es erkennbar lückenhaft ist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; ständige Rechtsprechung). - BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
Auszug aus BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76
Dem Protokoll kommt jedoch die Beweiskraft des § 274 StPO in diesem Punkt nicht zu, weil es erkennbar lückenhaft ist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; ständige Rechtsprechung). - BGH, 07.03.1972 - 1 StR 484/71
Verlesung der Anklageschrift als Grund für die Besorgnis der Befangenheit der …
Auszug aus BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76
Der Senat kann - wie schon im Urteil vom 7. März 1972 (1 StR 484/71) - offenlassen, ob die Mitteilung der gesamten Anklageschrift in jedem Fall einen Verfahrensfehler darstellt (vgl. BGHSt 13, 73). - BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
Berechtigung eines Polizeiwachtmeisters zur Anwendung unmittelbaren Zwangs zwecks …
Auszug aus BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76
Der Bundesgerichtshof hat die Verlesung auch der vollständigen Urteilsgründe zur Information für zulässig gehalten, sogar als Urkundenbeweis oder zum Zweck des Vorhalts (BGHSt 6, 141, 142), und zwar auch dann, wenn das erste Urteil aus formellen Gründen insgesamt aufgehoben worden war (BGH MDR 1955, 121 Nr. 111).
- BGH, 06.12.2018 - 4 StR 424/18
Gang der Hauptverhandlung (Verlesung des Anklagesatzes: Geltung für eine …
Dass der Vorsitzende (auch) das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil sowie die darauf bezogene Entscheidung des Senats verlesen hat, begegnet unabhängig davon für sich genommen auch keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1976 - 1 StR 9/76, GA 1976, 368).