Rechtsprechung
BGH, 19.06.1951 - 1 StR 90/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.04.1953 - 4 StR 534/52
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Sachverständiger Tatsachenunterlagen, deren er zur Erstattung seines Gutachtens bedarf, und die er sachkundig zu beurteilen hat, ausserhalb der Hauptverhandlung selbst ermitteln und feststellen; es verletzt nicht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn er die ihm zugänglich gewordenen Tatsachen bei der Erstattung seines Gutachtens zur Kenntnis des Gerichtes bringt, und wenn das Gericht sie in diesem Rahmen der Urteilsfindung zugrunde legt (BGH 1 StR 149/51 vom 18. Mai 1951 = NJW 1951, 751, 3 StR 208/51 vom 31. Mai 1951, 1 StR 90/51 vom 19. Juni 1951, 1 StR 233/52 vom 18. Juli 1952; vgl. auch 2 StR 269/52 vom 8. Juli 1952).