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   LG Rostock, 25.07.2016 - 1 T 204/16   

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https://dejure.org/2016,33467
LG Rostock, 25.07.2016 - 1 T 204/16 (https://dejure.org/2016,33467)
LG Rostock, Entscheidung vom 25.07.2016 - 1 T 204/16 (https://dejure.org/2016,33467)
LG Rostock, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - 1 T 204/16 (https://dejure.org/2016,33467)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Gebührenrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Terminsgebühr für Teilnahme an Eigentümerversammlung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terminsgebühr für die außergerichtliche Besprechung - und ihre Festsetzung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechung (hier auf Eigentümerversammlung) (IMR 2018, 390)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 747
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06

    Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Auszug aus LG Rostock, 25.07.2016 - 1 T 204/16
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine durch eine außergerichtliche Besprechung entstandene Terminsgebühr müssen allerdings unstreitig oder gem. §§ 188 Abs. 3, 288 ZPO zugestanden sein (vgl. BGH NJW 2008, 2993 (2994)); hilfsweise können sie gem. §§ 104 Abs. 2 Satz 1 glaubhaft gemacht werden (vgl. BGH NJW 2007, 2493).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 11/06

    Festsetzung der durch außergerichtliche Verhandlungen entstandenen Teminsgebühr

    Auszug aus LG Rostock, 25.07.2016 - 1 T 204/16
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine durch eine außergerichtliche Besprechung entstandene Terminsgebühr müssen allerdings unstreitig oder gem. §§ 188 Abs. 3, 288 ZPO zugestanden sein (vgl. BGH NJW 2008, 2993 (2994)); hilfsweise können sie gem. §§ 104 Abs. 2 Satz 1 glaubhaft gemacht werden (vgl. BGH NJW 2007, 2493).
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