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   VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06   

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VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06 (https://dejure.org/2007,26910)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.01.2007 - 1 TG 2542/06 (https://dejure.org/2007,26910)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 1 TG 2542/06 (https://dejure.org/2007,26910)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06
    Der Antragsgegner hat seine Auswahlentscheidung nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung anhand eines für den zu besetzenden Dienstposten als Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht festgelegten spezifischen Anforderungsprofils auf der Grundlage einer Gesamtbewertung der fachlichen und persönlichen Eignung und Befähigung der einzelnen Bewerber getroffen, indem er unter Auswertung des für die Leistungsbewertung bedeutsamen Inhalts der Personalakten, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Beurteilungen die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber im Hinblick auf das spezifische Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens einem Vergleich unterzogen und anschließend eine wertende Abwägung und Zuordnung vorgenommen hat (vgl. zu diesen Kriterien: Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - = DVBl. 1994, 593 = ESVGH 44, 158).

    Das Gericht kann lediglich die Einhaltung der Grenzen dieser Beurteilungsermächtigung kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - a. a. O., m. w. N.).

    Bei den einzelnen Beurteilungsmerkmalen handelt es sich nicht um Hilfskriterien, sondern sie ergeben in ihrer Gesamtschau das aktuelle Leistungsbild und damit gerade das Merkmal, dem eine wesentliche Bedeutung für die Auswahlentscheidung zukommt, die ansonsten auf der Grundlage des gesamten für die persönliche und fachliche Einschätzung des Bewerbers bedeutsamen Inhalt der Personalakte zu treffen ist (vgl. hierzu nur Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.04.2005 - 2 ME 141/05 - NVwZ-RR 2005, 588).

  • VGH Hessen, 23.01.2006 - 1 TG 2710/05
    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06
    Denn wie der Senat in einer Vielzahl von Entscheidungen dargelegt hat (vgl. nur Beschlüsse vom 28. Oktober 1993 - 1 TG 2103/93 - und - 1 TG 1957/93 -, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 1 TG 2723/94 -, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - und Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - jeweils m. w. N.), ist der Dienstherr verpflichtet, die seinen Personalauswahlentscheidungen zu Grunde liegenden maßgeblichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um zum einen eine Selbstkontrolle der für die Auswahlentscheidung Verantwortlichen zu ermöglichen und zum anderen im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten.

    Dieser Gesichtspunkt der Absetzzeiten ist - wie der Senat bereits in seiner letztjährigen Beschwerdeentscheidung vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - ausführlich dargelegt hat, ohne Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit als Beurteilungskriterium heranzuziehen, zumal es im Hinblick auf die von einem Senatsvorsitzenden ausgehende Vorbildfunktion auch von besonderer Wertigkeit ist, ob der betreffende Bewerber die übrigen Senatsmitglieder in dieser Hinsicht durch positives Beispiel anzuspornen vermag oder nicht.

    Er muss sie lediglich zur Kenntnis nehmen und bei seiner abschließenden Beurteilung bedenken (s. hierzu schon Hess. VGH, Beschluss vom 23.01.2006 - 1 TG 2710/05 -).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06
    Selbst wenn man aber mit dem Antragsteller aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - (= NJW 2004, 870) eine Verpflichtung - und nicht nur die Möglichkeit - für den mit der Auswahlentscheidung Befassten entnimmt, neben aktuellen dienstlichen Beurteilungen auch frühere Beurteilungen zu berücksichtigen, so ergibt sich daraus kein für den Antragsteller günstigeres Ergebnis.
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06
    Bei den einzelnen Beurteilungsmerkmalen handelt es sich nicht um Hilfskriterien, sondern sie ergeben in ihrer Gesamtschau das aktuelle Leistungsbild und damit gerade das Merkmal, dem eine wesentliche Bedeutung für die Auswahlentscheidung zukommt, die ansonsten auf der Grundlage des gesamten für die persönliche und fachliche Einschätzung des Bewerbers bedeutsamen Inhalt der Personalakte zu treffen ist (vgl. hierzu nur Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.04.2005 - 2 ME 141/05 - NVwZ-RR 2005, 588).
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06
    Denn wie der Senat in einer Vielzahl von Entscheidungen dargelegt hat (vgl. nur Beschlüsse vom 28. Oktober 1993 - 1 TG 2103/93 - und - 1 TG 1957/93 -, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 1 TG 2723/94 -, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - und Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - jeweils m. w. N.), ist der Dienstherr verpflichtet, die seinen Personalauswahlentscheidungen zu Grunde liegenden maßgeblichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um zum einen eine Selbstkontrolle der für die Auswahlentscheidung Verantwortlichen zu ermöglichen und zum anderen im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten.
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06
    Deshalb wäre eine Beurteilungspraxis geradezu fehlerhaft, wenn ein Beurteiler sich den Beurteilungsbeitrag ohne eigene Prüfung zu Eigen macht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Februar 2004 - 2 B 41.03 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 24, und vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 26.02.2004 - 2 B 41.03

    Fehlerhaftigkeit eines Beurteilungsbeitrags wegen unterlassener Nachprüfung der

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06
    Deshalb wäre eine Beurteilungspraxis geradezu fehlerhaft, wenn ein Beurteiler sich den Beurteilungsbeitrag ohne eigene Prüfung zu Eigen macht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Februar 2004 - 2 B 41.03 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 24, und vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06
    Anders als in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - = DVBl. 2003, 1524 = NVwZ 2004, 95) lässt sich vorliegend nicht feststellen, dass die gleiche Endnote eine Beurteilungspraxis nahe legt, die keine maßgeblichen und zuverlässigen Aussagen zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber enthält und ohne sachlichen Grund nicht hinreichend zwischen den zu Beurteilenden differenziert, so dass der Anspruch des unterlegenen Bewerbers auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung verletzt würde.
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    gegen den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Januar 2007 - 1 TG 2542/06 -.

    Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Januar 2007 - 1 TG 2542/06 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Artikel 33 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Für den Bereich des Beamten- und Richterrechts geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Dienstherr verpflichtet ist, die seinen Personalentscheidungen zugrunde liegenden maßgeblichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um zum einen dem für die Auswahlentscheidung Verantwortlichen eine Selbstkontrolle zu ermöglichen und zum anderen im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten (vgl. u.a. VGH Kassel, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 1 TG 2542/06 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    In diesen Fällen handelt es sich daher um statusamtsbezogene Aufgaben des zu Gerichtsverwaltungsaufgaben herangezogenen Richters; das Statusamt selbst ist und bleibt insofern der Maßstab, an welchem sich die Leistungserwartungen zu orientieren haben ( siehe auch: HessVGH, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 1 TG 2542/06 -, juris; OVG Sachsen, Beschlüsse vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 und 3 BS 84/01-, juris ).
  • VG Kassel, 31.03.2022 - 1 L 681/21
    Dies ist erforderlich, um eine Selbstkontrolle der Verwaltung zu ermöglichen und im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 2 BvR 206/07 - Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 1 TG 2542/06 -, juris).
  • VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Dem lässt sich nicht mit Erfolg entgegenhalten, jedenfalls in inhaltlicher Hinsicht vermittelten die Beurteilungen ein differenziertes Bild von Eignung, Befähigung und Leistung der einzelnen Bewerber (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 23.01.2007 - 1 TG 2542/06 -).
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